Netzzugang für Ihre PV-Anlage
Den mit einer Photovoltaik-Anlage erzeugten Strom zur Gänze im eigenen Haushalt zu verbrauchen ist oft nicht möglich. Die überschüssige Energie wird in das allgemeine Stromnetz eingespeist, dazu ist ein Netzanschluss erforderlich. Erfahren Sie hier, welche Regelungen gelten und was für den Netzzugang zu tun ist.
Netzzugang beantragen
Haben Sie sich zum Bau einer Photovoltaik-Anlage entschlossen, können Sie oder Ihr Anlagenbauer über das Kundenportal Ihres (zuständigen) Netzbetreibers, z.B. über das Kundenportal der Netz NÖ oder die Website der Wiener Netze, Ihren Netzzugang beantragen. Die Anschlussmöglichkeit wird geprüft und nach der Überprüfung erhalten Sie Ihre Netzzugangsvereinbarung bzw. Ihren Zählpunkt. Der Zählpunkt wird benötigt, um die Einspeisemenge zu erfassen.
Bei Anlagen bis 30 kW sollte dies, wenn die erforderlichen Netzkapazitäten vorhanden sind, im Regelfall rasch erfolgen. Der Anschluss erfolgt hier über den Hausanschluss. Für die Antragstellung im Kundenportal ist kein konzessionierter Elektrofachbetrieb notwendig, für den Abschluss des Prozesses bis zur Inbetriebnahme der Anlage jedoch schon. Wir empfehlen trotzdem, die technischen Details und die Planung bereits im Vorfeld mit Ihrem konzessionierten Elektrotechnikunternehmen abzustimmen.
Nach Abschluss des Netzzugangsvertrags sollte Ihre Anlage innerhalb von 12 Monaten in Betrieb gehen. Falls es zu Verzögerungen bei der Errichtung Ihrer Anlage kommt, teilen Sie dies dem Netzbetreiber mit.
Zur Antragstellung benötigen Sie:
- Name und Anschrift des Netzbenutzers und Anschrift der anzuschließenden Anlage (Adresse des Standortes)
- bei neu zu errichtenden Anlagen: Lageplan bzw. genauer Standort der Anlage
- Modulleistung (Summenleistung der PV-Module)
- Technische Bestandteile der Anlage (z.B.: Hersteller und Typ des Wechselrichters, gegebenenfalls technische Daten des Akkus)
- Höchstleistung der Erzeugungsanlage in kVA
- Anlagen- und Betriebsart (wie z.B. Photovoltaikanlage, Kleinwasserkraftwerk, Voll- oder Überschusseinspeisung);
- bei gemeinschaftlichen Erzeugungsanlagen die in § 16a genannten Informationen (weitere Informationen zu gemeinschaftlichen Erzeugungsanlagen)
Grenzwerte und Leistungsregelung bei Photovoltaikanlagen
Je nach Größe Ihrer Photovoltaikanlage gelten unterschiedliche technische und rechtliche Rahmenbedingungen für Anschluss, Einspeisung und Betrieb.
Photovoltaikanlagen bis 800 W (Kleinsterzeugungsanlagen) benötigen keinen eigenen Zählpunkt. Sie können selbst montiert und an das Hausnetz angeschlossen werden. Sie sind jedoch – wie alle anderen Anlagen – beim Netzbetreiber anmeldepflichtig. Erkundigen Sie sich bitte bei Ihrer Versicherung oder lesen Sie in Ihrer Polizze nach, ob die PV-Anlage den Versicherungsschutz beeinflusst.
Für Anlagen über 800 W ist ein regulärer Netzanschluss erforderlich. Vor der Inbetriebnahme muss außerdem ein Abnahmevertrag für den eingespeisten Überschussstrom abgeschlossen werden.
Bei Anlagengrößen von mehr als 15 kW erfolgt im Verteilnetz der Netz NÖ eine Umstellung auf Leistungsmessung (im Falle der Wiener Netze erfolgt die Umstellung auf Leistungsmessung bei einem Jahresstromverbrauch ab 25.000 kWh). Dabei wird Ihr Bezug aus dem Netz gemessen, wobei der jeweils höchste im Monat gemessene Leistungswert für die Berechnung des Leistungspreises (Euro/kW) herangezogen wird (nähere Informationen dazu im Infoblatt des Bundesverbands Photovoltaic Austria). Dies hat Auswirkungen auf die Netzgebühren und sollte daher bei der Wirtschaftlichkeitsbetrachtung der Anlage berücksichtigt werden. Verbrauchen Sie Ihren Eigenstrom selbst und beziehen wenig Strom über das Netz vom Energieversorger, sind Ihre Netzgebühren niedriger, als wenn Sie den Strom übers Netz beziehen würden.
Für Anlagen bis 20 kW ist gesetzlich ein vereinfachter Netzzugang vorgesehen. Das bedeutet der Netzbetreiber ist grundsätzlich verpflichtet, einen Anschluss zu ermöglichen. Der Netzbetreiber gewährt die Einspeiseleistung je nach Auslastung des Netzanschlusspunktes. Bestehen Sicherheitsbedenken oder technische Unvereinbarkeiten, muss der Netzbetreiber innerhalb von vier Wochen eine begründete Absage erteilen. Andernfalls gilt der Netzzugang grundsätzlich als gewährt und die PV-Anlage darf errichtet werden, allerdings kann die Eispeisung (mit 0 kW) verwehrt sein.
Für Anlagen mit Modul-Spitzenleistungen größer 25 kW ist jede verkaufte (Kilo-)Wattstunde steuerpflichtig.
Anlagen bis 30 kW können in der Regel über den bestehenden Hausanschluss an das Stromnetz angebunden werden.
Anlagen größer 30 kW müssen an der nächsten Trafostation oder im vorgelagerten Netz angeschlossen werden. Die Kosten für den Anschluss an die nächste Trafostation oder zum vorgelagerten Netz muss von Ihnen als PV-Anlagen-Besitzerin oder -Besitzer mitgetragen werden.
Hinweis bei Zusammenschluss von PV-Anlagen:
Werden PV-Anlagen auf einen gemeinsamen Netzanschlusspunkt zusammengeschlossen, wird der Netzanschlusspunkt vom Netzbetreiber neu bewertet. Für größere Anlagen könnten andere Bedingungen, die der Netzbetreiber verlangt, gelten.
Dynamische Leistungsregelung
Um Netzüberlastungen zu vermeiden, kann eine PV-Anlage mit einer dynamischen Leistungsregelung ausgestattet werden. Diese Vorrichtung bewirkt, dass nicht mehr als die maximal vereinbarte Leistung eingespeist wird. Dabei wird lediglich die Einspeisung ins öffentliche Netz begrenzt, während die erzeugte Energie weiterhin uneingeschränkt innerhalb des eigenen Systems genutzt werden kann. Der jährliche Ertragsverlust liegt typischerweise bei nur etwa 1 bis 4 %. Gleichzeitig können dadurch Netzzutrittskosten reduziert werden. Es kann eventuell sogar vermieden werden, dass der Netzanschlusspunkt in die nächste Trafostation verlegt werden muss.
Kosten für den Netzzugang
In Österreich sind die Netzzutrittskosten nach Anlagengröße gesetzlich festgelegt:
| Anlagengröße (kW) | Pauschale (EUR/kW) |
|---|---|
| 0 - 20 | 10 |
| 21 - 250 | 15 |
| 251 - 1.000 | 35 |
| 1.001 - 20.000 | 50 |
| > 20.000 | 70 |
In vielen Fällen kann der Anschluss Ihrer PV-Anlage möglich gemacht werden, indem das Netz lokal ausgebaut wird. Hier wird der Netzbetreiber ein Netzausbaukonzept erstellen und die Ausbaukosten je Kilowatt ermitteln. Übersteigen diese Kosten 175 Euro pro kW, werden die darüber liegenden Kosten zusätzlich zur oben genannten Tabelle verrechnet. Durch Inanspruchnahme der dynamischen Leistungsregelung (siehe oben) können diese Zusatzkosten in vielen Fällen vermieden werden.
Inbetriebnahme nach Errichtung der PV-Anlage
Ihre ausführende Fachfirma muss mittels eines Installations- bzw. Nachweisdokumentes nachweisen, dass die PV-Anlage allen Vorschriften und Regelungen entspricht. Der Netzbetreiber prüft die ordnungsgemäße Ausführung der PV-Anlage und schließt diese ans Netz an.
Achtung bei Anlagen größer 800 W: Sie sind verpflichtet, einen Abnahmevertrag für Ihren Überschussstrom mit einem Energielieferanten abzuschließen und den Energielieferanten beim Netzbetreiber bekannt zu geben. Sonst kann die Anlage nicht in Betrieb genommen werden. Mögliche Abnehmer sind entweder Energielieferanten (z.B. Ihr Stromlieferant) oder die OeMAG, die Ihren Strom zum Marktpreis abnimmt. Zusätzlich können Sie Ihren Überschussstrom auch über eine Energiegemeinschaft vermarkten.
Schritte zur Betriebserlaubnis
- Sie stellen einen Antrag für den Netzzugang über das Kundenportal der Netz NÖ. Ihre Elektrikerin oder Ihr Elektriker kann Sie unterstützen.
- Sie erhalten Ihr Netzzugang-Vertragsangebot und nehmen das Angebot an.
- Sie erhalten die Vertragsbestätigung bzw. eine Netzzugangsvereinbarung, abhängig von der Größe der PV-Anlage. Dieses Dokument enthält wichtige Informationen, wie z.B. den Zählpunkt für Ihre PV-Anlage. Sie benötigen es z.B. für einen Förderantrag.
- Falls Sie Förderungen in Anspruch nehmen möchten, müssen Sie einen Antrag bei der zuständigen Förderstelle stellen (z.B. Investitionszuschuss gemäß Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz). Die dafür notwendigen Daten finden Sie im Netzvertragsdokument.
- Vor der Inbetriebnahme der PV-Anlage benötigen Sie einen Energie-Abnahmevertrag für die nicht selbst verbrauchte Energie. Fordern Sie diesen rechtzeitig (in der Errichtungsphase) bei einem Energiehändler Ihrer Wahl an. Der Energiehändler benötigt die Vertragsbestätigung bzw. die Netzzugangsvereinbarung.
- Ihr Energiehändler übermittelt die Anmeldung für Ihren Einspeise-Zählpunkt an den Netzbetreiber. Wichtig: Der Zählpunkt und die Kundendaten müssen mit den Daten des Netzzugangs-Vertragsangebots bzw. der Netzzugangs-Vereinbarung übereinstimmen.
- Die Rechnung für den Netzzutritt wurde bezahlt.
- Die Photovoltaikanlage wurde von einem konzessionierten Elektrounternehmen fertig errichtet.
- Die Fertigstellungsmeldung der PV-Anlage wurde vom Elektrounternehmen im Netzpartner-Portal abgegeben. Die angesuchte Leistung der Einspeiseanlage muss mit der tatsächlichen Leistung der PV-Anlage, die in der Fertigstellungsmeldung angegeben ist, übereinstimmen. Hinweis: Übermitteln Sie auch den Namen von Ihrem Energiehändler, wenn nicht schon im Erstantrag erledigt.
Nach positivem Abschluss des Betriebserlaubnisverfahrens wird Ihnen vom Netzbetreiber die Betriebserlaubnis für Ihre Erzeugungsanlage erteilt.