Anlagendatenbank Niederösterreich
Die elektronische Anlagendatenbank für Heizungen und Klimaanlagen startet mit 1. Juli 2022. Sie bringt mehr Sicherheit für Endkundinnen und -kunden, eine Verwaltungserleichterung für Gemeinden und eine Vereinfachung der Abläufe für Fachleute.

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Energiesparen ist wichtiger denn je – nur gut gewartete Anlagen können auch wirklich effizient arbeiten. Dafür sind regelmäßige Wartungen und Überprüfungen unerlässlich.
Um die Steigerung der Energieeffizienz und den Ausstieg aus fossiler Energie zu fördern, setzt das Land Niederösterreich auf die neue Online-Anlagendatenbank. Die vollständige Abbildung des Anlagenbestandes bietet einen wichtigen Überblick und erleichtert somit die energiewirtschaftliche Planung – ein großer Schritt in Richtung einer nachhaltigen und zukunftsfähigen Energieversorgung in Niederösterreich.
Die neue Anlagendatenbank
Ab dem 1. Juli 2022 werden in der neuen Anlagendatenbank Niederösterreich alle Heizungsanlagen und Klimaanlagen elektronisch erfasst. Damit werden die bestehenden Papier-Formulare auf elektronische Online-Anwendungen umgestellt, Ressourcen gespart und die Transparenz erhöht.
Die Eintragung der Anlagen erfolgt im Zuge
- der Errichtung bzw. dem Tausch von Anlagen
- der periodischen Überprüfung oder
- der feuerpolizeilichen Beschau oder
- der Überprüfungs- und Kehrverpflichtung.
Die notwendigen Anlagen-Überprüfungen sind im §33 Bauordnung sowie in der Bautechnikverordnung geregelt. Die zu erfassenden Daten gemäß den Anlagen 9 bis 15 der Bautechnikverordnung werden nun elektronisch in der Analgendatenbank erhoben.
Infos für Anlagen-EigentümerInnen
Im Zuge der Eintragung erhalten Sie ein Etikett mit eindeutiger Anlagennummer und QR-Code. Dadurch erhalten die von Ihnen beauftragten RauchfangkehrerInnen oder andere ProfessionistInnen einen schnellen Zugriff auf alle Anlagedaten und Übertragungsfehler werden verhindert.

Ihre Vorteile
Durch diesen Digitalisierungsschritt entstehen wichtige Vorteile:
- Kosteneinsparung durch ein einwandfreies Heizungssystem mit bestmöglichem Wirkungsgrad
- Sicherheit durch eine optimal eingestellte Heizungsanlage
- Transparenz: Die Fälligkeit der nächsten Überprüfung kann jederzeit selbstständig über das angebrachte Anlagenetikett abgefragt werden
- Datenschutz: Ihre Anlage-Daten können ausschließlich durch die für Sie zuständige Baubehörde und das von Ihnen beauftragte Fachpersonal eingesehen werden. Die Daten sind vor Missbrauch geschützt und nicht öffentlich zugänglich.
Infos für Unternehmen
Mit der neuen Anlagendatenbank können Sie als RauchfangkehrerIn, InstallateurIn oder andere befugte Person die Anlagendaten und Messwerte in die Datenbank eintragen. Mithilfe der gängigsten "Rauchfangkehrersoftware-Produkten" können die Daten direkt über eine digitale Schnittstelle übertragen werden.
Die Anmeldung in die Anlagendatenbank erfolgt direkt über das Unternehmensservice-Portal mithilfe Ihrer Handy-Signatur. es ist also keine eigene Nutzerregistrierung notwendig. MitarbeiterInnen Ihres Unternehmens können Sie als USP-Administrator selbst im USP-Portal für den Zugriff auf die Datenbank berechtigen.
Die Anlagenetiketten erhalten Sie als Unternehmen auf Anfrage bei der Energie- und Umweltagentur NÖ des Landes NÖ unter anlagendatenbank@energie-noe.at.
Tipp: Bestellen Sie am besten gleich einen Jahresvorrat!
FAQ für Unternehmen
- Unter welchem Link finde ich die Heizungsanlagendatenbank?
-
Die Datenbank ist unter noe.anlagendatenbank.net zu finden.
- Wo finde ich das Unternehmensservice-Portal?
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Dieses ist unter www.usp.gv.at zu finden.
- Wer verständigt die EigentümerInnen der Anlagen, dass eine Überprüfung fällig oder überfällig ist?
-
Mithilfe des QR-Codes am Anlagenetikett auf der Anlage kann die nächste fällige Überprüfung abgefragt werden.
Eine aktive Verständigung kann durch den Rauchfangkehrer/Installateur oder durch die Gemeinde/Gemeindeverband als „Service-Leistung“ erfolgen.
§37 BO (1) Eine Verwaltungsübertretung begeht wer
9. die Überprüfungen nach § 32 Abs. 1, 2, 3 oder 4 nicht durchführen lässt - Müssen Notfallkessel, welche nur bei Ausfall der Hauptheizung betrieben werden (<200 Stunden), auch registriert und überprüft werden?
-
Ja, da es in der Bauordnung keine Unterscheidung zwischen Betriebs- und Notfallkessel gibt.
- Was passiert, wenn eine Anlage getauscht wird?
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Bei der NEU-Registrierung einer Anlage in der Datenbank wird der Tausch einer Alt-Anlage abgefragt. Jede NEU-Anlage bekommt auch eine neue Anlagennummer. Die alte Anlagennummer wird beim Tausch abgefragt und damit automatisch inaktiv gesetzt.
- Was passiert wenn ein Aufkleber beschädigt bzw. unleserlich wird?
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Nachbestellung eines Aufklebers unter: anlagendatenbank@energie-noe.at
- Gibt es Strafbestimmungen für den befugten Fachmann, wenn eine Anlage nicht registriert wird?
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§37 (1) Eine Verwaltungsübertretung begeht wer
9b. als betraute Fachperson oder Ersteller der Energieausweise nach § 33a die Eintragung in die Datenbank nicht oder nicht korrekt durchführt, wobei als Tatort der Ort des Bauwerks oder des Objektes gilt, wofür die Eintragung in die Datenbank erfolgt
- Wie kann ich als Eigentümer/Betreiber überprüfen, ob der befugte Fachmann wirklich dazu berechtigt ist Überprüfungen durchzuführen?
-
- Nachfrage nach der Gewerbeberechtigung
- Die Eintragung in die Datenbank erfolgt über das Unternehmensservice-Portal und kann nur von Unternehmen mit aufrechter Gewerbeberechtigung erfolgen.
- Was kostet die Registrierung der Anlage?
-
Es gibt dafür keine Vorgaben. Regelt der Markt.
- Was passiert, wenn die Überprüfung nicht durchgeführt wird?
-
§37 BO (1) Eine Verwaltungsübertretung begeht wer
9. die Überprüfungen nach § 32 Abs. 1, 2, 3 oder 4 nicht durchführen lässt - Wie kann ich meinen Mitarbeitern Zugriff auf die Anlagendatenbank geben?
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Eine genaue Anleitung hierfür finden Sie unter dem Punkt „Anleitungen & Einschulung“ im Dokument „Einstieg für Mitarbeiter im USP anlegen“.
Anleitungen & Einschulung
- Handbuch für Prüfberechtigte (PDF, 1 MB)
- Einstieg für MitarbeiterInnen im USP anlegen (PDF, 1,6 MB)
- Einschulungstermine unter www.wtg-akademie.at
Infos für Gemeinden
Die Baubehörden werden auf die Anlagendatenbank in ihrem Zuständigkeitsbereich über den Portalverbund der Gemeinden (kommunalnet,...) zugreifen können. Gemeindeverbände, welche im Auftrag von Gemeinden die Anlagendaten verwalten, werden ebenfalls über den Portalverbund Zugriff erhalten.
Schulungen für Gemeindevertreter werden im Herbst stattfinden.
Kontakt für Unternehmen & Gemeinden
Haben Sie noch Fragen? Dann schreiben Sie diese an anlagendatenbank@energie-noe.at oder rufen Sie uns an unter T 02742 34 00 05 (Mo-Do von 08:30-12:00; 13:00-15:00).