Es werden keine rechtlichen Genehmigungen benötigt, um eine PV-Anlage zu installieren, deren Engpassleistung maximal 1.000 kWp ist. Für die Nutzung von Freiflächen und denkmalgeschützten Gebäuden und Objekten müssen Genehmigungen eingeholt werden. Ab einer Engpassleistung von mehr als 1.000 kWp wird eine elektrizitätsrechtliche Genehmigung erforderlich, um den Anschluss an das Elektrizitätsnetz zu ermöglichen, siehe § 5 (2) 3. NÖ ElWG 2005 i.d.g.F. Der Anschluss an das Elektrizitätsnetz muss mit dem Netzbetreiber abgestimmt werden und diesbezügliche Kriterien müssen erfüllt werden, aber das betrifft vorwiegend die Arbeiten eines konzessionierten Elektrikerbetriebes.