Förderung für Elektroauto und weitere Elektrofahrzeuge
Die Förderung von Elektroautos bei Privaten beträgt in Summe bis zu 5.400 Euro. Das gilt bei Kauf oder Leasing eines E-Autos. Zusätzlich wird die Ladestation oder die Wallbox mit bis zu 1.800 Euro gefördert (beim Mehrpateienhaus).

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Bundesförderung e-Fahrzeuge
(Stand Jänner 2023)
Die Förderung setzt sich zusammen aus einer Pauschalförderung des Bundes und einem e-Mobilitätsbonus des Fahrzeughändlers (Importeursanteil). Dieser Bonus muss auf der Rechnung ausgewiesen sein. Die Fördersätze für Privatpersonen betragen:
Fahrzeug |
Importeursanteil (zzgl. 20 % USt) |
Pauschalförderung |
---|---|---|
Fahrzeuge mit reinem Elektroantrieb | € 2.000,- | € 3.000,- |
Brennstoffzellenfahrzeuge | € 2.000,- | € 3.000,- |
Plug-In Hybridfahrzeuge | € 1.250,- | € 1.250,- |
Range Extender und Reichweitenverlängerer | € 1.250,- | € 1.250,- |
(E-)Transporträder | € 100,- | € 800,- |
E-Mopeds L1e | € 350,- | € 450,- |
E-Motorräder L3e < 11 kW | € 500,- | € 700,- |
E-Motorräder L3e > 11 kW | € 500,- | € 1.400,- |
E-Leichtfahrzeuge L2e, L5e, L6e, L7e | - | € 1.300,- |
Beispiel: Fahrzeuge mit reinem Elektroantrieb € 2.000,- Importeursanteil + € 400,- USt + € 3.000,- Pauschalförderung vom Bund ergibt in Summe € 5.400,-.
Zusätzlich gibt es für die Ladeinfrasktruktur:
- € 600,- für Heim-Ladestation oder intelligentes Ladekabel
- € 900,- bis 1.800,- Ladeinfrastruktur im Mehrparteienhaus
Achtung: Die Förderung ist gekoppelt mit Strombezug aus erneuerbarer Energie (Nachweis mit Stromrechnung oder PV-Anlage). Lesen Sie auch die weiteren Informationen rund um das Thema Elektroauto. Hier werden die Grundlagen der e-Mobilität erklärt, Informationen zur Stromversorgung sowie zum Akku und dessen Rohstoffe gegeben und es steht eine Entscheidungshilfe für den Kauf eines Elektroautos bereit.
Links zur Förderstelle
- KPC: Übersicht E-Mobilitätsförderungen 2023
- Registrierung Bundesförderung
- Verfügbares Förderkontingent
Förderung für Gemeinden, Vereine und Betriebe
Neben der dargestellten Förderung beim Kauf von e-Fahrzeugen für Privatpersonen gibt es auch Förderungen für Gemeinden, Vereine und Betriebe. Die Fördersummen unterscheiden sich zum Teil von jenen für Private. Zudem besteht auch die Vorsteuer-Abzugsmöglichkeit beim Ankauf – wenn man ein umsatzsteuerpflichtiges Unternehmen ist.
Weitere Förderungen für Betriebe, Gemeinden, Vereine, für andere e-Fahrzeuge und Ladeinfrastruktur (unter dem Punkt Fahrzeuge):
Für NÖ Gemeinden gibt es ein spezielles Service hinsichtlich möglicher Förderungen bei der Anschaffung von Elektroautos sowie Ladestationen:
- Förderungen von Elektroautos für Gemeinden (M1 und N1 bis 2 t hzG)
- Kommunales Förderzentrum Niederösterreich
Hinweis:
Die genannten Inhalte stellen eine kompakte Zusammenfassung der Förderungen für Privathaushalte in NÖ dar. Aufgrund der Kurzdarstellung kann nicht auf alle Fördervoraussetzungen eingegangen werden. Die Informationen werden regelmäßig aktualisiert. Bitte beachten Sie jedoch, dass sich Förderungen kurzfristig ändern können. Letztgültige Informationen erhalten Sie bei den Förderstellen.