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Energie- und Umweltagentur des Landes Niederösterreich
Energieberatung Niederösterreich

Ich bin WohnungseigentümerIn – Darf eine PV-Anlage am Dach des Gebäudes installiert werden?

Wird eine PV-Anlage am Dach des Gebäudes errichtet, ist die Zustimmung der Mehrheit der WohnungseigentümerInnen erforderlich. Diese besteht laut WEG 2002 (in konsolidierter Fassung), wenn: die Mehrheit aller Miteigentumsanteile (über 50 %) oder die Mehrheit von zwei Dritteln der abgegebenen Stimmen, wenn diese zumindest ein Drittel aller Miteigentumsanteile erreichen, dem Vorhaben zugestimmt haben. Für EigentümerInnen von Reihenhäusern oder als Einzelgebäude errichteten Wohnungseigentumsobjekten gilt weiters folgendes: Soll eine PV-Anlage errichtet werden, sind die übrigen WohnungseigentümerInnen schriftlich zu verständigen. Das geplante Vorhaben muss klar und verständlich beschrieben werden. Widerspricht ein/e WohnungseigentümerIn nicht innerhalb von zwei Monaten nach Verständigung, kann das als Zustimmung gewertet werden.  Weitere Details können Sie dem Wohnungseigentumsgesetzes entnehmen.

Wer plant/verkauft/montiert mir die PV-Anlage?

Wir empfehlen, dass immer entsprechend qualifiziertes Fachpersonal jeden dieser Schritt übernehmen sollte: Planung: FachberaterIn, Verkauf: Produzent (PV-Module + Wechselrichter), Montage: Fachpersonal und/oder ElektrikerIn.

Welche Dimensionen brauche ich für meinen Verbrauch? Bei PV-Anlage und Pufferspeicher?

Es kommt darauf an wie hoch der Autarkiegrad sein soll. Es gibt keine Vorschriften zur Größe der Dimensionierung einer PV-Anlage in Niederösterreich. Bilanziell gesehen, ist es für PV-Anlagen möglich je kWp ungefähr 1.000 kWh/a bereitzustellen, dies schwankt zum Beispiel auf Grund des angewendeten Neigungswinkels und der Ausrichtung.  Der „Pufferspeicher“ (Akkumulator (Richtwert 1 kWh/1 kWp) oder Warmwasserspeicher (Richtwert 100 Liter/Person beziehungsweise mindestens 200 Liter)) kann individuell ausgelegt werden und sollte bezugnehmen auf Ihren Verbrauch (Strom und/oder Heizen und Warmwasser) und die finanziellen Mittel ausgelegt werden.

Kann ich eine Photovoltaikanlage (PV-Anlage) auch auf einem Flachdach installieren?

Ja, in diesem Fall werden die PV-Module auf einem schräg aufgestellten Montagesystem montiert, damit kann die Anlage optimal nach Süden ausgerichtet bzw. eine gute Neigung erreicht werden. Um den Eigenverbrauch zu optimieren, könnte es sinnvoll sein - und das gilt für viele Privathaushalte - die PV-Module nach Osten und Westen ausrichten. Je nachdem zu welcher Tageszeit mehr elektrische Energie benötigt wird, sind die PV-Module vorwiegend nach Osten oder Westen auszurichten.

Ist mein Dach für eine PV-Anlage geeignet? Braucht es bestimmte Voraussetzungen?

Im Normalfall sind keine aufwendigen Umbauarbeiten nötig. Sollte das Dach Ihres Hauses aber schon älter sein, empfehlen wir vorab die Berechnung eines konzessionierten Statikers / einer konzessionierten Statikerin zu beauftragen bzw. müssen entsprechende Unterlagen vorahnden sein. Die Dachausrichtung ist relevant, geeignet für die Installation von PV-Anlagen sind Ost, West und Süd ausgerichtete Dachflächen. Auch Flachdächer sind geeignet.

Wie komme ich zur Übersicht meiner Eingereichten Energieausweise?

Folgen Sie hierzu folgendem Link Für das Einsehen der von Ihnen eingereichten Energieausweises in ZEUS Niederösterreich ist ein Benutzerkonto, dem das Verfahrensrecht „Energieausweisdatenbank NÖ › Berechner“ im Unternehmensserviceportal (USP) zugeordnet wurde, erforderlich. Webservicekonto – Upload vom Berechnungsprogramm nach ZEUS NÖ Benutzerkonto – Einsehen eingereichter Energieausweise in ZEUS NÖ

Erfolgsprojekt Energiegemeinschaft „Göttweigblick“

Die Energiegemeinschaft Göttweigblick leistet mit ihrem Sonnenkraftwerk einen Beitrag zur Energiewende in der Region Krems. Die BürgerInnen aus den umliegenden Gemeinden konnten zur Umsetzung beitragen und sich finanziell beteiligen. Das Projekt war in kurzer Zeit finanziert.

Wohnbaucheck - planen Sie Ihr Wohnprojekt

Mit diesem kostenlosen Online-Tool haben Sie ein einfaches Werkzeug zur Hand mit dem Sie die Energieeffizienz und die ökologische Beschaffenheit Ihres Wohnprojekts optimieren können.

Wie komme ich zum Heizwärmebedarf?

Wenn Sie einen Energieausweis für Ihr Wohngebäude haben, können Sie den Heizwärmebedarf dort finden. Im Erhebungsformular setzen Sie bitte die Energie-Kennzahl „Heizwärmebedarf spezifisch Standort Klima“ ein – die Einheit der Kennzahl ist kWh/m²a.

Ist die Technik sicher?

Ja, die Technik ist sicher. In Österreich müssen sämtliche Bauteile normgerecht ausgeführt sein. Außerdem müssen Richtlinien eingehalten werden, die die Netzstabilität garantieren. 

Muss ich meine Einkünfte aus dem Verkauf von elektrischer Energie versteuern?

Laut dem Einkommensteuergesetz 1988 – EStG 1988, das ein Bundesgesetz ist, § 3. (1) 39. sind Einkünfte natürlicher Personen aus der Einspeisung von bis zu 12.500 kWh elektrischer Energie aus Photovoltaikanlagen, wenn die Engpassleistung der jeweiligen Anlage die Grenze von 25 kWp nicht überschreitet, von der Einkommensteuer befreit. Sollten Sie mehr als die 12.500 kWh elektrischer Energie aus Ihrer Photovoltaikanlagen verkaufen, gelten die aktuell gültigen Steuersätze, siehe https://www.finanz.at/steuern/einkommensteuer/, für die damit lukrierten Einkünfte. 

Was ist ein Gesamtsanierungskonzept?

Im Rahmen einer Beratung wird ein auf Basis der energetischen Bewertung des Bestandsgebäudes, des Heizungssystems und den örtlichen Gegebenheiten angepasstes Gesamtsanierungskonzept erstellt. Darin enthalten sind für die Sanierung notwendige Maßnahmen, sowie deren technisch richtige Umsetzungsreihenfolge, die Angaben zu den Vollkosten der einzelnen Szenarien und auch Förderungsmöglichkeiten. Die technischen Beratungen richten sich nach den Vorgaben der OIB Richtlinie 6, die Berechnungen zu den Gesamtkosten nach ÖNORM B 8110-4 bzw. ÖNORM M 7140. So ist sichergestellt, dass man anstatt mit Einzelmaßnahmen zu starten, einen Sanierungsfahrplan erhält, mit dessen schrittweiser Umsetzung von gut aufeiander abgestimmten Maßnahmen ein klimaneutrales Gebäude bis zum Jahr 2040 erreicht. 

Sind „Lithium-Ionen-Akkus“ für den „Hausgebrauch“ brandgefährlich?

Die stationären Lithium-Akkus für den „Hausgebrauch“ sind mittlerweile alle, zumindest die in Österreich verkauft werden dürfen, nicht mehr reine „Lithium-Ionen-Akkus“, weil der Elektrolyt mit z.B. Eisenphosphat, Nickel Kobalt Aluminium Oxid (NCA) oder Nickel Mangan Kobalt Oxid (NMC) versetzt ist und daher bei einem Zwischenfall nicht mehr brennt aber noch glühen kann. Bauträger müssen aus Gründen des Brandschutzes alle elektrischen Systeme, zumindest in großvolumigen Wohnbauten, dazu zählen eben auch Akkumulatoren, innerhalb von separaten Brandschutzabschnitten installieren. Die Akkus auf Salzwasser-Basis sind keine Ausnahme, weil das Gehäuse aus Kunststoff brennbar ist.

Sollte oder muss ich meine PV-Anlage mit oder ohne Stromspeicher gesondert versichern?

Es besteht die Möglichkeit, den finanziellen Wert der PV-Anlage mit oder ohne Stromspeicher, in Ihre Haushaltsversicherung mit aufzunehmen. Photovoltaikanlagen sind in der Eigenheimversicherung nicht automatisch versichert. Wenn Sie die Stromversorgung Ihres Einfamilienhauses also durch Installation einer Photovoltaikanlage unterstützen, sollten Sie unbedingt Ihre Eigenheimversicherung aktualisieren, damit Sie im Schadenfall (insbesondere Unwetterschäden) keine bösen Überraschungen erleben.

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