Energie- und Umweltagentur des Landes Niederösterreich
Energieberatung Niederösterreich

Schritt für Schritt zu Ihrer PV-Anlage

Produzieren auch Sie zu Hause Ihren eigenen Strom aus der Sonne - einfach und kostengünstig. Eine Photovoltaikanlage arbeitet ökologisch, geräuschlos und praktisch wartungsfrei.

Familie freut sich über ihre neue Photovoltaikanlage

Strom ist die vielseitigst verwendbare Energieform in unseren Haushalten. Mit einer Photovoltaik-Anlage können Sie einen Teil des benötigten Stroms klimaschonend selbst erzeugen. Wir haben für Sie in 10 Schritten zusammengefasst, wie Sie zu Ihrer PV-Anlage kommen und was Sie beachten müssen.

Mit 10 Schritten zur eigenen PV-Anlage - für Privatpersonen:

1. Rahmenbedingungen abklären

Bitte beachten Sie die „Verpflichtung zur Errichtung von Photovoltaikanlagen“ laut NÖ Bauordnung bei Neu- und Zubauten (§ 66a NÖ BO 2014). Folgende Punkte (Auszug) der NÖ Bauordnung gelten auch für Privatpersonen:

  • Photovoltaikanlagen müssen auf Neu- und Zubauten im Bauland errichtet werden, wenn diese größer als 300 m² sind.
    • Die PV-Modulfläche muss zumindest 25 % der überbauten Fläche betragen oder
    • Es muss möglich sein, dass auf 50 % der solartechnisch geeigneten Dachflächen nachträglich ohne größere Umbauten eine Photovoltaikanlage errichtet werden kann. Was solartechnisch geeignete Dachfläche sind, können Sie im § 66a „Verpflichtung zur Errichtung von Photovoltaikanlagen“ (Absatz 5) in der NÖ Bauordnung finden.
  • Photovoltaikanlage müssen auf Gebäuden errichtet werden, wenn auf diesen Klimaanlagen mit einer Nennleistung von jeweils mehr als 12 kW errichtet werden (Mindestgröße der PV-Anlage siehe NÖ Bauordnung).

2. Anlagenplanung über eine Fachfirma

  • Angebot(e) einholen
  • Prozedere mit den Vorgaben bzgl. der Förderung abstimmen, sofern Sie um eine Förderung ansuchen möchten (siehe auch Punkt 5) 

3. Genehmigungen abklären

  • PV-Anlagen sind auf Gebäuden bis 1.000 kW melde-, anzeigen- und bewilligungsfrei
  • Spezialfall (betrifft Bauordnung): bei denkmalgeschützten Gebäuden wird eine Genehmigung durch das Bundesdenkmalamt benötigt

4. Netzzugang beim Netzbetreiber ansuchen

  • Hinweis: Die Zählpunktnummer des Bezugs unterscheidet sich von jener für die Einspeisung. Der Einspeisezählpunkt ist beim Netzbetreiber zu beantragen. Es wird kein weiterer Zähler/Smart-Meter benötigt.
  • Über das Kundenportal der Netz NÖ oder die Website der Wiener Netze können Sie Ihren Netzzugang beantragen.
  • Für Anlagen bis zu 30 kW sollte dies im Regelfall problemlos erfolgen. Es ist hierfür noch kein Elektriker/keine Elektrikerin notwendig. Für die Beantragung des Zählpunkts braucht man die Adresse des Standorts sowie die Leistung des Wechselrichters
  • Für Anlagen bis 11 kW erhalten Sie Ihren Netzzugang, wenn alle Daten vorhanden sind, innerhalb von 72 Stunden. 
  • PV-InstallateurInnen haben ebenfalls Zugang zum Kundenportal der Netz NÖ und können Sie bei Bedarf bei der Beantragung unterstützen. 

5. Finanzierung organisieren und Förderung beantragen

  • Bitte beachten Sie die jeweiligen Förderbedingungen genau, damit es keine Formfehler bei der Antragstellung gibt. Die Website der OeMAG bietet zahlreiche Informationen und Hilfestellungen.
  • Beachten Sie die Fördercall-Termine!

6. Auftragsvergabe an Fachfirma

  • Beauftragung der Fachfirma auf Basis der eingeholten Angebote aus Punkt 2
  • Vertragsbedingungen genau lesen und auf die Wirtschaftlichkeit achten!

7. Stromabnahmevertrag verhandeln

  • Es gibt diverse Firmen, die elektrische Energie abnehmen. 
  • Ihren Stromabnehmer können Sie frei wählen: Gute Konditionen erhalten Sie meist von Ihrem Energielieferanten. Einen Tarifkalkulator finden Sie online

8. Installation der Anlage

  • Die Fachfirma muss mittels Inbetriebnahmeprotokolls nachweisen, dass die PV-Anlage allen Vorschriften und Regelungen entspricht. Das Protokoll ist für den Netzanschluss erforderlich. 

9. Inbetriebnahme durch den Netzbetreiber

  • Der Netzbetreiber prüft die ordnungsgemäße Installation der Anlage und schließt diese dann ans Netz an. 

10. Förderabrechnung

  • Beachten Sie dazu bitte die von der Förderstelle veröffentlichte Vorgangsweise. 
    • Abrechnung und Auszahlung erfolgt nach Übermittlung und Prüfung der Endabrechnungsunterlage
    • Registrierung der Anlage in der Herkunftsnachweisdatenbank der E-Control ist erforderlich (i.d.R. durch den Lieferanten, der Strom abnimmt, oder die ÖMAG)

Grenzwerte für Ihre PV-Anlage

  • Kleinstanlagen (Steckdosenanlagen) bis 800 W (0,8 kW) sind - wie alle anderen Anlagen - beim Netzbetreiber anmeldepflichtig
  • ab 15 kW wird die Verbrauchsanlage auf Leistungsmessung umgestellt - Achtung: Erhöhung der Netzgebühren für Verbrauch 
  • bis 20 kW vereinfachter Netzzugang laut EAG - Netzbetreiber ist grundsätzlich verpflichtet, einen Anschluss zu ermöglichen
  • größer 25 kW (PV-Modul-Spitzenleistung) – Hinweis: jede verkaufte (k)Wh ist steuerpflichtig
  • bis 30 kW Anschluss über Hausanschluss
  • ab 30 kW Anschluss im nächsten Trafo
    • alle damit verbundenen Kosten (z.B. Materialkosten) trägt der Anlagenerrichter
    • dynamische Leistungsregelung der PV-Anlage, damit das Elektrizitätsnetz nicht belastet wird (eingespeiste Leistung der PV-Anlage wird aktiv begrenzt)

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