Energie- und Umweltagentur des Landes Niederösterreich
Energieberatung Niederösterreich

Balkonkraftwerke: Stromerzeugung auf kleiner Fläche

Auch kleine Flächen eignen sich für die Erzeugung elektrischer Energie für den Eigenverbrauch. Kleinsterzeugungsanlagen bieten jedem und jeder die Möglichkeit, eigenen Strom zu erzeugen. Lesen Sie hier, was es zu beachten gilt.

Balkon mit Photovolaikmodul auf der Außenseite

Was ist ein Balkonkraftwerk? 

Kleinsterzeugungsanlagen“ sind alle Strom-Erzeugungsanlagen mit einer maximalen Leistung von 800 Watt. Photovoltaik-Anlagen dieser Kategorie werden auch PV-Kleinsterzeugungsanlagen, Balkonkraftwerke oder Mini-Photovoltaik-Anlagen genannt. Sie funktionieren nach dem gleichen Prinzip wie Photovoltaik-Anlagen für das Hausdach und sind für nahezu jeden und jede, auch auf kleinen Balkonflächen, nutzbar. Sie lassen sich sehr einfach, z.B. auf der Balkonbrüstung, montieren und bestehen meist nur aus einem oder zwei Solar-Paneelen. Balkonkraftwerke sind nicht begrenzt in deren Leistungen, allerdings gelten die 800 Watt, um als Kleinsterzeugungsanlage zu gelten. Weiterführendes: Muss ich die Anlage bewilligen lassen?

Was gilt es beim Anschluss zu beachten? 

Alle Kleinsterzeugungsanlagen müssen über einen Konformitätsnachweis einer zertifizierten Prüfstelle verfügen. Sie finden diesen Nachweis im Produktdatenblatt Ihrer Anlage (siehe: gelistete Produkte).

Ein Anschluss der PV-Kleinsterzeugungsanlage an einer Schuko-Steckdose ist aus Sicherheitsgründen nicht zulässig. Es ist sowohl ein direkter Anschluss der PV-Anlage an der Hausanlage als auch der Anschluss über eine spezielle „Energiesteckvorrichtung" (RST-20-Set) möglich. Dazu montiert ein/e ElektrikerIn die spezielle Einspeisesteckdose, ehe die PV-Anlage angeschlossen und in Betrieb genommen wird.

Netzbetreiber empfehlen vor Inbetriebnahme der Erzeugungsanlage die elektrischen Hausinstallationen von einem Elektriker-Betrieb überprüfen zu lassen. Ein Mindestabstand zu vorhandenen Blitzschutzeinrichtungen muss jedenfalls eingehalten werden, siehe Bescheid zur Blitzschutzanlage. Auf der sicheren Seite sind Sie, wenn Sie einen Elektriker-Betrieb für die Installation Ihrer PV-Anlage zu Rate ziehen. Wenn Sie bezüglich Ihres Versicherungsschutzes unsicher sind, fragen Sie bei Ihrer Versicherung nach.

Muss ich die Anlage bewilligen lassen? 

Eine Kleinsterzeugeranlage kann in der Regel ohne Umwege mit dem öffentlichen Stromnetz (im Parallelbetrieb) verbunden werden, weil dazu keine Anzeige und Bewilligung von der Gemeinde eingeholt werden muss. Wenn Balkonkraftwerke an mehrgeschoßigen Wohnbauten montiert werden, muss die Hausverwaltung kontaktiert und die Erlaubnis eingeholt werden, um Rechtsstreitigkeiten im Nachhinein zu vermeiden.

Da Kleinsterzeugungsanlagen für die Abdeckung des Eigenverbrauchs vorgesehen sind, benötigen Sie keinen Stromabnahmevertrag, der auch nur möglich wäre, wenn Sie einen Einspeise-Zählpunkt für Ihre PV-Anlage haben.

Eine Meldung beim Netzbetreiber ist für jede PV-Anlage erforderlich. Nutzen Sie zur Anmeldung die jeweiligen Kundenportale Ihres Netzbetreibers, z.B. der Netz NÖ oder Wiener Netze. Der Netzbetreiber nimmt den Anschluss der Kleinsterzeugungsanlage in der Regel nur zur Kenntnis. Wenn Sie die PV-Anlagen-Leistung erhöhen (über 800 Watt), dann ist ein Antrag auf Netzanschluss zu stellen.

Ist eine Förderung möglich? 

Der aktuelle USt-Erlass kann auch für Kleinsterzeugungsanlagen genutzt werden. Wenn Sie Ihre PV-Anlage nicht mittels USt-Erlass gefördert bekommen und trotzdem eine Förderung haben wollen, ist ein Zählpunkt erforderlich. Dieser ist beim Netzbetreiber anzufordern. Der Netzbetreiber (Netz NÖ) vergibt auch einen Zählpunkt an Kleinsterzeugungsanlagen. Dazu muss der Überschuss-Strom, nach Abschluss eines Stromabnahmevertrags, verkauft werden. Die PV-Anlage ist dafür von einer Elektrikerfirma in Betrieb zu nehmen.

Wie "wirtschaftlich" ist ein Balkonkraftwerk? 

Ohne Speicher

PV-Kleinsterzeugungsanlagen sind im Durchschnitt in der Anschaffung etwas teurer als „normale“ PV-Anlagen je kWp. Die Leistung der PV-Kleinsterzeugungsanlagen ist, je nach Montageort bzw. Aufständerung, mit anderen PV-Anlagen vergleichbar. Sie amortisieren sich finanziell im „Normalfall“ (ebenfalls) innerhalb von 15 Jahren. Diese grobe Abschätzung gilt für alle Kleinsterzeugungsanlagen.

Die finanzielle Amortisation kann mit gezielten Maßnahmen früher eintreten, wenn der produzierte Strom direkt von Ihnen verbraucht und damit Ihr Eigenverbrauch erhöht wird.

Mit Speicher

Akkus ("Stromspeicher") kosten etwa 850 Euro pro kWh Speicherkapazität. Sie erzeugen jedoch keine Energie. Ein ineffizientes Lademanagement kann dazu führen, dass sich die finanzielle Amortisation verlängert, wenn Sie einen Akku zusätzlich in Ihre PV-Anlage integrieren möchten.

Wird der erzeugte Strom der eigenen PV-Anlage nicht direkt verbraucht, könnte ein Akku mit passendem Lademanagement dennoch finanziell sinnvoll sein, weil damit der Eigenverbrauch unabhängig der Erzeugung ermöglicht wird (abhängig von Speicherkapazität des Akkus und Ihrem Verbrauch).

Ihr Verbraucherprofil ist ebenfalls essenziell für die Wirtschaftlichkeit eines Balkonkraftwerks, wenn Sie einen Akku in Ihr System eingebunden haben. Der Strombezug über ein Energieversorgungsunternehmen und das Elektrizitätsnetz kann so reduziert oder zeitweise ganz vermieden werden und damit die Wirtschaftlichkeit verbessern.

Wirtschaftlichkeitsberechnung

Wir haben für Sie eine Berechnungshilfe (XLSX, 25 KB) entwickelt, mit der Sie überschlägig die finanzielle Amortisation Ihres (zukünftigen) Balkonkraftwerkes berechnen können. Sie können sich die Excel-Datei herunterladen und Ihre Daten eintragen. 

Hier eine Wirtschaftlichkeitsberechnung als Beispiel: 

€ 500,- Kosten des Balkonkraftwerks (Produktpreis) 
300 W Leistung der PV-Anlage
Süd Ausrichtung des Moduls
90 ° Neigungswinkel
0,30 EUR/kWh Kosten für den Strombezug (Energie-, Netzkosten, Steuern) 
70 % geschätzter Eigenverbrauch 
10,4 Amortisation in Jahren 

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