Zum Inhalt Zum Hauptmenü

Förderungen für Photovoltaik und Stromspeicher

Wer eine Photovoltaik-Anlage mit oder ohne Stromspeicher plant, kann von attraktiven Bundesförderungen nach dem Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz (EAG) profitieren. Zusätzlich bestehen Fördermöglichkeiten im Rahmen der niederösterreichischen Wohnbauförderung. Hier finden Sie die wichtigsten Voraussetzungen, Fördersätze und Antragsschritte auf einen Blick.

Photovoltaik-Paneele auf einem roten Dach

Bundesförderung für Photovoltaik & Stromspeicher

Mit dem Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz (EAG) wurde die Grundlage für den weiteren Ausbau erneuerbarer Energien in Österreich geschaffen. Über die EAG-Abwicklungsstelle können Privatpersonen und Unternehmen Investitionszuschüsse für Photovoltaikanlagen und Stromspeicher beantragen.

Was wird gefördert?

Gefördert werden:

  • Neuerrichtungen von Photovoltaik-Anlagen
  • Erweiterungen bestehender Photovoltaik-Anlagen
  • Neuerrichtungen von Stromspeichern in Verbindung mit einer förderfähigen PV-Anlage

Bitte beachten Sie: Förderanträge für Stromspeicher können ausschließlich gemeinsam mit einem gültigen Förderantrag für eine Photovoltaikanlage gestellt werden. Das bedeutet, ein Stromspeicher wird nur im Zuge einer Neuanschaffung von mindestens einem PV-Modul gefördert.

Für alle Projekte gilt: Die Anlage muss dem Stand der Technik entsprechen und von einer befugten Fachkraft installiert werden.

Fördersätze 2026 für Photovoltaik und Stromspeicher

  • Kategorie A (bis 10 kWp): 150 €/kWp
  • Kategorie B (>10 bis 20 kWp): 140 €/kWp
  • Kategorie C (>20 bis100 kWp): maximal 130 €/kWp
  • Kategorie D (>100 bis 1000 kWp): maximal 120 €/kWp
  • Stromspeicher: 150 €/kWhnutzbare Speicherkapazität (auch Netto-Speicherkapazität)
    - Mindestgröße Stromspeicher: 0,5 kWh Nettokapazität pro kWp neu installierter bzw. erweiterter Modulspitzenleistung
    - maximal förderbare Speichergröße 50 kWh (Netto-Speicherkapazität)

In den Kategorien A und B wird ein fixer Fördersatz nach dem "first come-first served"-Prinzip vergeben (Zeitpunkt der Ticketziehung ist entscheidend).
In den Kategorien C und D wird die Förderzusage nach dem Prinzip des umgekehrten Bieterverfahrens erteilt, bei dem niedrigere beantragte Fördersätze bevorzugt werden.

Auch Zuschläge auf den Investitionszuschuss sind möglich:

Made-in-Europe-Bonus

Für Photovoltaikmodule und Wechselrichter, die aus europäischer Wertschöpfung (EWR und Schweiz) stammen, erhöht sich der Investitionszuschuss um einen Zuschlag von jeweils 10 %. Auch der Investitionszuschuss für entsprechende Speicher erhöht sich um 10 %. Weitere Details zum Made-in-Europe-Bonus und die Whitelist der dafür qualifizierten Produkte finden Sie auf der Website der EAG Abwicklungsstelle. 

Innovative Photovoltaik-Anlagen

Um einen Zuschlag von 30 % erhöht sich der Investitionszuschuss für sogenannte innovative PV-Anlagen. Alle Details dazu finden Sie in den FAQs zum Investitionszuschuss der EAG-Abwicklungsstelle (Frage 22).

Fördercalls für Photovoltaik und Speicher (2026)

Der nächste und letzte Fördercall für 2026 findet im Oktober statt:

Kategorien A - D: 8. Oktober 2026 (ab 17:00 Uhr) - 22. Oktober 2026 (bis 23:59 Uhr)

Aktuelle Änderungen und weitere Termine finden Sie im Förderkalender der EAG-Abwicklungsstelle.

Bitte beachten Sie: Die Fördermittel sind begrenzt und werden in den Kategorien A und B nach dem „First come, first served“-Prinzip vergeben.

Wie funktioniert die Antragstellung?

1. Registrieren und Projekt erstellen

Für den Förderantrag benötigen Sie neben Ihren persönlichen Daten auch bereits einige wichtige Informationen zur geplanten Anlage. Dazu gehören unter anderem der Einspeisezählpunkt (muss beim Netzbetreiber beantragt werden), eine technische Projektbeschreibung, ein Kosten- und Zeitplan sowie erforderliche Genehmigungen.

Mit diesen Informationen können Sie sich bereits vor dem nächsten Fördercall registrieren. Dies spart Zeit bei der späteren Einreichung des Förderantrags.

2. Ticket ziehen

Am Tag des jeweils neuen Fördercalls ist die Internetseite der Förderstelle in der Regel bis 17 Uhr nicht erreichbar. Ab 17 Uhr können Sie dann ein Ticket ziehen – der Zeitpunkt der Ticketziehung ist für die Reihung der Anträge in den Kategorien A und B ausschlaggebend. Für die Ticketziehung benötigen Sie unbedingt den Einspeisezählpunkt für Ihre PV-Anlage (rechtzeitig beim Netzbetreiber beantragen).

3. Förderantrag einreichen

Denken Sie daran Ihren Förderantrag rechtzeitig, d.h. innerhalb des laufenden Fördercalls, zu stellen. Eine Registrierung, ein erstelltes Projekt oder ein gezogenes Ticket allein reichen nicht aus.

Hinweis: Es ist möglich, den Antrag für die Förderung auch nach Beginn der Arbeiten (beginnt mit verbindlichem Angebot) zu stellen. Der vollständige Förderantrag muss jedenfalls vor der Inbetriebnahme der PV-Anlage gestellt werden. Sie müssen also darauf achten, dass die Fertigstellungsmeldung an den Netzbetreiber durch den Elektrofachbetrieb (= Inbetriebnahme) nicht vorzeitig erfolgt.

Detaillierte Informationen zur Antragstellung sowie zu den nötigen Unterlagen und dem Prozessablauf finden Sie in den Leitfäden der EAG-Abwicklungsstelle.

Links

Kombination von Förderungen

Für Photovoltaikanlagen bis 100 kWp (Kategorien A, B und C mit und ohne Stromspeicher) sowie bei innovativen Photovoltaikanlagen gemäß EAG-Investitionszuschüsseverordnung-Strom § 6 Abs. 5 (mit und ohne Stromspeicher) ist eine Kombination mit Förderungen nach bundes-, landes- und gemeinderechtlichen Bestimmungen unter Einhaltung der beihilferechtlichen Förderhöchstgrenzen möglich.

Landesförderung

Im Rahmen der Wohnbauförderung für Neubau können zusätzliche Punkte durch die Installation einer Photovoltaikanlage gesammelt werden.

Im Gegensatz zum Neubau ist bei Bestandsgebäuden (Wohnbauförderung Eigenheimsanierung) auch die alleinige Errichtung einer PV-Anlage förderfähig. 

Wird zusätzlich ein Stromspeicher installiert, erhöht dies die erreichbare Punkteanzahl und damit die Förderhöhe.

Links

Gemeindeförderung

Auch viele niederösterreichische Gemeinden fördern die Errichtung von PV-Anlagen und Stromspeichern. Informieren Sie sich dazu bitte direkt bei Ihrer Gemeinde.

Hinweis: 
Die genannten Inhalte stellen eine kompakte Zusammenfassung der Förderungen für Privathaushalte in NÖ dar. Aufgrund der Kurzdarstellung kann nicht auf alle Fördervoraussetzungen eingegangen werden. Die Informationen werden regelmäßig aktualisiert. Bitte beachten Sie jedoch, dass sich Förderungen kurzfristig ändern können. Letztgültige Informationen erhalten Sie bei den Förderstellen.

Lassen Sie sich beraten!

Energieberatung NÖ
+43 2742 22 144
Montag bis Freitag, 9 bis 15 Uhr
energieberatung@enu.at

Möchten Sie mehr Information?

Aktuelle Informationen, Tipps und Veranstaltungshinweise – mit dem Energie in NÖ-Newsletter bleiben Sie auf dem Laufenden.

Newsletter abonnieren
Hallo, ich bin JUNE! Ich helfe Ihnen gerne bei Ihrem Anliegen.
JUNE - Jederzeit UNabhängige Energieberatung

Hinweis: Sie interagieren mit einer künstlichen Intelligenz. Die Auskünfte dienen der orientierenden Energieberatung (z. B. zu Heizung, Dämmung, Förderungen) und ersetzen keine individuelle Fach- oder Rechtsberatung. Angaben zu Förderungen, Preisen und gesetzlichen Vorgaben können sich ändern; maßgeblich sind die aktuellen Bedingungen der jeweiligen Stellen.

Datenschutz: Wir verarbeiten Ihre Eingaben, um Ihre Anfrage zu beantworten. Bitte keine sensiblen Daten (z. B. Gesundheitsdaten, Kontonummern) eingeben.