Förderung für Photovoltaik
Die Neuerrichtung und Erweiterungen von PV-Anlagen werden gefördert, um die nachhaltige Nutzung von Sonnenenergie weiter zu forcieren, denn erneuerbare Energiequellen spielen eine wesentliche Rolle beim Klimaschutz.
Bundesförderung für Photovoltaik & Stromspeicher im Rahmen des Erneuerbaren-Ausbau-Gesetzes
(Stand Dezember 2025)
Das Klimaschutzministerium hat mit dem Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz (EAG) die Weichen für einen großangelegten Ausbau erneuerbarer Kraftwerke gestellt.
Gefördert werden sowohl Neuerrichtungen als auch Erweiterungen von PV-Anlagen und Stromspeichern. (Ein Stromspeicher/Akku wird nur im Zuge einer Neuanschaffung von mindestens einem PV-Modul gefördert.) Sie müssen dem Stand der Technik entsprechen und von einer befugten Fachkraft installiert werden. Voraussetzung für den Förderantrag sind ein Kostenplan, Zeitplan und Finanzierungsplan sowie die erforderlichen Genehmigungen, wozu auch der Zählpunkt gehört, der beim Netzbetreiber beantragt werden muss. Es ist möglich, den Antrag für die Förderung auch nach Beginn der Arbeiten (beginnt mit verbindlichem Angebot) zu stellen. Der vollständige Förderantrag muss lediglich vor der Inbetriebnahme der PV-Anlage gestellt werden. Sie müssen also darauf achten, dass die Fertigstellungsmeldung an den Netzbetreiber durch den Elektriker (=Inbetriebnahme) nicht vorzeitig erfolgt.
Die Förderhöhe wird in drei Kategorien unterteilt sein. In den Kategorien A und B wird ein fixer Fördersatz nach dem "first come-first served"-Prinzip vergeben (Einreichzeitpunkt ist entscheidend). In der Kategorie C wird die Förderzusage nach dem Prinzip des umgekehrten Bieterverfahrens (Vorzug bekommt niedrigster eingereichter Fördersatz [x EUR/kWp]) erteilt.
Die Fördersätze für das Jahr 2026 für Photovoltaik und Speicher werden von der EAG-Abwicklungstelle veröffentlicht.
Für Akkus (Stromspeicher) wird vermutlich wieder ein fixer Fördersatz von 150 EUR/kWhnutzbare Speicherkapazität (auch Netto-Speicherkapazität) festgelegt. Genauere Details stehen aktuell noch nicht fest und werden erst nach Beschluss wirksam.
Fördercalls für Photovoltaik und Speicher (2026)
Die Fördercalls für das Jahr 2026 für Photovoltaik und Speicher wurden von der EAG-Abwicklungstelle veröffentlicht.
Zu folgenden Terminen werden „Fördercalls“ jeweils für alle Kategorien stattfinden:
Am Tag des jeweils neuen Fördercalls ist die Internetseite der Förderstelle in der Regel bis 17 Uhr nicht erreichbar, daher könnten Sie sich auf jeden Fall schon jetzt registrieren.
1. Fördercall 2026:
Kategorien A - C: 23. April 2026 (ab 17:00 Uhr) - 11. Mai 2026 (bis 23:59 Uhr)
2. Fördercall 2026:
Kategorien A - C: 16. Juni 2026 (ab 17:00 Uhr) - 30. Juni 2026 (bis 23:59 Uhr)
3. Fördercall 2026:
Kategorien A - C: 8. Oktober 2026 (ab 17:00 Uhr) - 22. Oktober 2026 (bis 23:59 Uhr)
Links
- Leitfäden und FAQs für die IVZ-Antragstellung Photovoltaik
- EAG-Investitionszuschüsseverordnung-Strom-Novelle 2025
Landesförderung
Im Rahmen der Wohnbauförderung für Eigenheimsanierung und Neubau können zusätzliche Punkte mittels einer Photovoltaikanlage gesammelt werden.
Links
Gemeindeförderung
Auch viele niederösterreichische Gemeinden fördern die Errichtung von PV-Anlagen. Informieren Sie sich dazu bitte direkt bei Ihrer Gemeinde.
Hinweis:
Die genannten Inhalte stellen eine kompakte Zusammenfassung der Förderungen für Privathaushalte in NÖ dar. Aufgrund der Kurzdarstellung kann nicht auf alle Fördervoraussetzungen eingegangen werden. Die Informationen werden regelmäßig aktualisiert. Bitte beachten Sie jedoch, dass sich Förderungen kurzfristig ändern können. Letztgültige Informationen erhalten Sie bei den Förderstellen.