Grundlagen zur Bürgerenergie
Bürgerenergie ist ein wichtiger Baustein, um unser Energiesystem von fossilen Energiequellen auf die Nutzung von erneuerbaren Energiequellen umzustellen und die dezentrale Energieversorgung zu stärken. Hier finden Sie die wichtigsten Basis-Infos zu diesen Modellen.
Die Gesetze (EAG und ElWOG 2025) definieren fünf Bürgerenergie-Modelle:
„Eigenversorgungsanlage“ („EVA“), „Gemeinschaftliche Erzeugungsanlage“ („GEA“), „Erneuerbare-Energie-Gemeinschaft" („EEG“), „Bürgerenergiegemeinschaft“ („BEG“) und „Peer-to-Peer“ („P2P“).
Dabei zählen alle Modelle zum Überbegriff Bürgerenergie, aber nur die Modelle GEA, EEG, BEG und P2P zur gemeinsamen Energienutzung.
Was ist die Eigenversorgungsanlage?
Als aktive Kundin und aktiver Kunde am Strommarkt haben Sie die Möglichkeit, selbst erzeugte Energie zwischen mehreren eigenen Standorten auszutauschen. Dafür müssen mindestens zwei Verbrauchs- oder Erzeugungsstandorte derselben Person oder desselben Unternehmens zugeordnet sein. Diese Form der Stromnutzung eignet sich beispielsweise für Privatpersonen mit einem Zweitwohnsitz, für Gemeinden oder für Unternehmen mit mehreren Betriebsstätten.
So kann etwa Strom vom Hauptwohnsitz am Zweitwohnsitz oder von einem Betriebsgebäude an einem anderen Unternehmensstandort verwendet werden.
Für den Energietransport wird das öffentliche Stromnetz genutzt. Im Unterschied zu gemeinsamer Energienutzung ist dafür weder die Gründung einer eigenen Rechtsform noch die Beteiligung weiterer Personen erforderlich. Die Stromweitergabe erfolgt ausschließlich zwischen Standorten desselben aktiven Kunden.
Nicht unmittelbar verbrauchte Strommengen werden weiterhin in das öffentliche Netz eingespeist. Überschüsse können wie bisher an einen Stromabnehmer beziehungsweise Energieversorger verkauft werden.
Eigenversorgungsanlagen können im Konzessionsgebiet eines Netzbetreibers angemeldet werden – und ab voraussichtlich April 2027 auch Netzbetreiberübergreifend. Im Nahebereich erhalten Sie Vergünstigungen auf die Netzgebühren.
Wichtig: Sind die beteiligten Zählpunkte unterschiedlichen natürlichen oder juristischen Personen zugeordnet, kann keine Eigenversorgungsanlage umgesetzt werden. In diesem Fall kommen andere Modelle der gemeinsamen Energienutzung in Betracht, beispielsweise Peer-to-Peer-Verträge oder die Teilnahme an einer Energiegemeinschaft.
Was ist gemeinsame Energienutzung?
Bei einer gemeinsamen Energienutzung können die Teilnehmerinnen und Teilnehmer innerhalb und über die Grundstücksgrenze und sogar über die Ortsgrenze hinaus Strom gemeinsam produzieren, speichern, handeln und verbrauchen. Es ist nicht ausschlaggebend, ob kleine, mittlere oder große Unternehmen, Gemeinden oder Privatpersonen ihre Energie gemeinsam nutzen möchten, alle können zu Energieproduzentinnen und Energieproduzenten werden und an einer gemeinsamen Energienutzung teilnehmen. Es müssen sich nur mindestens zwei Teilnehmerinnen oder Teilnehmer zusammenschließen.
Es gibt vier Hauptkategorien von gemeinsamer Energienutzung:
Gemeinschaftliche Erzeugungsanlagen (GEA)
Die räumlich kleinste ist die „Gemeinschaftliche Erzeugungsanlage“ („GEA“). Die GEA kann gegründet werden, sobald mehrere Teilnehmerinnen oder Teilnehmer an derselben Hauptleitung beziehungsweise Sammelschiene (in der Zukunft) angeschlossen sind und eine oder mehrere Erzeugungsanlagen vorhanden sind. Üblicherweise gibt es eine oder mehrere PV-Anlagen auf einem Wohnhaus, die GEA ist jedoch nicht auf PV-Anlagen beschränkt.
Nähere Informationen darüber und diesbezügliche Unterstützungsmaterialien finden Sie auf der Informationsplattform rund um das Thema “Gemeinschaftliche PV-Anlagen” und auf Anfrage über energiegemeinschaften@enu.at.
Erneuerbare-Energie-Gemeinschaft (EEG)
Die „Erneuerbare-Energie-Gemeinschaft“ („EEG“) ist räumlich gesehen die nächstgrößere Energiegemeinschaft, die zwischen mindestens zwei Rechtspersonen gegründet werden kann. Diese kann einerseits lokal über die Abgänge einer Trafostation und andererseits regional über einen oder mehrere Abgänge eines Umspannwerkes mit Rechtspersonen gegründet werden. Nähere Informationen darüber und diesbezügliche Unterstützungsmaterialien finden Sie auf unserer Seite zur Gründung von Energiegemeinschaften.
Eine EEG darf Energie (Strom, Wärme oder Gas) aus erneuerbaren Quellen erzeugen, speichern, verbrauchen und verkaufen. Einer EEG ist es erlaubt, die Anlagen des Netzbetreibers (wie das Stromnetz) zu nützen. Dabei müssen sie immer innerhalb des Konzessionsgebiets eines einzelnen Netzbetreibers liegen und sind auf den sogenannten „Nahebereich“ beschränkt. Für große Unternehmen gibt es das Modell „Bürgerenergiegemeinschaft“.
Im Stromnetz ist der Nahebereich durch die Netzebenen bestimmt. Man unterscheidet dabei zwischen:
- lokalen Energiegemeinschaften: die Teilnehmerinnen und Teilnehmer einer Energiegemeinschaft sind über eine gemeinsame Trafostation miteinander verbunden
- regionalen Energiegemeinschaften: die Teilnehmerinnen und Teilnehmer sind über dasselbe Umspannwerk miteinander verbunden
Details zu den Netzebenen finden Sie auf der Website der Koordinationsstelle für Energiegemeinschaften.
Bürgerenergiegemeinschaften (BEG)
Räumlich gesehen können „Bürgerenergiegemeinschaften“ („BEG“) das größte Gebiet abdecken, müssen das aber nicht. Innerhalb einer BEG darf nur elektrische Energie erzeugt, gespeichert, verbraucht und verkauft werden. Nur bei diesen Bürgerenergiegemeinschaften dürfen auch große Unternehmen, siehe Definition der WKO, eingegliedert werden. Sie sind nicht auf erneuerbare Energiequellen beschränkt.
Peer-to-Peer Vertrag (P2P)
Mit einem Peer-to-Peer-Vertrag können sich zwei oder mehrere aktive Kundinnen und Kunden – etwa Privatpersonen, Unternehmen oder Gemeinden – zusammenschließen, um gemeinsam selbst erzeugten Strom zu nutzen. Die gemeinsame Energienutzung wird dabei vertraglich geregelt.
Die Abwicklung und Abrechnung kann direkt zwischen den Vertragspartnerinnen und Vertragspartnern oder über einen Dienstleister bzw. bestelle Organisatoren erfolgen.
Was unterscheidet Peer-to-Peer-Verträge von Energiegemeinschaften?
Für einen Peer-to-Peer-Vertrag ist keine eigene Rechtsform wie ein Verein oder eine Genossenschaft erforderlich. Die gemeinsame Energienutzung wird ausschließlich über eine vertragliche Vereinbarung geregelt. Im Gegensatz zu Energiegemeinschaften ist auch eine Gewinnerzielungsabsicht möglich.
Es gibt mehrere Varianten von P2P:
- 1:1 / 1:n: Ein Erzeuger bzw. eine Erzeugerin versorgt eine bzw. einen oder mehrere Abnehmerinnen und Abnehmer.
- n:n: Mehrere Erzeugerinnen bzw. Erzeuger und Abnehmerinnen bzw. Abnehmer schließen sich zusammen.
Je mehr Teilnehmerinnen und Teilnehmer beteiligt sind, desto aufwändiger können Abrechnung und Abstimmungen werden. Daher sollte vorab geprüft werden, welches Modell für die geplante gemeinsame Energienutzung geeignet ist. Oft erweist sich eine klassische Energiegemeinschaft mit einem zugrundeliegenden Verein oder eine anderen Rechtsform als einfacher.
Wichtige Hinweise:
Die Umsetzung ist derzeit nur mit Zählpunkten desselben Netzbetreibers möglich. Eine Nutzung über mehrere Netzgebiete bzw. österreichweit wird voraussichtlich ab April 2027 möglich sein.
Für örtlich nahe gelegene Zählpunkte können vergünstigte Netztarife gelten. Dafür muss bei der Registrierung ein entsprechender Nahebereich festgelegt werden.
Auch große Unternehmen können teilnehmen. Bei gemeinschaftlichen Erzeugungsanlagen, Bürgerenergiegemeinschaften und Peer-to-Peer-Verträgen ist eine Erzeugungsleistung von bis zu 6 MW pro Zählpunkt möglich.
Gründung und Vertragsvorlagen
Die Gründung eines P2P Vertrages erfolgt über ebutilities.
Ab 05.10. finden Sie auf der Plattform für Energiegemeinschaften einen Gründungsguide für P2P-Verträge: www.energiegemeinschaften.gv.at
Für die Umsetzung stehen Muster-Vertragsvorlagen zur Verfügung: www.energiegemeinschaften.gv.at
Was sind Nahebereiche?
Alle Modelle der Bürgerenergie können in den verschiedenen Nahebereichen gegründet werden und erhalten entsprechend vergünstigte Netzgebühren. Zu den Nahebereichen gehören Standortbereich, Lokalbereich, Regionalbereich und Gebotszone Österreich.
Damit die vorgesehenen Vorteile, insbesondere reduzierte Netznutzungsentgelte, in Anspruch genommen werden können, müssen sowohl die Erzeugungsanlagen als auch die Verbrauchsanlagen innerhalb desselben Nahebereichs liegen. Jedem Bürgerenergie-Modell kann dabei nur ein Nahebereich beziehungsweise eine Nahbereichs-ID zugeordnet werden.
Standortbereich
Im Standortbereich erfolgt die gemeinsame Nutzung von erneuerbar erzeugtem Strom innerhalb eines Gebäudes, beispielsweise in einem Mehrparteienhaus oder innerhalb eines Unternehmensstandorts. Die Verteilung erfolgt über die gebäudeinternen gemeinschaftlichen Leitungen.
Hinweis: Die praktische Umsetzung des Standortbereichs mit Sammelschiene wird voraussichtlich erst ab April 2027 möglich sein.
Lokal- und Regionalbereich
Im Lokalbereich wird Strom über das Niederspannungsnetz einschließlich der zugehörigen Transformatorstation verteilt. Der Regionalbereich umfasst darüber hinaus das Mittelspannungsnetz sowie die miteinander verbundenen Sammelschienen eines Umspannwerks.
Ein Lokalbereich erstreckt sich üblicherweise über einen Umkreis von etwa einem Kilometer. Regionalbereiche decken hingegen meist Entfernungen von bis zu rund 30 Kilometern ab. Dadurch steigt die Anzahl potenzieller Teilnehmerinnen und Teilnehmern deutlich, was die Bildung einer Bürgerenergie-Gemeinschaft erleichtert.
Österreichweite Stromteilung
Neben den Nahebereichen besteht auch die Möglichkeit, Strom österreichweit zu teilen. Da hierbei keine Zuordnung zu einem Nahebereich erfolgt, gelten die regulären Netzentgelte ohne Vergünstigungen in voller Höhe.
Hinweis: Die Höhe der Netzentgeltreduktion wird jährlich von der E-Control im Rahmen der Systemnutzungsentgelt-Verordnung (SNE-VO) festgelegt. Nach heutigem Stand tritt die novellierte Verordnung zu den Netzentgelten (SNE-VO) am 01.01.2027 in Kraft. Erst ab diesem Zeitpunkt gelten voraussichtlich die festgelegten Netzentgeltreduktionen sowie deren Ausweitung auf lokale und regionale BEG/P2P/EVA.
Weitere Detailinformationen finden Sie hier: https://energiegemeinschaften.gv.at/detailwissen/
Wer kann an Energiegemeinschaften teilnehmen?
Jede natürliche Person, Gemeinde, jeder Rechtsträger von Behörden in Bezug auf lokale Dienststellen und sonstige juristische Personen des öffentlichen Rechts als auch Unternehmen können an Energiegemeinschaften teilnehmen.
Egal ob eine Privatperson (natürliche Person) selbst ein Kraftwerk hat, z.B. eine PV-Anlage am eigenen Dach, oder ob sie gemeinschaftlich produzierten Strom konsumieren möchte, sie darf an einer oder sogar an mehreren EG, GEA und P2P teilnehmen. Bei der sogenannten „Mehrfachteilnahme“ kann man an bis zu fünf Gemeinschaften teilnehmen! Auch Unternehmen (juristische Personen) und Gemeinden (Gebietskörperschaften) können Mitglieder in einer Energiegemeinschaft werden. Als eigene Rechtspersönlichkeiten sind Energiegemeinschaften zum Beispiel als Vereine oder Genossenschaften organisiert. Um die jeweilige Erzeugung bzw. den Verbrauch nahe Echtzeit erfassen zu können, bedarf es der Installation eines Smart Meters. Dieser wird vom Netzbetreiber, falls Sie noch keinen haben, spätestens nach der Anmeldung bei einer Energiegemeinschaft zur Verfügung gestellt.
Achten Sie darauf, dass Ihr Smart Meter kommunikativ und auf „opt in“ geschaltet ist. Den Zugang zu Ihrem Smart Meter müssen Sie über das Kundenportal Ihres Netzbetreibers (zum Beispiel Netz NÖ und Wiener Netze) anfordern.
Sie wollen selbst eine gemeinsame Energienutzung gründen? Hier finden Sie wichtige Informationen zur Gründung einer EEG oder BEG.
Wie geht es weiter?
Die eNu ist Ihre unabhängige Informationsstelle zu Bürgerenergie in Niederösterreich. Innerhalb eines österreichweiten Netzwerks bieten wir unabhängige Beratung und Infos zum Aufbau und Betrieb von Bürgerenergiemodellen. Die eNu begleitet und unterstützt im Rahmen der österreichweiten Plattform auch Pilotprojekte und sammelt wertvolle Erfahrungen. Wenn Sie selbst Interesse haben, ein Bürgerenergiemodell zu gründen oder daran teilzunehmen, abonnieren Sie unsere Info-Mailings und bleiben Sie am aktuellen Stand:
Weitere Informationen, Tipps und Downloads
Hilfreiche und wichtige Informationen und Tipps rund um Bürgerenergie finden Sie auch in den Broschüren der Österreichischen Koordinationsstelle für Bürgerenergie:
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Wenn Sie weitere Fragen haben, finden Sie auch Informationen auf Energiegemeinschaften gründen und auf Anfrage über energiegemeinschaften@enu.at.