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Energie- und Umweltagentur des Landes Niederösterreich
Energieberatung Niederösterreich

Anlagendatenbank Niederösterreich

Die elektronische Anlagendatenbank für Heizungen und Klimaanlagen wurde mit 1. Juli 2022 gestartet. Sie bringt mehr Sicherheit für Endkundinnen und -kunden, eine Verwaltungserleichterung für Gemeinden und eine Vereinfachung der Abläufe für Fachleute. 

Überprüfung einer Heizungsanlage durch einen Heizungstechniker.

Energiesparen ist wichtiger denn je – nur gut gewartete Anlagen können auch wirklich effizient arbeiten. Dafür sind regelmäßige Wartungen und Überprüfungen unerlässlich. 

Um die Steigerung der Energieeffizienz und den Ausstieg aus fossiler Energie zu fördern, setzt das Land Niederösterreich auf die neue Online-Anlagendatenbank. Die vollständige Abbildung des Anlagenbestandes bietet einen wichtigen Überblick und erleichtert somit die energiewirtschaftliche Planung – ein großer Schritt in Richtung einer nachhaltigen und zukunftsfähigen Energieversorgung in Niederösterreich. 

Die neue Anlagendatenbank

Ab dem 1. Juli 2022 werden in der neuen Anlagendatenbank Niederösterreich alle Heizungsanlagen und Klimaanlagen elektronisch erfasst. Damit werden die bestehenden Papier-Formulare auf elektronische Online-Anwendungen umgestellt, Ressourcen gespart und die Transparenz erhöht. 

Die Eintragung der Anlagen erfolgt im Zuge

  • der Errichtung bzw. dem Tausch von Anlagen
  • der periodischen Überprüfung oder
  • der feuerpolizeilichen Beschau oder
  • der Überprüfungs- und Kehrverpflichtung.
     

Die notwendigen Anlagen-Überprüfungen sind im §33 Bauordnung sowie in der Bautechnikverordnung geregelt. Die zu erfassenden Daten gemäß den Anlagen 9 bis 15 der Bautechnikverordnung werden nun elektronisch in der Analgendatenbank erhoben.  

Infos für Anlagen-EigentümerInnen

Im Zuge der Eintragung erhalten Sie ein Etikett mit eindeutiger Anlagennummer und QR-Code. Dadurch erhalten die von Ihnen beauftragten RauchfangkehrerInnen oder andere ProfessionistInnen einen schnellen Zugriff auf alle Anlagedaten und Übertragungsfehler werden verhindert. 

Gasheizung mit QR-Code

Ihre Vorteile 

Durch diesen Digitalisierungsschritt entstehen wichtige Vorteile: 

  • Kosteneinsparung durch ein einwandfreies Heizungssystem mit bestmöglichem Wirkungsgrad
  • Sicherheit durch eine optimal eingestellte Heizungsanlage
  • Transparenz: Die Fälligkeit der nächsten Überprüfung kann jederzeit selbstständig über das angebrachte Anlagenetikett abgefragt werden
  • Datenschutz: Ihre Anlage-Daten können ausschließlich durch die für Sie zuständige Baubehörde und das von Ihnen beauftragte Fachpersonal eingesehen werden. Die Daten sind vor Missbrauch geschützt und nicht öffentlich zugänglich.

Infos für Unternehmen

Mit der neuen Anlagendatenbank können Sie als RauchfangkehrerIn, InstallateurIn oder andere befugte Person die Anlagendaten und Messwerte in die Datenbank eintragen. Mithilfe der gängigsten "Rauchfangkehrersoftware-Produkten" können die Daten direkt über eine digitale Schnittstelle übertragen werden. 

Die Anmeldung in die Anlagendatenbank erfolgt direkt über das Unternehmensservice-Portal mithilfe Ihrer Handy-Signatur. es ist also keine eigene Nutzerregistrierung notwendig. MitarbeiterInnen Ihres Unternehmens können Sie als USP-Administrator selbst im USP-Portal für den Zugriff auf die Datenbank berechtigen.

Bestellung der Anlagenetiketten

Die Anlagenetiketten werden in Rollen mit jeweils 250 Stk. Etiketten versandt. Als Unternehmen erhalten Sie diese auf Anfrage bei der Energie- und Umweltagentur des Landes NÖ. Schicken Sie ein E-Mail an anlagendatenbank@energie-noe.at mit dem Betreff „Bestellung“, der Anzahl der gewünschten Rollen und der Lieferadresse.

Zur Anlagendatenbank NÖ:

FAQ für Unternehmen

Die Datenbank ist unter noe.anlagendatenbank.net zu finden.

Dieses ist unter www.usp.gv.at zu finden.

Nach der Zuordnung müssen Sie etwa 30 Minunten bis zu 1 Stunde warten, bis die zugeordneten Rechte für Sie verfügbar sind und Sie auf die Datenbank zugreifen können.

Mithilfe des QR-Codes am Anlagenetikett auf der Anlage kann die nächste fällige Überprüfung abgefragt werden.

Eine aktive Verständigung kann durch den Rauchfangkehrer/Installateur oder durch die Gemeinde/Gemeindeverband als „Service-Leistung“ erfolgen.

§37 BO (1) Eine Verwaltungsübertretung begeht wer 
9.    die Überprüfungen nach § 32 Abs. 1, 2, 3 oder 4 nicht durchführen lässt

Ja, da es in der Bauordnung keine Unterscheidung zwischen Betriebs- und Notfallkessel gibt. 

Bei der NEU-Registrierung einer Anlage in der Datenbank wird der Tausch einer Alt-Anlage abgefragt. Jede NEU-Anlage bekommt auch eine neue Anlagennummer. Die alte Anlagennummer wird beim Tausch abgefragt und damit automatisch inaktiv gesetzt. 
 

Die Anlagennummer kann durch den Eigentümer oder durch eine Firma mit konkretem Auftrag des Eigentümers bei anlagendatenbank@energie-noe.at erfragt werden. Ebenso kann die Anlagenetikette bei derselben E-Mail-Adresse nachbestellt werden.

Um den Fehler zu umgehen können Sie sich direkt bei USP.gv.at anmelden und auf die „Anlagendatenbank NÖ“ unter „meine Services“ zugreifen.

Bitte wenden Sie sich mit Ihrer Anfrage direkt an die Kollegen vom USP. Diese sind unter T 050 233 733 von Montag bis Donnerstag, von 8 bis 16 Uhr, Freitag von 8 bis 14:30 Uhr erreichbar.

§37 (1) Eine Verwaltungsübertretung begeht wer

9b.    als betraute Fachperson oder Ersteller der Energieausweise nach § 33a die Eintragung in die Datenbank nicht oder nicht korrekt durchführt, wobei als Tatort der Ort des Bauwerks oder des Objektes gilt, wofür die Eintragung in die Datenbank erfolgt

  1. Nachfrage nach der Gewerbeberechtigung
  2. Die Eintragung in die Datenbank erfolgt über das Unternehmensservice-Portal und kann nur von Unternehmen mit aufrechter Gewerbeberechtigung erfolgen.
     

Es gibt dafür keine Vorgaben. Regelt der Markt.
 

Bitte wenden Sie sich mit Ihrer Anfrage direkt an die Kollegen vom USP. Diese sind unter T 050 233 733 von Montag bis Donnerstag, von 8 bis 16 Uhr, Freitag von 8 bis 14:30 Uhr erreichbar.
 

§37 BO (1) Eine Verwaltungsübertretung begeht wer 
9.    die Überprüfungen nach § 32 Abs. 1, 2, 3 oder 4 nicht durchführen lässt

Eine genaue Anleitung hierfür finden Sie unter dem Punkt „Anleitungen & Einschulung“ im Dokument „Einstieg für Mitarbeiter im USP anlegen“.

Die Anlagenetiketten werden in Rollen mit jeweils 250 Stk. Etiketten versandt. Schicken Sie ein E-Mail an anlagendatenbank@energie-noe.at mit dem Betreff „Bestellung“, der Anzahl der gewünschten Rollen und der Lieferadresse.
 

Nein, Sie können die Registrierung lediglich dem Kunden in Rechnung stellen.

 

Es wird daran gearbeitet, eine dementsprechende Funktion in der Datenbank anzubieten. Bis dahin bitten wir Sie, in diesem Fall eine kurze E-Mail mit der betroffenen Anlagennummer und dem Betreff „Anlagenübernahme“ an anlagendatenbank@energie-noe.at zu senden. Wir können die Anlage dann vorzeitig für Sie freigeben.

 

Bitte schreiben Sie eine kurze E-Mail mit der betroffenen Anlagennummer und dem korrekten Brennstoff an anlagendatenbank@energie-noe.at. Wir ändern den Brennstoff für Sie.

 

Die Anlagenetiketten werden Ihnen kostenlos per Post zugesandt.

 

Anleitungen & Einschulung

Infos für Gemeinden

Der Einstieg in die Datenbank erfolgt durch das Kommunalnet:

Der jeweilige Portalverbundadministrator bzw. die jeweilige Portalverbundadministratorin hat die Aufgabe, die Zuweisung der neuen Portalverbundanwendung „Anlagendatenbank NÖ“ an jene Kolleginnen und Kollegen durchzuführen, welche diese Datenbanken für die ihnen übertragenen Aufgaben benötigen. 

Die Baubehörde darf Dritte beauftragen, Überprüfungspflichten nach §33 Kontrollsystem NÖ BO zu übernehmen und auf Verwaltungsübertretungen hinzuweisen bzw. bei der zuständigen Verwaltungsbehörde zur Anzeige zu bringen.

Inhalt der Anlagendatenbank NÖ für Gemeinden:

  • In der Anlagendatenbank können alle im Gemeindegebiet erfassten Anlagedaten und ihre Überprüfungen eingesehen werden.
  • Diese digitale Erfassung ersetzt die bisherige Meldung von Überprüfungen an die Gemeinde, die oft noch in Papierform erfolgt ist.
  • Durch die Aufteilung der Reiter können auf Knopfdruck alle überfälligen Überprüfungen bzw. Überprüfungen mit Mängeln im Gemeindegebiet angezeigt werden.

Weitere Infos finden Sie im Handbuch:

Kontakt für Unternehmen & Gemeinden

Haben Sie noch Fragen? Dann schreiben Sie diese an anlagendatenbank@energie-noe.at oder rufen Sie uns an unter T 02742 34 00 05 (Mo-Fr 09:00-15:00 Uhr).

Rechtliche Grundlagen

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