Förderungen für Photovoltaik und Stromspeicher
Wer eine Photovoltaik-Anlage mit oder ohne Stromspeicher plant, kann von attraktiven Bundesförderungen nach dem Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz (EAG) profitieren. Zusätzlich bestehen Fördermöglichkeiten im Rahmen der niederösterreichischen Wohnbauförderung. Hier finden Sie die wichtigsten Voraussetzungen, Fördersätze und Antragsschritte auf einen Blick.
Bundesförderung für Photovoltaik & Stromspeicher
Mit dem Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz (EAG) wurde die Grundlage für den weiteren Ausbau erneuerbarer Energien in Österreich geschaffen. Über die EAG-Abwicklungsstelle können Privatpersonen und Unternehmen Investitionszuschüsse für Photovoltaikanlagen und Stromspeicher beantragen.
Was wird gefördert?
Gefördert werden:
- Neuerrichtungen von Photovoltaik-Anlagen
- Erweiterungen bestehender Photovoltaik-Anlagen
- Neuerrichtungen von Stromspeichern in Verbindung mit einer förderfähigen PV-Anlage
Bitte beachten Sie: Förderanträge für Stromspeicher können ausschließlich gemeinsam mit einem gültigen Förderantrag für eine Photovoltaikanlage gestellt werden. Das bedeutet, ein Stromspeicher wird nur im Zuge einer Neuanschaffung von mindestens einem PV-Modul gefördert.
Für alle Projekte gilt: Die Anlage muss dem Stand der Technik entsprechen und von einer befugten Fachkraft installiert werden.
Fördersätze 2026 für Photovoltaik und Stromspeicher
- Kategorie A (bis 10 kWp): 150 €/kWp
- Kategorie B (>10 bis 20 kWp): 140 €/kWp
- Kategorie C (>20 bis100 kWp): maximal 130 €/kWp
- Kategorie D (>100 bis 1000 kWp): maximal 120 €/kWp
- Stromspeicher: 150 €/kWhnutzbare Speicherkapazität (auch Netto-Speicherkapazität)
- Mindestgröße Stromspeicher: 0,5 kWh Nettokapazität pro kWp neu installierter bzw. erweiterter Modulspitzenleistung
- maximal förderbare Speichergröße 50 kWh (Netto-Speicherkapazität)
In den Kategorien A und B wird ein fixer Fördersatz nach dem "first come-first served"-Prinzip vergeben (Zeitpunkt der Ticketziehung ist entscheidend).
In den Kategorien C und D wird die Förderzusage nach dem Prinzip des umgekehrten Bieterverfahrens erteilt, bei dem niedrigere beantragte Fördersätze bevorzugt werden.
Auch Zuschläge auf den Investitionszuschuss sind möglich:
Made-in-Europe-Bonus
Für Photovoltaikmodule und Wechselrichter, die aus europäischer Wertschöpfung (EWR und Schweiz) stammen, erhöht sich der Investitionszuschuss um einen Zuschlag von jeweils 10 %. Auch der Investitionszuschuss für entsprechende Speicher erhöht sich um 10 %. Weitere Details zum Made-in-Europe-Bonus und die Whitelist der dafür qualifizierten Produkte finden Sie auf der Website der EAG Abwicklungsstelle.
Innovative Photovoltaik-Anlagen
Um einen Zuschlag von 30 % erhöht sich der Investitionszuschuss für sogenannte innovative PV-Anlagen. Alle Details dazu finden Sie in den FAQs zum Investitionszuschuss der EAG-Abwicklungsstelle (Frage 22).
Fördercalls für Photovoltaik und Speicher (2026)
Der nächste und letzte Fördercall für 2026 findet im Oktober statt:
Kategorien A - D: 8. Oktober 2026 (ab 17:00 Uhr) - 22. Oktober 2026 (bis 23:59 Uhr)
Aktuelle Änderungen und weitere Termine finden Sie im Förderkalender der EAG-Abwicklungsstelle.
Bitte beachten Sie: Die Fördermittel sind begrenzt und werden in den Kategorien A und B nach dem „First come, first served“-Prinzip vergeben.
Wie funktioniert die Antragstellung?
1. Registrieren und Projekt erstellen
Für den Förderantrag benötigen Sie neben Ihren persönlichen Daten auch bereits einige wichtige Informationen zur geplanten Anlage. Dazu gehören unter anderem der Einspeisezählpunkt (muss beim Netzbetreiber beantragt werden), eine technische Projektbeschreibung, ein Kosten- und Zeitplan sowie erforderliche Genehmigungen.
Mit diesen Informationen können Sie sich bereits vor dem nächsten Fördercall registrieren. Dies spart Zeit bei der späteren Einreichung des Förderantrags.
2. Ticket ziehen
Am Tag des jeweils neuen Fördercalls ist die Internetseite der Förderstelle in der Regel bis 17 Uhr nicht erreichbar. Ab 17 Uhr können Sie dann ein Ticket ziehen – der Zeitpunkt der Ticketziehung ist für die Reihung der Anträge in den Kategorien A und B ausschlaggebend. Für die Ticketziehung benötigen Sie unbedingt den Einspeisezählpunkt für Ihre PV-Anlage (rechtzeitig beim Netzbetreiber beantragen).
3. Förderantrag einreichen
Denken Sie daran Ihren Förderantrag rechtzeitig, d.h. innerhalb des laufenden Fördercalls, zu stellen. Eine Registrierung, ein erstelltes Projekt oder ein gezogenes Ticket allein reichen nicht aus.
Hinweis: Es ist möglich, den Antrag für die Förderung auch nach Beginn der Arbeiten (beginnt mit verbindlichem Angebot) zu stellen. Der vollständige Förderantrag muss jedenfalls vor der Inbetriebnahme der PV-Anlage gestellt werden. Sie müssen also darauf achten, dass die Fertigstellungsmeldung an den Netzbetreiber durch den Elektrofachbetrieb (= Inbetriebnahme) nicht vorzeitig erfolgt.
Detaillierte Informationen zur Antragstellung sowie zu den nötigen Unterlagen und dem Prozessablauf finden Sie in den Leitfäden der EAG-Abwicklungsstelle.
Links
- Leitfäden und FAQs für die IVZ-Antragstellung Photovoltaik
- EAG-Investitionszuschüsseverordnung-Strom-Novelle 2026
Kombination von Förderungen
Für Photovoltaikanlagen bis 100 kWp (Kategorien A, B und C mit und ohne Stromspeicher) sowie bei innovativen Photovoltaikanlagen gemäß EAG-Investitionszuschüsseverordnung-Strom § 6 Abs. 5 (mit und ohne Stromspeicher) ist eine Kombination mit Förderungen nach bundes-, landes- und gemeinderechtlichen Bestimmungen unter Einhaltung der beihilferechtlichen Förderhöchstgrenzen möglich.
Landesförderung
Im Rahmen der Wohnbauförderung für Neubau können zusätzliche Punkte durch die Installation einer Photovoltaikanlage gesammelt werden.
Im Gegensatz zum Neubau ist bei Bestandsgebäuden (Wohnbauförderung Eigenheimsanierung) auch die alleinige Errichtung einer PV-Anlage förderfähig.
Wird zusätzlich ein Stromspeicher installiert, erhöht dies die erreichbare Punkteanzahl und damit die Förderhöhe.
Links
Gemeindeförderung
Auch viele niederösterreichische Gemeinden fördern die Errichtung von PV-Anlagen und Stromspeichern. Informieren Sie sich dazu bitte direkt bei Ihrer Gemeinde.
Hinweis:
Die genannten Inhalte stellen eine kompakte Zusammenfassung der Förderungen für Privathaushalte in NÖ dar. Aufgrund der Kurzdarstellung kann nicht auf alle Fördervoraussetzungen eingegangen werden. Die Informationen werden regelmäßig aktualisiert. Bitte beachten Sie jedoch, dass sich Förderungen kurzfristig ändern können. Letztgültige Informationen erhalten Sie bei den Förderstellen.