Schritt für Schritt zu Ihrer PV-Anlage
Produzieren auch Sie zu Hause Ihren eigenen Strom durch die Nutzung der Sonnenenergie – einfach und kostengünstig. Eine Photovoltaikanlage ist zudem emissions- und wartungsarm.
Strom ist die am vielseitigsten verwendbare Energieform in unseren Haushalten. Mit einer Photovoltaik-Anlage können Sie einen Teil des benötigten Stroms klimaschonend selbst erzeugen. Wir haben für Sie in wenigen Schritten zusammengefasst, wie Sie zu Ihrer PV-Anlage kommen und was Sie beachten müssen.
1. Rahmenbedingungen abklären
- Platzverhältnisse, Zustand und Ausrichtung der Dachflächen, Verschattungselemente etc. prüfen
- Stromverbrauch im Gebäude erheben (Jahresabrechnung)
- Überlegungen zum Stromspeicher anstellen
- Wirtschaftlichkeit bedenken
- freie Einspeisekapazitäten vorab prüfen: nutzen Sie dafür die Trafokarte der Netz NÖ
- ggf. Zustimmung von Miteigentümerinnen und Miteigentümern einholen
Hier erfahren Sie mehr zu den technischen Grundlagen zur Photovoltaik.
Bitte beachten Sie die „Verpflichtung zur Errichtung von Photovoltaikanlagen“ laut NÖ Bauordnung bei Neu- und Zubauten (§ 66a NÖ BO 2014). Folgende Punkte (Auszug) der NÖ Bauordnung gelten auch für Privatpersonen:
- Photovoltaikanlagen müssen auf Neu- und Zubauten im Bauland errichtet werden, wenn diese größer als 300 m² sind.
- Die PV-Modulfläche muss zumindest 25 % der überbauten Fläche betragen oder
- Es muss möglich sein, dass auf 50 % der solartechnisch geeigneten Dachflächen nachträglich ohne größere Umbauten eine Photovoltaikanlage errichtet werden kann. Was solartechnisch geeignete Dachflächen sind, können Sie im § 66a „Verpflichtung zur Errichtung von Photovoltaikanlagen“ (Absatz 5) in der NÖ Bauordnung finden.
- Photovoltaikanlagen müssen auf Gebäuden errichtet werden, wenn auf diesen Klimaanlagen mit einer Nennleistung von jeweils mehr als 12 kW errichtet werden (Mindestgröße der PV-Anlage siehe NÖ Bauordnung).
Für eine erste grobe Planung steht Ihnen SUSI (die Strom-Unabhängigkeits-Simulation) des Energieinstituts Vorarlberg kostenfrei zur Verfügung.
2. Anlagenplanung über eine Fachfirma
- Holen Sie Angebote von mehreren Fachfirmen ein. Nutzen Sie dafür die PV-Profi Suche des Bundesverbandes Photovoltaic Austria.
3. Genehmigungen abklären
- PV-Anlagen sind auf Gebäuden (Bauland und Grünland) bis 1.000 kW melde-, anzeigen- und bewilligungsfrei
- Spezialfall (betrifft Bauordnung): bei denkmalgeschützten Gebäuden wird eine Genehmigung durch das Bundesdenkmalamt benötigt
Der Genehmigungsleitfaden des Landes Niederösterreich (PDF) fasst die wichtigsten Bewilligungs-, Genehmigungs- und Anzeigenverfahren übersichtlich zusammen.
4. Netzzugang beim Netzbetreiber ansuchen
- Hinweis: Die Zählpunktnummer des Bezugs unterscheidet sich von jener für die Einspeisung. Der Einspeisezählpunkt ist beim Netzbetreiber zu beantragen. Es wird kein weiterer Zähler/Smart-Meter benötigt.
- Über das Kundenportal der Netz NÖ oder die Website der Wiener Netze können Sie Ihren Netzzugang beantragen.
- Für Anlagen bis zu 30 kW sollte dies im Regelfall problemlos erfolgen. Es ist hierfür noch kein Elektriker/keine Elektrikerin notwendig. Für die Beantragung des Zählpunkts braucht man die Adresse des Standorts sowie die elektrotechnischen Daten des Wechselrichters.
- Wenn Ihre PV-Anlage nicht größer als 11 kW ist, erhalten Sie innerhalb von 72 Stunden eine Rückmeldung bezüglich des Netzzugangs.
- PV-Installateurinnen und -Installateure haben ebenfalls Zugang zum Kundenportal der Netz NÖ und können Sie bei Bedarf bei der Beantragung unterstützen.
5. Finanzierung organisieren
- Wenn Sie eine Finanzierung für Ihre PV-Anlage benötigen, empfehlen wir, sich zeitgerecht darum zu kümmern.
- Aktuelle Förderungen für Ihr Projekt: Förderungen für PV-Anlagen
6. Auftragsvergabe an Fachfirma
- Beauftragung der Fachfirma auf Basis der eingeholten Angebote aus Punkt 2, achten Sie dabei auf die (unterschiedlichen) Produktpositionen.
- Vertragsbedingungen genau lesen und auf die Produktkosten und Wirtschaftlichkeit achten!
7. Stromabnahmevertrag verhandeln
- Es gibt diverse Firmen, die elektrische Energie abnehmen.
- Ihren Stromabnehmer können Sie frei wählen: Gute Konditionen erhalten Sie meist von Ihrem Energielieferanten. Die E-Control bietet einen Tarifkalkulator.
Hinweis: Bitte prüfen Sie beim jeweiligen Stromabnahmevertrag die detaillierte Ausgestaltung des Tarifs im Tarifblatt, damit mögliche (Grund-)Pauschalen, zusätzliche Entgelte und weitere Kosten bis zur ersten Abrechnung nicht unberücksichtigt bleiben!
8. Errichtung/Montage der PV-Anlage
- Die Fachfirma muss mittels Inbetriebnahmeprotokoll nachweisen, dass die PV-Anlage allen Normen und Richtlinien entspricht. Das Protokoll ist für den Netzanschluss erforderlich.
9. Inbetriebnahme durch den Netzbetreiber
- Der Netzbetreiber prüft die ordnungsgemäße Installation der PV-Anlage und schließt diese dann ans Netz an, wenn ein Stromabnahmevertrag vorhanden ist (siehe Punkt 7).
Grenzwerte für Ihre PV-Anlage
Folgende Grenzwerte gelten für PV-Anlagen:
- Kleinstanlagen (Steckdosenanlagen) bis zu einer Wechselrichterleistung von 800 W (0,8 kW) sind – wie alle anderen Anlagen – beim Netzbetreiber anmeldepflichtig
- bei einer Wechselrichterleistung größer 15 kW wird die Verbrauchsanlage im Verteilnetz der Netz NÖ auf Leistungsmessung umgestellt (im Falle der Wiener Netze erfolgt die Umstellung auf Leistungsmessung bei einem Jahresstromverbrauch von über 25.000 kWh). Achtung: Erhöhung der Netzgebühren für Verbrauch erfolgt nur bei entsprechend hoher Last (benötigter Leistung) Ihrerseits (nähere Informationen dazu im Infoblatt des Bundesverbands Photovoltaic Austria)
- bis 20 kW vereinfachter Netzzugang laut EAG – Netzbetreiber ist grundsätzlich verpflichtet, einen Anschluss zu ermöglichen
- größer 25 kW (PV-Modul-Spitzenleistung) – Hinweis: jede verkaufte (k)Wh ist steuerpflichtig
- bis 30 kW Anschluss über Hausanschluss
- ab 30 kW Anschluss im nächsten Trafo
- alle damit verbundenen Kosten (z.B. Materialkosten) und Aufwendungen trägt der Anlagenerrichter
- "dynamische" Leistungsregelung der PV-Anlage, damit das Elektrizitätsnetz nicht überlastet wird (Die eingespeiste Leistung der PV-Anlage wird seitens des Netzbetreibers aktiv auf einen bestimmten Leistungswert in kW begrenzt).