Energie- und Umweltagentur des Landes Niederösterreich
Energieberatung Niederösterreich

Schritt für Schritt zu Ihrer PV-Anlage

Produzieren auch Sie zu Hause Ihren eigenen Strom aus der Sonne - einfach und kostengünstig. Eine Photovoltaikanlage arbeitet ökologisch, geräuschlos und praktisch wartungsfrei.

Familie freut sich über ihre neue Photovoltaikanlage

Strom ist die am vielseitigsten verwendbare Energieform in unseren Haushalten. Mit einer Photovoltaik-Anlage können Sie einen Teil des benötigten Stroms klimaschonend selbst erzeugen. Wir haben für Sie in 10 Schritten zusammengefasst, wie Sie zu Ihrer PV-Anlage kommen und was Sie beachten müssen.

Mit 10 Schritten zur eigenen PV-Anlage - für Privatpersonen:

1. Rahmenbedingungen abklären

Bitte beachten Sie die „Verpflichtung zur Errichtung von Photovoltaikanlagen“ laut NÖ Bauordnung bei Neu- und Zubauten (§ 66a NÖ BO 2014). Folgende Punkte (Auszug) der NÖ Bauordnung gelten auch für Privatpersonen:

  • Photovoltaikanlagen müssen auf Neu- und Zubauten im Bauland errichtet werden, wenn diese größer als 300 m² sind.
    • Die PV-Modulfläche muss zumindest 25 % der überbauten Fläche betragen oder
    • Es muss möglich sein, dass auf 50 % der solartechnisch geeigneten Dachflächen nachträglich ohne größere Umbauten eine Photovoltaikanlage errichtet werden kann. Was solartechnisch geeignete Dachfläche sind, können Sie im § 66a „Verpflichtung zur Errichtung von Photovoltaikanlagen“ (Absatz 5) in der NÖ Bauordnung finden.
  • Photovoltaikanlage müssen auf Gebäuden errichtet werden, wenn auf diesen Klimaanlagen mit einer Nennleistung von jeweils mehr als 12 kW errichtet werden (Mindestgröße der PV-Anlage siehe NÖ Bauordnung).

2. Anlagenplanung über eine Fachfirma

  • Angebot(e) einholen
  • Prozedere mit den Vorgaben bzgl. der Förderung abstimmen, sofern Sie um eine Förderung ansuchen möchten (siehe auch Punkt 5) 

3. Genehmigungen abklären

  • PV-Anlagen sind auf Gebäuden bis 1.000 kW melde-, anzeigen- und bewilligungsfrei
  • Spezialfall (betrifft Bauordnung): bei denkmalgeschützten Gebäuden wird eine Genehmigung durch das Bundesdenkmalamt benötigt

4. Netzzugang beim Netzbetreiber ansuchen

  • Hinweis: Die Zählpunktnummer des Bezugs unterscheidet sich von jener für die Einspeisung. Der Einspeisezählpunkt ist beim Netzbetreiber zu beantragen. Es wird kein weiterer Zähler/Smart-Meter benötigt.
  • Über das Kundenportal der Netz NÖ oder die Website der Wiener Netze können Sie Ihren Netzzugang beantragen.
  • Für Anlagen bis zu 30 kW sollte dies im Regelfall problemlos erfolgen. Es ist hierfür noch kein Elektriker/keine Elektrikerin notwendig. Für die Beantragung des Zählpunkts braucht man die Adresse des Standorts sowie die Leistung des Wechselrichters
  • Für Anlagen bis 11 kW erhalten Sie Ihren Netzzugang, wenn alle Daten vorhanden sind, innerhalb von 72 Stunden. 
  • PV-InstallateurInnen haben ebenfalls Zugang zum Kundenportal der Netz NÖ und können Sie bei Bedarf bei der Beantragung unterstützen. 

5. Finanzierung organisieren und Förderung beantragen

  • Bitte beachten Sie die jeweiligen Förderbedingungen genau, damit es keine Formfehler bei der Antragstellung gibt. Die Website der OeMAG bietet zahlreiche Informationen und Hilfestellungen.
  • Beachten Sie die Fördercall-Termine!

6. Auftragsvergabe an Fachfirma

  • Beauftragung der Fachfirma auf Basis der eingeholten Angebote aus Punkt 2
  • Vertragsbedingungen genau lesen und auf die Wirtschaftlichkeit achten!

7. Stromabnahmevertrag verhandeln

  • Es gibt diverse Firmen, die elektrische Energie abnehmen. 
  • Ihren Stromabnehmer können Sie frei wählen: Gute Konditionen erhalten Sie meist von Ihrem Energielieferanten. Einen Tarifkalkulator finden Sie online

8. Installation der Anlage

  • Die Fachfirma muss mittels Inbetriebnahmeprotokolls nachweisen, dass die PV-Anlage allen Vorschriften und Regelungen entspricht. Das Protokoll ist für den Netzanschluss erforderlich. 

9. Inbetriebnahme durch den Netzbetreiber

  • Der Netzbetreiber prüft die ordnungsgemäße Installation der Anlage und schließt diese dann ans Netz an. 

10. Förderabrechnung

  • Beachten Sie dazu bitte die von der Förderstelle veröffentlichte Vorgangsweise. 
    • Abrechnung und Auszahlung erfolgt nach Übermittlung und Prüfung der Endabrechnungsunterlage
    • Registrierung der Anlage in der Herkunftsnachweisdatenbank der E-Control ist erforderlich (i.d.R. durch den Lieferanten, der Strom abnimmt, oder die ÖMAG)

Grenzwerte für Ihre PV-Anlage

  • Kleinstanlagen (Steckdosenanlagen) bis 800 W (0,8 kW) sind - wie alle anderen Anlagen - beim Netzbetreiber anmeldepflichtig
  • ab 15 kW wird die Verbrauchsanlage auf Leistungsmessung umgestellt - Achtung: Erhöhung der Netzgebühren für Verbrauch 
  • bis 20 kW vereinfachter Netzzugang laut EAG - Netzbetreiber ist grundsätzlich verpflichtet, einen Anschluss zu ermöglichen
  • größer 25 kW (PV-Modul-Spitzenleistung) – Hinweis: jede verkaufte (k)Wh ist steuerpflichtig
  • bis 30 kW Anschluss über Hausanschluss
  • ab 30 kW Anschluss im nächsten Trafo
    • alle damit verbundenen Kosten (z.B. Materialkosten) trägt der Anlagenerrichter
    • dynamische Leistungsregelung der PV-Anlage, damit das Elektrizitätsnetz nicht belastet wird (eingespeiste Leistung der PV-Anlage wird aktiv begrenzt)

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