Energie- und Umweltagentur des Landes Niederösterreich
Energieberatung Niederösterreich

FAQ – Häufig gestellte Fragen

Das Service der Energieberatung NÖ ist gefragt wie nie zuvor. Wir verbessern unser Service laufend. Um Wartezeiten zu verkürzen, finden Sie hier häufig gestellte Fragen und deren Antworten. Die Sammlung wird regelmäßig erweitert und ergänzt.

Energieberatung

Die Energieberatung NÖ ist eine Initiative der Energie- und Umweltagentur des Landes NÖ. Die Expertinnen und Experten stehen den NiederösterreicherInnen beratend zur Seite – in verschiedenen Formaten und über diverse Kanäle. Sie beraten firmenunabhängig und produktneutral zu den Themen Heizungstausch, Sanierung, Photovoltaik, Elektromobilität, Energie sparen und vielem mehr.

Ein persönliche Beratung erhalten Sie insbesondere wenn Sie eine umfassende thermische Sanierung geplant haben. Denn diese braucht eine Beurteilung der Situation vor Ort. Die Wartezeiten hängen hier von der terminlichen Verfügbarkeit der BeraterInnen in Ihrer Region ab.

Die Energieberatung NÖ erhält derzeit sehr viele Anfragen. Wir bitten um Verständnis, dass die Bearbeitung Ihres Anliegens im Moment ca. sechs Wochen in Anspruch nimmt.

Energieausweis

Beim Energieausweis handelt es sich um ein Dokument, aus dem Daten zur Gesamtenergieeffizienz des Gebäudes entnommen werden können. Er muss nach den technischen Bauvorschriften des jeweiligen Bundeslandes erstellt werden. Der Energieausweis enthält verschiedene Energiekennzahlen, die von Profis berechnet wurden.

Energieausweise werden von Installationsunternehmen, BaumeisterInnen, ElektrotechnikerInnen, ArchitektInnen, Heizungstechnikunternehmen, technischen Büros einschlägiger Fachrichtungen, Zivilingenieurbüros einschlägiger Fachrichtungen,... erstellt.

  • Heizwärmebedarf des Gebäudes und der Vergleich zu Referenzwerten 
  • Heiztechnik-Energiebedarf des Gebäudes
  • Endenergiebedarf des Gebäudes
  • Empfehlung von Maßnahmen - ausgenommen bei Neubauten - deren Implementierung den Endenergiebedarf des Gebäudes reduziert und sowohl technisch als auch wirtschaftlich sinnvoll ist

 

Der Energieausweis ist ein Nachweis der Energiekennzahl des Gebäudes. Er dient dem Vergleich zwischen Gebäuden und der Abschätzung der Energiekosten. Beim Verkauf bzw. der Vermietung ist ein Energieausweis verpflichtend. Beim Ansuchen um Förderungen wird dieser anerkannt. Die Kosten für die Erstellung hängen vom Gebäude ab. Man kann aber mit ca. 400 Euro aufwärts rechnen.

Sofern der Energieausweis nicht älter als 10 Jahre ist, reicht dieser aus, um eine Förderung zu beantragen. Er ersetzt in diesem Fall das Beratungsprotokoll.

Erhebungsformular & Beratungsprotokoll

Nein, wenn Sie einen Energieausweis für Ihr Haus haben, der nicht älter als 10 Jahre ist, benötigen Sie KEIN Beratungsprotokoll.

Der Heizwärmebedarf (HWB oder Qh) gibt an, welche Menge an thermischer Energie benötigt wird, um ein Gebäude (mit einer bestimmten Fläche) auf eine bestimmte Temperatur zu heizen.

Das Erhebungsformular ist ein praktisches Online-Formular, mit dem Sie Ihre Daten direkt an die Energieberatung NÖ übermitteln können.

Wenn Sie einen Energieausweis für Ihr Wohngebäude haben, können Sie den Heizwärmebedarf dort finden. Im Erhebungsformular setzen Sie bitte die Energie-Kennzahl „Heizwärmebedarf spezifisch Standort Klima“ ein – die Einheit der Kennzahl ist kWh/m²a.

Das vorzulegende Energieberatungsprotokoll sollte einen Zusammenhang mit dem geplanten bzw. durchgeführten Heizungstausch erkennen lassen und eben möglichst aktuell sein. In der Praxis der Antragsprüfung und – beurteilung werden lt. KPC Protokolle bis zu einem Alter von 5 Jahren akzeptiert.

Unter der beheizten Fläche versteht man die Bruttogrundfläche (BGF). Diese ist die beheizte Nettofläche (=Wohnnutzfläche + beheizte Kellerräume) multipliziert mit dem Faktor 1,25.

Grundsätzlich ja - das Protokoll ist bei der KPC 5 Jahre lang gültig. Unser Tipp: Sie könnten Dämmmaßnahmen vorziehen und hätten so die Möglichkeit die Heizung kleiner zu dimensionieren und Kosten zu sparen. 

Der HWB kann variieren zwischen max. 10-15 kWh/m²a (Passivhaus), über 25-50-100 kWh/m²a Niedrigenergiehäuser mit/ohne Komfortlüftung bzw. Energiesparhäuser bis hin zum alten, unsanierten Gebäude, wo der Wert sogar bis über 250 kWh/m²a betragen kann. Sollten Sie einen Wert über 300 kWh/m²a berechnet haben, kontrollieren Sie bitte die Berechnung nochmals, hier könnte eventuell ein Fehler passiert sein.

Die Expertinnen und Experten der Energieberatung NÖ prüfen die angegebenen Daten auf Plausibilität und treffen auf Basis der übermittelten Daten eine Empfehlung für Ihr neues Heizsystem. Sollte das von Ihnen angestrebte Heizsystem nicht der Empfehlung der Energieberatung NÖ entsprechen, folgt ein Anruf seitens der Energieberatung NÖ.

Die Energieberatung NÖ erhält derzeit sehr viele Anfragen. Wir bitten um Verständnis, dass die Bearbeitung Ihres Anliegens im Moment ca. sechs Wochen in Anspruch nimmt. Bevor wir das Protokoll ausstellen können, werden von den EnergieberaterInnen noch Vollständigkeit und Plausibilität der eingemeldeten Daten und Unterlagen geprüft.

Wenn Sie nicht alle Daten im Erhebungsformular Heizungstausch angegeben haben oder die EnergieberaterInnen bei den übermittelten Daten Probleme mit der Plausibilität feststellen, wird Ihr Antrag natürlich trotzdem bearbeitet. Allerdings kommt es zu telefonischen Nachfragen und dadurch zu einer Verlängerung der Bearbeitungszeit.

Sollten sich seitens der Energieberatung NÖ Rückfragen ergeben, werden wir Sie gegebenenfalls telefonisch kontaktieren. Ansonsten gerne auch schriftlich per E-Mail. 

Sobald verfügbar, sendet die Energieberatung NÖ das Beratungsprotokoll per E-Mail an Sie. Sollten Sie den Postweg bevorzugen, geben Sie das bitte an. 

Das Beratungsprotokoll benötigen Sie zur Vorlage bei der Fördereinreichung für die Bundes- und Landesförderungen "Raus aus Öl und Gas" bzw. auch bei der Aktion "Sauber heizen für alle"

Heizungstausch & Förderung

Wenn Sie von einer fossilen Heizung auf ein klimafreundliches Heizsystem umsteigen möchten, gibt es einige Förderungen, die eventuell in Frage kommen: Bundesförderung Raus aus Öl und Gas, Eigenheimsanierung – NÖ Wohnbau und für einkommensschwache Haushalte gibt es auch noch die Aktion "Sauber heizen für alle"

Beim Wechsel von einer fossilen auf eine klimafreundliche Heizung können Sie Förderungen beantragen. Eine Voraussetzung für die Bundesförderung "Raus aus Öl und Gas" ist die Buchung einer Energieberatung, damit Sie bestmöglich über den Umstieg und die Möglichkeiten informiert sind. Wenn Sie einen Energieausweis haben, der nicht älter als 10 Jahre ist, kann die Energieberatung entfallen. 

Für einkommensschwache Haushalte, die bestimmte Kriterien (EigentümerIn des Ein-, Zwei- bzw. Reihenhauses mit dort gemeldetem Hauptwohnsitz) erfüllen, gibt es aktuell die Förderaktion "Sauber heizen für alle". Wenn Sie über eine aufrechte Befreiung der GIS-Gebühren verfügen oder Sozialhilfe bekommen, sind das ausreichende Nachweise. Gefördert werden auch Haushalte, die ein laut Informationsblatt vorgegebens Montas-Haushalts-Nettoeinkommen nicht überschreiten. Wenn Sie die Förderbedingungen erfüllen, hilft Ihnen die Energieberatung NÖ gerne weiter.  

Pelletsheizungen sind sehr moderne Biomasseheizungen, die Feinstaubbelastung steigt dadurch nur sehr geringfügig.

1. Energieberatung in Anspruch nehmen - Beratungsprotokoll organisieren (Erhebungsformular Heizungstausch ausfüllen und abschicken). Ein Energieausweis, der nicht älter als 10 Jahre ist, ersetzt das Beratungsprotokoll. 

2. Kontakt zu einem Installationsunternehmen aufnehmen - Beratung, Besprechung, Angebotseinholung

3. Registrierung des Umstiegsprojekts bei der KPC - Sie erhalten ein E-Mail mit persönlichen Zugangsdaten.

4. Beauftragung Installationsunternehmen, Bestellung der Heizung

5. ggf. Beantragung der Förderung NÖ Eigenheimsanierung vom Land NÖ. 

6. Beantragung der Bundesförderung mittels der unter Punkt 3 erhaltener Zugangsdaten. 

Nein. Die gewählten Heizkessel und Wärmepumpen müssen gewissen technischen Standards entsprechen. Eine detailierte Liste finden Sie bei der Förderstelle KPC.

Ja, förderfähig sind Wärmepumpen bis zu einer benötigten Vorlauftemperaturen im Heizbetrieb bis max. 55 Grad

Mit der Bundesförderung "Raus aus Öl und Gasgibt es seit Jänner 2024 bis zu 75 % Förderung für den Heizungstausch. Die Höhe der Förderung richtet sich nach der neu installierten Technologie, wobei Pauschalsätze bis zu maximal 75 % der förderfähigen Investitionskosten angewendet werden. Zuschläge, z.B. für die gleichzeitige Errichtung einer Solaranlage etc., sind auch möglich. Für einkommensschwache Haushalte gibt es mit der Aktion "Sauber heizen für alle" sogar bis zu 100% Förderung beim Umstieg.

Die "Raus aus Öl und Gas"-Förderungen von Bund und Land sind nicht an Einkommensgrenzen oder Nachweise der finanziellen Mittel gebunden. Für die Förderung "Sauber heizen für alle" gibt es Einkommensgrenzen, die eingehalten werden müssen bzw. sind zum Nachweis der sozialen Bedürftigkeit Bestätigungen zu erbringen.

Das kommt stark auf die individuelle Situation an und kann ohne die genaue Situation zu kennen nicht seriös beantwortet werden. Aber kann man mit durchschnittlichen Kosten von mindestens 20.000 Euro rechnen. 

Nein, die Förderung wurde zu den damals gültigen Konditionen zuerkannt und ausbezahlt. Neue Förderkriterien können rückwirkend nicht zuerkannt werden. 

Führen Sie die Registrierung für Ihr baureifes bzw. bereits ab dem 03.01.2023 umgesetztes Projekt durch. Die Fertigstellung der neuen Heizungsanlage und die Antragstellung muss dann innerhalb von 52 Wochen erfolgen. Wenn sich das nicht ausgeht, muss eine neue Registrierung bei der KPC erfolgen.

Sofern Sie nicht der/die EigentümerIn der Wohnung sind, empfehlen wir Ihnen mit Ihrer/Ihrem VermieterIn zu sprechen. 

Zuerst steht die Energieberatung am Programm, danach sollten Sie den Professionisten kontaktieren, um die konkreten Details zur Umsetzung zu besprechen.

Am besten fragen Sie bei Ihrer Gemeinde nach oder beim Nahwärmenetz-Betreiber vor Ort.

Der Pelletslagerraum muss über eine ausreichende Größe verfügen und trocken sein.

 Ja, allerdings ist der Ausbau erneuerbarer Energie, insbesondere Wind, Wasser und Photovoltaik, Voraussetzung dafür.

Der Einblasschlauch zwischen Tankwagen und Einblasstutzen des Lagerraums kann eine Länge von bis zu 30 Metern haben. Eine Zufahrt bis auf diese Distanz muss gewährleistet. Eine Anlieferung der Pellets mittels Sackware im PKW-Kofferraum oder Anhänger stellt aufgrund des großen Aufwands meist keine Alternative dar.  

Ja, mit einem Holzvergaserkessel können Sie eigenes Stückholz verheizen. Wenn Sie LandwirtIn sind und auch Holz häckseln können, wäre auch eine Hackschnitzelheizung eine Alternative. 

Die Kesselleistung ist am einfachsten dem Typenschild direkt am Kessel zu entnehmen, oder aber in verschiedenen Unterlagen (Bedienanleitung oder Ähnliches) zu finden. 

Die Förderung für den Ölheizungstausch wurde weder vom Land NÖ noch von Bund ausbezahlt, sondern von der Mineralölwirtschaft. Eine Behaltepflicht besteht lt. telefonischer Auskunft nicht, sehen Sie aber zur Sicherheit in Ihrem Vertrag nach, ob es eine entsprechende Klausel gibt. 

Heizsysteme

Öl- und Gasheizungen, Kohle/Koks-Allesbrenner und auch strombetriebene Nacht- oder Direktspeicheröfen.

Nah-/Fernwärme, Biomasse-Heizungen (Pellets, Stückgut, Hackschnitzel), Wärmepumpen (Erdreich, Außenluft, Grundwasser)

Wärmepumpen nutzen die Umgebungswärme, entweder von Erdreich, Grundwasser oder Luft, um Wärme zu erzeugen.

Nein, das ist abhängig vom Energieverbrauch je m2/a und dem Verteilsystem. Je besser das Haus gedämmt ist, desto eher ist eine Wärmepumpe geeignet. Ein Flächenverteilsystem (z.B. Fußbodenheizung) verbessert ebenfalls die Funktionsfähigkeit der Wärmepumpe.

Es gibt verschiedene Möglichkeiten Heizwärme in die Räume zu bringen: entweder als Strahlungswärme oder als Konvektionswärme. Flächenheizungen, wie Fußboden-, Wand- oder Deckenheizung arbeiten mit Strahlungswärme. Heizkörper und Radiatoren hingegen arbeiten mit Konvektionswärme.

Am effizientesten kann eine Wärmepumpe mit einer Flächenheizung also u. a. Fußbodenheizung betrieben werden, weil für die Fußbodenheizung die Vorlauftemperatur sehr gering sein kann. Je höher die Vorlauftemperatur, umso weniger effizient ist die Wärmepumpe. Heizkörper sind üblicherweise für wesentlich höhere Vorlauftemperaturen ausgelegt. Wenn jedoch das Gebäude thermisch saniert wurde, benötigt es weniger Wärmeleistung und die Heizkörper kommen mit einer geringeren Vorlauftemperatur aus. Wenn die Vorlauftemperatur für die Heizkörper unter 40°C bleibt, ist die Effizienz der Wärmepumpe in einem guten Bereich. 

Am Verdampfer der Wärmepumpe befindet sich ein Ventilator, der die Luft durch den Wärmetauscher drückt. Dieser Ventilator gibt ein Geräusch ab. Die Wärmepumpe sollte daher nicht an der Grenze zum Nachbarn aufgestellt werden, um die guten nachbarschaftlichen Beziehungen nicht zu gefährden. Auch eine Aufstellung in Gebäudenischen ist nicht vorteilhaft, da hier der Schall reflektiert wird. Es gibt auch Umhausungen, welche den Schall schlucken, die Strömung der Luft jedoch fast nicht behindern. 

Wenn die Kellerwände feucht sind, dürfen diese nicht in direkten Kontakt mit den Pellets kommen. Die Pellets nehmen Feuchtigkeit auf, quellen auf und zerfallen anschließend. Man kann die Pellets in einem Silo im Keller aufstellen. 

Dies kann man einerseits über die Heizlast des Gebäudes und die Leistung der Wärmeabgabeflächen berechnen, andererseits kann man aus der Regelung die Heizkurve auslesen. Wenn diese unter 0,4 liegt kann eine Wärmepumpe eingesetzt werden. 

Brennwertgeräte sind um rund 11 % effizienter, da hier zum Heizwert noch die Kondensationswärme hinzukommt. Der Heizwert beschreibt den Energiegehalt eines Stoffes, der durch Verbrennen als Wärme genutzt werden kann. Brennwertgeräte entziehen zusätzlich noch den Verbrennungsabgasen Energie und sind dadurch effizienter. 

In diesem Fall ist der Anschluss an das Fern- bzw. Nahwärmenetz aller Voraussicht nach die beste Lösung. Darüber hinaus ist in diesem Fall NUR Fern- bzw. Nahwärme förderfähig.

Wenn Fernwärme und Holzzentralheizung keine Option sind, ist in der Regel eine Wärmepumpenlösung in Kombination mit einer thermischen Sanierung (Wärmedämmung, Fenstertausch) oder einem Kachelofen zu empfehlen.

Für Pellets gibt es zum Beispiel die Möglichkeit von Erdtanks. 

Sie könnten noch die Möglichkeit eines Erdtanks für Pellets prüfen. 

Photovoltaik & Stromspeicher

Grundlagen

Die PV-Module erzeugen bei Lichteinfall eine Gleichspannung, die in den meisten Anwendungen durch einen Wechselrichter in netzkonforme Wechselspannung umgewandelt wird. Mit der Wechselspannung können Elektrogeräte im Haushalt sofort betrieben werden. Überschüssiger Strom wird ins Stromnetz eingespeist. Stromspeicher (Akkumulatoren) können damit auch geladen werden.

Das ist hauptsächlich von Standort und der Ausrichtung abhängig. In Niederösterreich liefert eine südlich ausgerichtete Anlage durchschnittlich 1.000 kWh/kWpa.

Ja. Es muss nicht unbedingt ungetrübter Sonnenschein herrschen, damit Strom produziert wird. Natürlich ist die Stromproduktion aber höher, wenn es tagsüber nicht bewölkt ist.

Ja, die Stromproduktion hängt nicht von den Außentemperaturen, aber unter anderem von der Sonneneinstrahlung auf das PV-Modul ab. Die Module sollten jedoch nicht mit Schnee bedeckt sein, weil das einer (nächtlichen) Verdunklung gleicht. Über ein Jahr betrachtet, wird rund ein Drittel der elektrischen Energie von Oktober bis März und rund zwei Drittel von April bis September durch die PV-Anlage bereitgestellt. 

Solarpaneele sind Kollektoren die, Sonnenenergie in technisch nutzbare Wärme (thermische Energie) für Heizzwecke umwandeln. Diese wird im Normalfall über Wärmetrager für die Heizung oder Warmwasseraufbereitung genutzt. Photovoltaik hingegen wandelt die Sonnenenergie direkt in elektrische Energie um.  

Es braucht PV-Module am Dach (inklusive Montagematerial), einen geeigneten Wechselrichter und eventuell einen Stromspeicher (Akkumulatoren) sowie einen Anschluss ans öffentliche Stromnetz.

Netzgekoppelte Anlagen sind an das öffentliche Elektrizitätsnetz angeschlossen. Inselanlagen hingegen sind nicht an das öffentliche Elektrizitätsnetz angeschlossen, und benötigen deshalb spezielle "Insel-Wechselrichter", die schwarzstartfähig sind. 

Ein Wechselrichter ist ein DC/AC-Wandler oder Frequenz-Umrichter/Wandler und ist unumgänglich, weil in Österreich ein 50 Hz Wechselstrom-Netz vorhanden ist und die PV-Module nur Gleichstrom (DC) ausgeben können. Der Aufstellungs-/Installationsort eines Wechselrichters ist frei wählbar, allerdings ist es zu empfehlen, dass er möglichst nahe beim Modul platziert ist. Außerdem sollte er sicher und einfach zu erreichen sein.

Mit dem Wechselrichter wird der Strom aus der PV-Anlage in netzkonforme Wechselspannung umgewandelt. Mit der Wechselspannung können Elektrogeräte im Haushalt sofort betrieben werden. Überschüssiger Strom kann einfach ins öffentliche Stromnetz eingespeist werden. 

kWp ist die Abkürzung für Kilowatt-Peak und Wp steht für Watt-Peak. Es handelt sich dabei um die Einheit für die maximal mögliche Leistung des Photovoltaikgenerators unter Standardtestbedingungen bzw. laut Herstellerangaben.

Ja, die Technik ist sicher. In Österreich müssen sämtliche Bauteile normgerecht ausgeführt sein. Außerdem müssen Richtlinien eingehalten werden, die die Netzstabilität garantieren. 

Planung & Installation

Es werden keine rechtlichen Genehmigungen benötigt, um eine PV-Anlage zu installieren, deren Engpassleistung kleiner 1.000 kWp ist. Für die Nutzung von Freiflächen und denkmalgeschützten Gebäuden und Objekten müssten Genehmigungen eingeholt werden. Ab einer Engpassleistung von 1.000 kWp wird eine elektrizitätsrechtliche Genehmigung erforderlich, um den Anschluss an das Elektrizitätsnetz zu ermöglichen. Der Anschluss an das Elektrizitätsnetz muss mit dem Netzbetreiber abgestimmt werden und diesbezügliche Kriterien müssen erfüllt werden, aber das betrifft vorwiegend die Arbeiten eines konzessionierten Elektrikerbetriebes.

Im Normalfall sind keine aufwendigen Umbauarbeiten nötig. Sollte das Dach Ihres Hauses aber schon älter sein, empfehlen wir vorab die Berechnung eines konzessionierten Statikers / einer konzessionierten Statikerin zu beauftragen bzw. müssen entsprechende Unterlagen vorahnden sein. Die Dachausrichtung ist relevant, geeignet für die Installation von PV-Anlagen sind Ost, West und Süd ausgerichtete Dachflächen. Auch Flachdächer sind geeignet.

Ja, in diesem Fall werden die PV-Module auf einem schräg aufgestellten Montagesystem montiert, damit kann die Anlage optimal nach Süden ausgerichtet bzw. eine gute Neigung erreicht werden. Um den Eigenverbrauch zu optimieren, könnte es sinnvoll sein - und das gilt für viele Privathaushalte - die PV-Module nach Osten und Westen ausrichten. Je nachdem zu welcher Tageszeit mehr elektrische Energie benötigt wird, sind die PV-Module vorwiegend nach Osten oder Westen auszurichten.

Wenn die freiverfügbaren Dachflächen nach Osten oder Westen ausgerichtet sind, könnten die Dachflächen auch gut genutzt werden. Es besteht auch die Möglichkeit Fassadenflächen für PV-Module zu nutzen, falls diese nicht nach Norden ausgerichtet sind.

Schattenfreiheit ist für einen hohen Ertrag wichtig! Ob es Sinn macht eine PV-Anlage zu installieren, hängt von der tatsächlichen Verschattung ab. Es gilt zu bedenken, dass bereits ein kleiner Schatten die Stromproduktion eines ganzen Strings verhindern kann. Es gibt technische Lösungen wie Moduloptimierer oder Bypass-Dioden, um diesen Nachteil zu reduzieren.

Die Größe der PV-Anlage sollte nach dem (elektrischen) Energieverbrauch ausgelegt werden. Bilanziell betrachtet, kann eine PV-Anlage mit einer maximal möglichen Leistung von 3 kWp den  Energieverbrauch (elektrisch) von rund 3.000 kWh/a decken. 

Es kommt darauf an wie hoch der Autarkiegrad sein soll. Es gibt keine Vorschriften zur Größe der Dimensionierung einer PV-Anlage in Niederösterreich. Bilanziell gesehen, ist es für PV-Anlagen möglich je kWp ungefähr 1.000 kWh/a bereitzustellen, dies schwankt zum Beispiel auf Grund des angewendeten Neigungswinkels und der Ausrichtung

Der „Pufferspeicher“ (Akkumulator (Richtwert 1 kWh/1 kWp) oder Warmwasserspeicher (Richtwert 100 Liter/Person beziehungsweise mindestens 200 Liter)) kann individuell ausgelegt werden und sollte bezugnehmen auf Ihren Verbrauch (Strom und/oder Heizen und Warmwasser) und die finanziellen Mittel ausgelegt werden.

Stimmen Sie sich vor der Installation mit der Hausverwaltung ab. PV-Anlagen, die bis zu 800 Wp Leistung haben, sind melde- und genehmigungsfrei. Es gibt dennoch einige Hinweise, die es zu beachten gilt, wenn Sie sich für eine Kleinsterzeugungsanlage entscheiden.

Wird eine PV-Anlage am Dach des Gebäudes errichtet, ist die Zustimmung der Mehrheit der WohnungseigentümerInnen erforderlich. Diese besteht laut WEG 2002 (in konsolidierter Fassung), wenn:

  • die Mehrheit aller Miteigentumsanteile (über 50 %) oder
  • die Mehrheit von zwei Dritteln der abgegebenen Stimmen, wenn diese zumindest ein Drittel aller Miteigentumsanteile erreichen,

dem Vorhaben zugestimmt haben.

Für EigentümerInnen von Reihenhäusern oder als Einzelgebäude errichteten Wohnungseigentumsobjekten gilt weiters folgendes: Soll eine PV-Anlage errichtet werden, sind die übrigen WohnungseigentümerInnen schriftlich zu verständigen. Das geplante Vorhaben muss klar und verständlich beschrieben werden. Widerspricht ein/e WohnungseigentümerIn nicht innerhalb von zwei Monaten nach Verständigung, kann das als Zustimmung gewertet werden. 

Weitere Details können Sie dem Wohnungseigentumsgesetzes entnehmen.

Wir empfehlen, dass immer entsprechend qualifiziertes Fachpersonal jeden dieser Schritt übernehmen sollte: Planung: FachberaterIn, Verkauf: Produzent (PV-Module + Wechselrichter), Montage: Fachpersonal und/oder ElektrikerIn.

Laufender Betrieb

Ja, zu bedenken ist nur, dass die Wärmepumpe vor allem im Winter (bei niedrigen Außentemperaturen) viel Strom benötigt und das jene Jahreszeit ist, in der die Photovoltaik-Anlage weniger Strom bereitstellen kann. Folglich können Sie nicht unbedingt davon ausgehen, dass Sie einen signifikanten Anteil des Stromverbrauchs der Wärmepume über die PV-Anlage decken können. Sie sollten auf jeden Fall prüfen, ob es möglich ist Ihre Wärmepumpe so zu regeln, dass diese in Betrieb geht, wenn Ihre PV-Anlage Strom erzeugt. Dazu können Sie zum Beispiel die Speicherfähigkeit Ihres Pufferspeichers nutzen. 

Der Netzbetreiber schließt dazu die PV-Anlage über einen Zähler (mittlerweile „Smart Meter“), der eine eindeutige Zählpunktnummer hat, ans öffentliche Elektrizitätsnetz an. Sie sind verpflichtet einen Abnahmevertrag für ihren Überschussstrom anzuschließen. Mögliche Abnehmer sind entweder Energielieferanten (z.B. ihr Stromlieferant) oder die OeMAG die ihren Strom zum Marktpreis abnimmt. Es gibt auch noch weitere Informationen zu den Einspeisetarifen für Photovoltaik

Eine Standard-PV-Anlage ist netzgekoppelt, das bedeutet der Strom, der nicht Vor-Ort verbraucht werden kann, wird ins öffentliche Stromnetz gespeist. Das macht auch wirtschaftlich Sinn, weil Sie so diesen Überschuss verkaufen - entweder an einen Energielieferanten oder an die nahegelegenen Verbraucher (mögliche Anwendung: Erneuerbare Energiegemeinschaften). Inselanlagen, die nicht ins Stromnetz einspeisen, werden nur dort errichtet, wo kein Netzabschluss vorhanden ist, z.B. auf Berghütten.

Ja, aber nicht direkt. Falls Sie planen die PV-Anlage so zu verwenden, benötigen Sie eine Regelung, die den Heizstab für die Warmwasser-Bereitstellung nur dann einschaltet, wenn die PV-Anlage gerade Strom produziert. Effizienter als die Nutzung des Heizstabs, ist die Nutzung einer Wärmepumpe.

Ja, eine Reinigung empfiehlt sich vor allem dann, wenn die Leistung der PV-Anlage stark nachlässt. Denn dieser Leistungseinbruch könnte ein Hinweis auf starke Verschmutzung sein.

Wirtschaftlichkeit

Mit Stand 2020 entstehen pro Kilowattpeak Leistung durchschnittlich Installationskosten in der Höhe von rund Euro 1.500

Es besteht die Möglichkeit, den finanziellen Wert der PV-Anlage mit oder ohne Stromspeicher, in Ihre Haushaltsversicherung mit aufzunehmen. Photovoltaikanlagen sind in der Eigenheimversicherung nicht automatisch versichert. Wenn Sie die Stromversorgung Ihres Einfamilienhauses also durch Installation einer Photovoltaikanlage unterstützen, sollten Sie unbedingt Ihre Eigenheimversicherung aktualisieren, damit Sie im Schadenfall (insbesondere Unwetterschäden) keine bösen Überraschungen erleben.

Das ist von der Anlagengröße und vom Energiehändler abhängig und kann pauschal nicht beantwortet werden. Die OeMAG nimmt Ihren Strom zum Marktpreis ab, dieser wird quartalsweise errechnet. Der historische Verlauf und der aktuelle Marktpreis können online abgerufen werden.

Laut dem Einkommensteuergesetz 1988 – EStG 1988, das ein Bundesgesetz ist, § 3. (1) 39. sind Einkünfte natürlicher Personen aus der Einspeisung von bis zu 12.500 kWh elektrischer Energie aus Photovoltaikanlagen, wenn die Engpassleistung der jeweiligen Anlage die Grenze von 25 kWp nicht überschreitet, von der Einkommensteuer befreit. Sollten Sie mehr als die 12.500 kWh elektrischer Energie aus Ihrer Photovoltaikanlagen verkaufen, gelten die aktuell gültigen Steuersätze, siehe https://www.finanz.at/steuern/einkommensteuer/, für die damit lukrierten Einkünfte. 

Die Förderung wurde 2024 durch eine Umsatzsteuerbefreiung ersetzt. Die USt-Befreiung gilt für die Lieferung und Installation von PV-Anlagen für Privatpersonen. Voraussetzung ist, dass die Leistung der Photovoltaikanlage nicht mehr als 35 kW beträgt. 

Im Durchschnitt rechnet man mit einer Betriebsdauer von 30 bis 40 Jahren. Schon bei der Anschaffung sollte man auf Garantie und Leistungsgarantie der Module achten. Während dieser langen Laufzeit kann es allerdings sein, dass der Wechselrichter einmal getauscht werden muss. 

Energiespeicher

Für private Haushalte sind Speicher meist aufgrund der hohen Anschaffungskosten nicht wirtschaftlich. Empfehlenswert ist, den produzierten Strom der eigenen PV-Anlage bestmöglich zu nutzen - z.B. durch optimierte Einschaltzeiten. Details zu Speichern und deren Wirtschaftlichkeit finden Sie hier

Die Größe ist von Speichervermögen und Typ (verwendete Zelltechnologie) abhängig und die Aufstellung bleibt Ihnen überlassen. Zu bedenken ist die Belastung des Untergrundes des Aufstellungsortes.

Thermischer Energiespeicher: z.B.: Für eine Warmwasserspeicher mit rund 320 Liter müssen zum Beispiel 65 cm Durchmesser, 1,57 m Höhe und im ungefüllten Zustand mit 134 kg berücksichtigt werden. Für eine Warmwasserspeicher mit rund 520 Liter müssen zum Beispiel 75 cm Durchmesser, 1,8 m Höhe und im ungefüllten Zustand mit 185 kg berücksichtigt werden.

Elektrischer Energiespeicher: z.B.: Für einen Akkumulator („Stromspeicher“) mit einer Speicherkapazität von 11 kWh können Maße von Höhe 190, Breite 70 und Tiefe 30 cm angenommen werden.

* Die Angaben sind produktspezifisch und sind nur als grobe Richtwerte zu sehen!

Die stationären Lithium-Akkus für den „Hausgebrauch“ sind mittlerweile alle, zumindest die in Österreich verkauft werden dürfen, nicht mehr reine „Lithium-Ionen-Akkus“, weil der Elektrolyt mit z.B. Eisenphosphat, Nickel Kobalt Aluminium Oxid (NCA) oder Nickel Mangan Kobalt Oxid (NMC) versetzt ist und daher bei einem Zwischenfall nicht mehr brennt aber noch glühen kann.

Bauträger müssen aus Gründen des Brandschutzes alle elektrischen Systeme, zumindest in großvolumigen Wohnbauten, dazu zählen eben auch Akkumulatoren, innerhalb von separaten Brandschutzabschnitten installieren.

Die Akkus auf Salzwasser-Basis sind keine Ausnahme, weil das Gehäuse aus Kunststoff brennbar ist.

Sonstiges

Bezogen auf den Energiebezug, besagt der Autarkiegrad wie viel Energie direkt während der Bereitstellung, zum Beispiel über eine PV-Anlage, (im Haushalt) genutzt wird, inklusive der Zwischenspeicherung in einem Stromspeicher (Akkumulator), im Vergleich zur bezogenen Energie zu jedem Zeitpunkt des Energiebezugs. Autarkiegrad größer/gleich 100 % bedeutet, dass Sie sich zu jeder Tages- und Nachtzeit selbst mit ausreichen Elektrizität versorgen können.

Zum Beispiel: Autarkiegrad = (Energiebereitstellung PV-Anlage/Energiebezug alle Geräte) je „Sekunde“

Ja gibt es - sogar in verschiedenen Farben und Größen.

Die Installation einer PV Anlage auf einem Einfamilienhaus ist im Normalfall an einem Tag erledigt. Einfluss auf die Installationsdauer haben die Unterkonstruktion (Montagesystem) und der Aufwand für etwaige Durchbrüche zur Verlegung der Kabel.

Der Wirkungsgrad gibt an, wie viel Strahlungsenergie in elektrische Energie umgewandelt wird. Für eine PV-Anlage ist nicht nur der Wirkungsgrad der Module relevant. Dieser liegt derzeit zwischen 17 und 19 %. Ausschlaggebend ist vor allem der Gesamtwirkungsgrad der Anlage. Gemeint ist also wie viel nutzbare Energie in Form von Wechselstrom die PV-Anlage im Verhältnis zur Strahlungsenergie liefert. Der Gesamtwirkungsgrad liegt bei etwa 14 %.

Ja, beides ist möglich. Wenn Sie mindestens eine zweite Privat- oder Rechtsperson, Gemeinde, lokale Behörde oder auch ein Unternehmen (KMU) mit ins Boot holen, dann können Sie eine EEG gründen.

Ja, über die Steckdose oder über eine sogenannte „Wallbox“ kann der Strom aus der PV-Anlage direkt genutzt werden. Sie müssen nur darauf achten, dass Ihr Auto dann geladen wird, wenn die PV-Anlage Strom liefert. Sie können entweder den Ladevorgang manuell starten, wenn die Sonne scheint. Oder Sie verbinden die Ladestation mit dem Wechselrichter. Die Ladestation erhält dann ein Signal so bald Strom der eigenen PV-Anlage vorhanden ist und startet den Ladevorgang. Sie sollten auch immer darauf achten, welche Ladeleistung Ihre Ladestation im Vergleich zur Produktionsleistung Ihrer Anlage hat. Diese Details besprechen Sie am besten mit dem Elektrounternehmen.

Teilsanierung – Fenster & Dämmung

Fenster

Ja, Sie können den Sanierungsbonus des Bundes und die Eigenheimsanierungsförderung des Landes NÖ beantragen. 

Wichtig ist, dass der Gesamt-Dämmwert (Uw) des Fensters gering ist. Das heißt das Fenster ist gut gedämmt. Das betrifft sowohl den Rahmen, die Verglasung als auch den Glasrandverbund. Erstklassige Fenster haben einen Uw von ca. 0,8 W/m2K. Auch die Langlebikeit des Produkts, Einbruchsicherheit, Schallschutz, Qualität der Beschläge, Nachhaltigkeit der Materialien, Möglichkeit zur Automation (Beschattung), Glaseigenschaften bei Sonnenstrahlen (Licht/Wärme) und ob ein Lüftungssystem inegriert ist, sind wichtige Parameter.

Die Hitzetage im Sommer nehmen zu. Eine gute Beschattung ist wichtig.

Außenjalousien, Raffstore, Fensterläden, verschattungswirksame Vordächer, Balkone, Markisen, Vorhänge und Innenjalousien

Ja, gut gedämmte Fenster sind zwar noch keine gedämmte Außenwand, aber es geht weniger Heizenergie verloren als bei alten Fenstern. 

Besonders wichtig ist es auf einen wärmebrückenfreien und luftdichten Anschluss zu achten. Eine Aufgabe für Profis! Fenster werden nicht mehr eingeschäumt wie früher, sondern nach ÖNORM B 5320 eingebaut. 

Holzfenster sind mechanisch stabil. Müssen aber aufgrund der Witterungseinflüße regelmäßig nachgestrichen werden. In der Anschaffung sind Holzfenster etwas teurer als PVC-Fenster. Holz ist ein ökologischer Baustoff, doch die Anstriche reduzieren den ökologischen Faktor. 

Kunststofffenster sind preisgünstig und haben eine mittlere Lebensdauer. Vor allem bei größeren Fensterflügeln besteht die Gefahr, dass sie sich verziehen. Die Produktion und auch die Entsorgung von PVC ist problematisch, Recycling allerdings möglich. 

Alufenster (Rahmen gedämmt) sind mechnisch stabil, nahezu wartungsfrei und es gibt eine große Farbauswahl. Sie sind relativ teuer, aber besonders langlebig. Die Produktion ist sehr energieintensiv, bei sortenreiner Trennung von Bau-Aluminium kann dieses gut recycelt werden.

Holz-Alufenster (Holzrahmen mit Alu-Außenschale) sind stabil, pflegeleicht und verfügen über eine große Farbauswahl. Sie sind teuerer als Holz- und Kunststofffenster. Generell ein guter Kompromiss aus Pflegeleichtigkeit und ökologischem Anspruch.

Wenn die Außenwand gedämmt wird, sollte auch gleichzeitig der Fenstertausch erfolgen. Die Fenster lassen sich dann besonders gut in die Wärmeschutzfassade integrieren

Wenn Ihr Haus über Verbundfenster verfügt, sollten Sie umgehend einen Tausch veranlassen, denn diese sind wärmetechnisch besonders schlecht. 

Wenn die Glasscheiben im Scheibenzwischenraum beschlagen, ist über die Zeit Luft und damit Feuchtigkeit eingedrungen. Die Dämmleistung reduziert sich immer mehr. Ein Scheibentausch kann angedacht werden. Wenn die Fensterrahmen mechanisch bzw. thermisch nicht mehr entsprechen, sollten die Fenster gesamt getauscht werden. 

  • Beim Durchführen einer Außenwanddämmung, um sie anschließend in die Wärmeschutzfassade zu integrieren. 
  • Verbundfenster sind wärmetechnisch besonders schlecht - bitte tauschen. 
  • Thermisch getrennte Aluminium-Fensterrahmen mit Tauwasser im Winter sind ebenfalls zu tauschen. 
  • Wenn die Verglasung vor 1995 gefertigt wurde, handelt es sich wahrscheinlich noch nicht um Wärmeschutzglas, das einen wesentlich höheren Uw-Wert hat als Isolierglas. 
  • Wenn Glasscheiben im Scheibenzwischenraum beschlagen. 

Dämmung

Ja, Sie sparen sich durch eine bessere Dämmung Heizkosten und damit Geld

Bevor Sie die Außenmauern dämmen können, müssen die Wände unbedingt trockengelegt und dauerhaft vor Feuchtigkeit geschützt werden. Erst dann darf die Dämmung aufgebracht werden. 

Vor allem wenn das Dachgeschoss nicht als Wohnfläche genutzt wird, ist es wichtig für eine gute Dämmung zu sorgen. Denn so kann verhindert werden, dass Wärme durch das ungedämmte Dach verloren geht. Die Dämmung wird am Dachboden aufgebracht. 

Ja, denn es kommt nicht auf die Dicke der Wände an, sondern auf die Wärmeleitfähigkeit des Baustoffes. Vor allem alte Wände bestehen oft aus schweren Materialien, die viel Wärme nach außen leiten - sie weisen meist schlechte U-Werte (Wärmedämmwerte) auf.

Ja, so können Sie den Heizwärmebedarf senken und dies kann auch neue Möglichkeiten bei der Heizungswahl ermöglichen. 

BaumeisterIn, Bauunternehmen, ...

Ja. Zuerst die Dämmung erneuern und dann die Fassade in neuem Glanz erscheinen lassen. 

Hier gilt ein einfacher Grundsatz: lieber mehr, als weniger. Die Kosten für Einrüstung und Arbeitszeit sind ohnehin fix - die Kosten für die dickeren Dämmstärken sind nicht so hoch. Die Investition lohnt sich, da die Dämmung mehrere Jahrzehnte genutzt wird. Limitiert wird die Dämmstärke teils aber durch bauliche Gegebenheiten

Eine gut ausgeführte Dämmung hält rund 50 Jahre. 

Außenwände, Dach, oberste Geschoßdecke, Kellerdecke

Wärmebrücken sind Bauteilbereiche, die Wärme besser nach außen leiten, als es die benachbarten Bauteile tun. Es geht dort also mehr Heizungsenergie verloren. So entstehen kalte Stellen an Wänden, Böden und Decken, die bei Kondensation der Luftfeuchtigkeit Gefahr laufen mit Schimmel befallen zu werden. Wärmebrücken sollten unbedingt vermieden werden. 

Ja, zum Beispiel: Kork, Zellulose, Flachs, Hanf oder Schafwolle. 

Es gibt auch nicht-brennbare Dämmstoffe, wie Glas- und Steinwolle oder Mineralschaumplatten. 

Ja, die Dämmung wirkt wie eine Schutzschicht und hält im Winter die Kälte und im Sommer die Hitze draußen.

Aufgrund von Denkmalschutzvorgaben oder anderen Bauvorschriften kann es sein, dass eine Dämmung der Außenwand nicht erlaubt/möglich ist. Nur dann macht es Sinn eine Innendämmung zu machen, denn hier ist die Gefahr von Feuchteschäden höher. 

Die Berechnungen zur wirtschaftlichen Amortisationszeit von Dämmungen liegen zwischen wenigen Monaten bis maximal 1,5 Jahren. Bei einer Lebensdauer von 50 Jahren also auf jeden Fall die Investition wert.

Ja. Die Wasserdampf-Durchlässigkeit des häufig verwendeten Polystyrols (EPS; Styropor) ist ähnlich wie jener von Holz. Es gibt aber Dämmstoffe, die noch günstigere Werte aufweisen - z.B. Glas- und Steinwolle, Flachs oder Hanf. Die Luftzufuhr erfolgt im Übrigen ohnehin über Türen und Fenster und nicht über das Mauerwerk.

Sie müssen in einem gut gedämmten Haus weniger heizen, außerdem sparen Sie im Sommer Geld für den Betrieb von Klimaanlagen.

Bei Polystyrol wurde früher auch ein Flammschutzmittel (HBCD = Hexabromcyclododekan) verwendet, das Probleme in der Entsorgung macht. Die Abfälle sollten daher beim Baustoffsammelzentrum abgegeben bzw. einer Entsorgungsfirma übergeben werden. 

Fassadendämmplatten können nur zu einem sehr geringen Teil recycelt werden, da der Kostenaufwand hoch ist, die Platten verunreinigt sind und auch der Transport sehr aufwändig ist. Fassadendämmungen, die sortenrein wieder entfernt werden können, sind aus ökologischer Sicht die bessere Wahl - also z.B. vorgehängte Fassadensysteme

Grobe Einteilung: Dämmstoffe aus nachwachsenden Rohstoffen (nawaro), Dämmstoffe aus mineralischen Rohstoffen und Dämmstoffe aus synthetischen Rohstoffen.

Ja, die Klassiker sind Raumecken, Fenster- und Mauernischen, nach innen durchbetonierte Balkonplatten oder Terrassen, Außenstiegen und auch Garagenzubauten. 

Der Wärmedurchgangskoeffizient (oder U-Wert bzw. früher k-Wert) eines Bauteils gibt Auskunft über die Wärmedurchlässigkeit auf Basis der Wärmeleitung. U-Werte findet man u. a. bei Dämmung und Fenstern. 

Sonstiges

Es gibt einerseits die Eigenheimsanierung – NÖ Wohnbau. Das Land NÖ bietet im Rahmen des Förderprogrammes "NÖ Eigenheimsanierung" zwei Varianten: eine Förderung ohne Energieausweis und eine Förderung mit Energieausweis. Außerdem gibt es vom Bund für die Sanierung von Ein-/Zweifamilienhaus/Reihenhaus den Sanierungsbonus Ein-Zweifamilienhaus und Reihenhaus 2023/2024. Die Bundesregierung fördert thermische Sanierungen im privaten Wohnbau für Gebäude, die älter als 15 Jahre sind. Förderungsfähig sind umfassende Sanierungen sowie Teilsanierungen, die den Heizwärmebedarf um mind. 40 % senken. Einzelbauteilsanierung wird ebenso gefördert. 

Die Ursache für Feuchtigkeit kann vielfältig sein: Seitliche Feuchtigkeit, Sickerwasser, Regenwasser, Spritzwasser, Kondensfeuchte oder aufsteigende Bodenfeuchte. Eruieren Sie schnellstmöglich die Ursache und planen Sie die Sanierung. Je früher, desto besser. 

Die Raumluftfeuchtigkeit kann zu hoch sein (durch Duschen, Baden, Kochen, ...), falsches Heizen kann ebenfalls zu Schimmel führen. Aber auch aufsteigende Feuchtigkeit aus dem Boden, Möblierung und Wandverkleidungen an Außenmauern und auch Wärmebrücken

Als ersten Schritt gilt es eine genaue Bestandsanalyse durchzuführen und zu eruieren, ob sich die eigenen Wohnwünsche mit dem "alten Gebäude" erfüllen lassen. Wichtig ist zu wissen, ob Feuchtigkeit im Gebäude vorhanden ist, wie es um die Statik steht und ob es Bauteilmängel gibt bzw. auch ob Schadstoffbelastungen im Gebäude sind. 

Ja, der klimaaktiv Gebäudestandard sorgt dafür, dass nachhaltiges Wohnen kein Schlagwort bleibt. Er ist ein umfassendes Planungsinstrument, in dem alle relevanten Kriterien für ein ökologisches Gebäude erfasst und in einem Punktesystem bewertet sind. Saniert man das Haus nach diesem Kriterienkatalog, hat man Gewissheit, dass das Gebäude auf dem letzten Stand der Technik ist und höchster Wohnkomfort sowie geringe Betriebskosten zu erwarten sind. 

Eine ausführliche Liste der förderungsfähigen und nicht förderungsfähigen Kosten finden Sie auf der Website Sanierungsbonus Ein-Zweifamilienhaus und Reihenhaus 2023/2024.

Ja. Bei der Verwendung von Dämmstoffen aus nachwachsenden Rohstoffen (mind. 25 % aller gedämmten Flächen) erhöht sich die maximal mögliche Förderung um 50 %. Der Zuschlag wird u.a. vergeben bei Zellulose, Baumwolle, Flachs, Hanf, Holzfaser-Dämmplatten, Holzwolle-Leichtbauplatten, Schilf-Dämmplatten, Kokosfaser, Kork und Schafwolle. 

Ja, im Rahmen der Einzelteilsanierung können folgende Maßnahmen zur Förderung eingereicht werden: Dämmung der Außenwand, Dämmung der obersten Geschoßdecke bzw. des Dachs, Dämmung der untersten Geschoßdecke, Sanierung bzw. Austausch der Fenster

Gesamtsanierung

Das Sanierungskonzept zeigt auf wie Sie Ihr Haus am besten und effizientesten bis 2040 klimafit machen können! Das Gesamtsanierungskonzept ist außerdem notwendig, um bei der Wohnbauförderung NÖ eine Förderung zu beantragen. 

Im Falle einer Sanierung empfiehlt sich die Inanspruchnahme einer Vor-Ort-Energieberatung. Dabei wird ebenfalls zur aktuellen Förderlage informiert. 

Im Rahmen einer Beratung wird ein auf Basis der energetischen Bewertung des Bestandsgebäudes, des Heizungssystems und den örtlichen Gegebenheiten angepasstes Gesamtsanierungskonzept erstellt. Darin enthalten sind für die Sanierung notwendige Maßnahmen, sowie deren technisch richtige Umsetzungsreihenfolge, die Angaben zu den Vollkosten der einzelnen Szenarien und auch Förderungsmöglichkeiten. Die technischen Beratungen richten sich nach den Vorgaben der OIB Richtlinie 6, die Berechnungen zu den Gesamtkosten nach ÖNORM B 8110-4 bzw. ÖNORM M 7140. So ist sichergestellt, dass man anstatt mit Einzelmaßnahmen zu starten, einen Sanierungsfahrplan erhält, mit dessen schrittweiser Umsetzung von gut aufeiander abgestimmten Maßnahmen ein klimaneutrales Gebäude bis zum Jahr 2040 erreicht. 

Ja, die richtige Reihenfolge lautet eigentlich Sanieren (dämmen, Fenster tauschen) und danach die Heizung tauschen. So kann sie richtig dimensioniert werden.

Die Bundesförderung ist eine Direktzahlung. Die Landesförderung ist ein Zinszuschuss zu einem Darlehen. Das Land Niederösterreich unterstützt Sanierungen mit einem 4%igen jährlichen Zuschuss zur Rückzahlung Ihres Bankdarlehens über die Dauer von zehn Jahren. 

Kontakt

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