Energie- und Umweltagentur des Landes Niederösterreich
Energieberatung Niederösterreich

FAQ – Häufig gestellte Fragen

Das Service der Energieberatung NÖ ist gefragt wie nie zuvor. Wir verbessern unser Service laufend. Um Wartezeiten zu verkürzen, finden Sie hier häufig gestellte Fragen und deren Antworten. Die Sammlung wird regelmäßig erweitert und ergänzt.

Wer ist die Energieberatung NÖ?

Die Energieberatung NÖ ist eine Initiative der Energie- und Umweltagentur des Landes NÖ. Die Expertinnen und Experten stehen den NiederösterreicherInnen beratend zur Seite – in verschiedenen Formaten und über diverse Kanäle. Sie beraten firmenunabhängig und produktneutral zu den Themen Heizungstausch, Sanierung, Photovoltaik, Elektromobilität, Energie sparen und vielem mehr.

Energieberatung

Unser Beratungsangebot

Die Energieberatung NÖ unterstützt Sie bei Ihrem Projekt, ob Heizungstausch, Dämmung, Fenstertausch und Photovoltaik.

Neubau

Sie planen Ihr energieeffizientes Traumhaus? Hier finden Sie alles Wissenswerte von der Grundstückswahl über Planung, Kosten, Finanzierung bis zur Förderung.

Ihr Weg zum energieeffizienten Haus

Sie planen Ihr energieeffizientes Traumhaus? Hier finden Sie alles Wissenswerte von der Grundstückswahl über Planung, Kosten, Finanzierung bis zur Förderung.

Strategische Leitung

Strategische Leitung

Leitung

Leitung

Teilsanierung

Sie wollen Ihre Fenster tauschen oder planen eine Wärmedämmung Ihres Hauses? Hier finden Sie wichtige Informationen für die Teilsanierung Ihres Gebäudes.

FAQ

Sie haben Fragen? Hier finden Sie Antworten auf die am häufigsten gestellten Fragen an die Energieberatung NÖ.

Eine Frau und zwei Kinder sitzen auf der Terrasse vor dem Haus.

Was kann ich persönlich für den Klimaschutz tun?

Niederösterreichische ForscherInnen gingen mit der Energie- und Umweltagentur des Landes NÖ der Frage nach „Was kann jeder persönlich für den Klimaschutz tun?“ und konnten zeigen, dass es schon heute möglich ist, klimafreundlich zu leben.

Familie bei Photovoltaikanlage

Energie gemeinsam

Bürgerbeteiligungen und Energiegemeinschaften ermöglichen es uns allen bei der Energiewende mitzuwirken, Sonneninseln vereinbaren Naturschutz und Freiflächen-PV-Anlagen. Gemeinsam können wir erneuerbare Energie erzeugen und gewinnbringend nutzen!

Ich bin WohnungseigentümerIn – Darf eine PV-Anlage am Dach des Gebäudes installiert werden?

Wird eine PV-Anlage am Dach des Gebäudes errichtet, ist die Zustimmung der Mehrheit der WohnungseigentümerInnen erforderlich. Diese besteht laut WEG 2002 (in konsolidierter Fassung), wenn: die Mehrheit aller Miteigentumsanteile (über 50 %) oder die Mehrheit von zwei Dritteln der abgegebenen Stimmen, wenn diese zumindest ein Drittel aller Miteigentumsanteile erreichen, dem Vorhaben zugestimmt haben. Für EigentümerInnen von Reihenhäusern oder als Einzelgebäude errichteten Wohnungseigentumsobjekten gilt weiters folgendes: Soll eine PV-Anlage errichtet werden, sind die übrigen WohnungseigentümerInnen schriftlich zu verständigen. Das geplante Vorhaben muss klar und verständlich beschrieben werden. Widerspricht ein/e WohnungseigentümerIn nicht innerhalb von zwei Monaten nach Verständigung, kann das als Zustimmung gewertet werden.  Weitere Details können Sie dem Wohnungseigentumsgesetzes entnehmen.

Wer plant/verkauft/montiert mir die PV-Anlage?

Wir empfehlen, dass immer entsprechend qualifiziertes Fachpersonal jeden dieser Schritt übernehmen sollte: Planung: FachberaterIn, Verkauf: Produzent (PV-Module + Wechselrichter), Montage: Fachpersonal und/oder ElektrikerIn.

Welche Dimensionen brauche ich für meinen Verbrauch? Bei PV-Anlage und Pufferspeicher?

Es kommt darauf an wie hoch der Autarkiegrad sein soll. Es gibt keine Vorschriften zur Größe der Dimensionierung einer PV-Anlage in Niederösterreich. Bilanziell gesehen, ist es für PV-Anlagen möglich je kWp ungefähr 1.000 kWh/a bereitzustellen, dies schwankt zum Beispiel auf Grund des angewendeten Neigungswinkels und der Ausrichtung.  Der „Pufferspeicher“ (Akkumulator (Richtwert 1 kWh/1 kWp) oder Warmwasserspeicher (Richtwert 100 Liter/Person beziehungsweise mindestens 200 Liter)) kann individuell ausgelegt werden und sollte bezugnehmen auf Ihren Verbrauch (Strom und/oder Heizen und Warmwasser) und die finanziellen Mittel ausgelegt werden.

Wie groß muss (m)eine PV-Anlage sein?

Die Größe der PV-Anlage sollte nach dem (elektrischen) Energieverbrauch ausgelegt werden. Bilanziell betrachtet, kann eine PV-Anlage mit einer maximal möglichen Leistung von 3 kWp den  Energieverbrauch (elektrisch) von rund 3.000 kWh/a decken. 

Kann ich eine Photovoltaikanlage (PV-Anlage) auch auf einem Flachdach installieren?

Ja, in diesem Fall werden die PV-Module auf einem schräg aufgestellten Montagesystem montiert, damit kann die Anlage optimal nach Süden ausgerichtet bzw. eine gute Neigung erreicht werden. Um den Eigenverbrauch zu optimieren, könnte es sinnvoll sein - und das gilt für viele Privathaushalte - die PV-Module nach Osten und Westen ausrichten. Je nachdem zu welcher Tageszeit mehr elektrische Energie benötigt wird, sind die PV-Module vorwiegend nach Osten oder Westen auszurichten.

Ist mein Dach für eine PV-Anlage geeignet? Braucht es bestimmte Voraussetzungen?

Im Normalfall sind keine aufwendigen Umbauarbeiten nötig. Sollte das Dach Ihres Hauses aber schon älter sein, empfehlen wir vorab die Berechnung eines konzessionierten Statikers / einer konzessionierten Statikerin zu beauftragen bzw. müssen entsprechende Unterlagen vorahnden sein. Die Dachausrichtung ist relevant, geeignet für die Installation von PV-Anlagen sind Ost, West und Süd ausgerichtete Dachflächen. Auch Flachdächer sind geeignet.

Muss ich vor der Installation einer PV-Anlage Genehmigungen einholen?

Es werden keine rechtlichen Genehmigungen benötigt, um eine PV-Anlage zu installieren, deren Engpassleistung kleiner 1.000 kWp ist. Für die Nutzung von Freiflächen und denkmalgeschützten Gebäuden und Objekten müssten Genehmigungen eingeholt werden. Ab einer Engpassleistung von 1.000 kWp wird eine elektrizitätsrechtliche Genehmigung erforderlich, um den Anschluss an das Elektrizitätsnetz zu ermöglichen. Der Anschluss an das Elektrizitätsnetz muss mit dem Netzbetreiber abgestimmt werden und diesbezügliche Kriterien müssen erfüllt werden, aber das betrifft vorwiegend die Arbeiten eines konzessionierten Elektrikerbetriebes.

Wie komme ich zur Übersicht meiner Eingereichten Energieausweise?

Folgen Sie hierzu folgendem Link Für das Einsehen der von Ihnen eingereichten Energieausweises in ZEUS Niederösterreich ist ein Benutzerkonto, dem das Verfahrensrecht „Energieausweisdatenbank NÖ › Berechner“ im Unternehmensserviceportal (USP) zugeordnet wurde, erforderlich. Webservicekonto – Upload vom Berechnungsprogramm nach ZEUS NÖ Benutzerkonto – Einsehen eingereichter Energieausweise in ZEUS NÖ

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