Energie- und Umweltagentur des Landes Niederösterreich
Energieberatung Niederösterreich

Netzzugang für Ihre PV-Anlage

Den mit einer Photovoltaik-Anlage erzeugten Strom zur Gänze im eigenen Haushalt zu verbrauchen ist oft nicht möglich. Die überschüssige Energie wird in das allgemeine Stromnetz eingespeist, dazu ist ein Netzanschluss erforderlich.
Erfahren Sie hier, welche Regelungen gelten und was für den Netzzugang zu tun ist.

Stromstecker zeigt Richtung Sonne

Netzzugang beantragen

Haben Sie sich zum Bau einer Photovoltaik-Anlage entschlossen, können Sie oder Ihr Anlagenbauer über das Kundenportal der Netz NÖ oder die Website der Wiener Netze Ihren Netzzugang beantragen. Die Anschlussmöglichkeit wird geprüft und nach der Überprüfung erhalten Sie Ihre Netzzugangsvereinbarung bzw. Ihren Zählpunkt. Der Zählpunkt wird benötigt, um die Einspeisemenge zu erfassen.

Bei Anlagen bis 30 kW sollte dies, wenn die erforderlichen Netzkapazitäten vorhanden sind, im Regelfall rasch erfolgen. Der Anschluss erfolgt hier über den Hausanschluss. Für die Antragstellung im Kundenportal ist kein konzessionierter Elektrofachbetrieb notwendig, für den Abschluss des Prozesses bis zur Inbetriebnahme der Anlage jedoch schon. Wir empfehlen trotzdem, die technischen Details und die Planung bereits im Vorfeld mit Ihrem konzessionierten Elektrotechnikunternehmen abzustimmen.

Nach Abschluss des Netzzugangsvertrags sollte Ihre Anlage innerhalb von 12 Monaten in Betrieb gehen. Falls es zu Verzögerungen bei der Errichtung Ihrer Anlage kommt, teilen Sie dies der Netz NÖ mit.

Zur Antragstellung benötigen Sie:

  1. Name und Anschrift des Netzbenutzers und Anschrift der anzuschließenden Anlage (Adresse des Standortes)
  2. bei neu zu errichtenden Anlagen: Lageplan bzw. genauer Standort der Anlage
  3. Modulleistung (Summenleistung der PV-Module)
  4. Technische Bestandteile der Anlage (z.B.: Hersteller und Typ des Wechselrichters, gegebenenfalls technische Daten des Akkus)
  5. Höchstleistung der Erzeugungsanlage in kVA
  6. Anlagen- und Betriebsart (wie z.B. Photovoltaikanlage, Kleinwasserkraftwerk, Voll- oder Überschusseinspeisung);
  7. bei gemeinschaftlichen Erzeugungsanlagen die in § 16a genannten Informationen (weitere Informationen zu gemeinschaftlichen Erzeugungsanlagen)

Grenzwerte für den Netzzugang

  • Photovoltaik-Kleinsterzeugungsanlagen bis 800 W benötigen keinen eigenen Zählpunkt und können selbst montiert und an das Hausnetz angeschlossen werden.
  • Soll Ihre Erzeugungsanlage größer als 15 kW groß werden, wird Ihre Erzeugungsanlage auf Leistungsmessung umgestellt, das heißt Ihr Bezug (Last) aus dem Netz in Watt wird in bestimmten Zeiträumen gemessen und die Auswertung erfolgt quartalsweise. Das kann Auswirkungen auf die Netzgebühren haben. Verbrauchen Sie wenig Eigenstrom und beziehen einen Großteil des Stroms aus dem Netz, können sich die Netzgebühren erhöhen, wenn Sie 15 kW und mehr Last über das Netz benötigen. Verbrauchen Sie Ihren Eigenstrom selbst, kann das die Netzgebühren reduzieren. Lassen Sie das in Ihre Überlegungen zur Wirtschaftlichkeit der Anlage einfließen.
  • Bis 20 kW ist ein vereinfachter Netzzugang gesetzlich vorgeschrieben, unabhängig vom Netzbetreiber. Das bedeutet der Netzbetreiber ist grundsätzlich verpflichtet, einen Anschluss zu ermöglichen. Der Netzbetreiber muss allerdings nur eine Einspeiseleistung gewähren, die einer üblichen Anschlussleistung eines Einfamilienhauses entspricht – meist 4kW. Welche Anschlussleistung Ihnen der Netzbetreiber bereitstellt, können Sie auf der Stromrechnung oder im Netzzugangsvertrag ablesen. Der Netzbetreiber muss, bei begründeten Sicherheitsbedenken oder technischer Unvereinbarkeit, innerhalb von 4 Wochen eine Absage erteilen und begründen. Danach gilt der Netzzugang als gewährt.
  • Anlagen bis 30 kW werden im Normalfall an das bestehende Ortsnetz angeschlossen.
  • Anlagen ab 30 kW müssen an der nächsten Trafostation oder im vorgelagerten Netz angeschlossen werden. Die Verlegung des Hausanschlusses bis zur nächsten Trafostation oder zum vorgelagerten Netz liegt in Ihrer Verantwortung als PV-AnlagenbesitzerInnen.

Hinweis: Netzüberlastung vermeiden durch dynamische Leistungsregelung
Ihre PV-Anlage kann mit einer dynamischen Leistungsregelung ausgestattet werden. Diese Vorrichtung vermeidet, dass mehr als die maximal vereinbarte Leistung eingespeist wird. Einer möglichen Überlastung der Netze wird damit entgegengewirkt. Dabei wird nur die Leistung begrenzt, die in das Netz eingespeist wird. Sie können aber die volle Leistung innerhalb Ihrer Anlage als Eigenverbrauch nutzen. Die über das Jahr erzeugte Energie kann nahezu vollständig genutzt werden, ohne das Netz jemals voll zu belasten. Es ist mit einem maximalen Ertragsverlust von 1 – 4 %/a zu rechnen. Ein finanzieller Vorteil ist, dass die Netzzutrittskosten geringer ausfallen. Es kann eventuell sogar vermieden werden, dass der Netzanschlusspunkt in die nächste Trafostation verlegt werden muss. Für die Förderung gilt, dass die PV-Anlage nur bis zur maximalen Leistung laut Netzzugangsvereinbarung gefördert wird, unabhängig von der tatsächlich errichteten Leistung der PV-Module.

Hinweis bei Zusammenschluss von PV-Anlagen

Werden PV-Anlagen auf einen gemeinsamen Netzanschlusspunkt zusammengeschlossen, würde dies eine Änderung der bestehenden Erzeugungsanlage darstellen. Für größere Anlagen könnten andere Bedingungen, die der Netzbetreiber verlangt, gelten.

Kosten für den Netzzugang

In Österreich sind die Netzzutrittskosten nach Anlagengröße gesetzlich festgelegt:

Anlagengröße (kW)  Pauschale (EUR/kW)
0 - 20 10
21 - 250 15
251 - 1.000 35
1.001 - 20.000 50
> 20.000 70

In vielen Fällen kann der Anschluss Ihrer PV-Anlage möglich gemacht werden, in dem das Netz lokal ausgebaut wird. Hier wird der Netzbetreiber ein Netzausbaukonzept erstellen und die Ausbaukosten je Kilowatt ermitteln. Übersteigen diese Kosten 175 Euro pro kW, werden die darüber liegenden Kosten zusätzlich zur oben genannten Tabelle verrechnet. Durch Inanspruchnahme der dynamischen Leistungsregelung (siehe oben) können diese Zusatzkosten in vielen Fällen vermieden werden.

Inbetriebnahme nach Errichtung der PV-Anlage

Ihre ausführende Fachfirma muss mittels eines Installations- bzw. Nachweisdokumentes nachweisen, dass die PV-Anlage allen Vorschriften und Regelungen entspricht. Der Netzbetreiber prüft die ordnungsgemäße Ausführung der PV-Anlage und schließt diese ans Netz an.

Achtung bei Anlagen größer 800 W: Sie sind verpflichtet, einen Abnahmevertrag für Ihren Überschussstrom mit einem Energielieferanten abzuschließen und den Energielieferanten beim Netzbetreiber bekannt zu geben. Sonst kann die Anlage nicht in Betrieb genommen werden. Mögliche Abnehmer sind entweder Energielieferanten (z.B. Ihr Stromlieferant) oder die OeMAG, die Ihren Strom zum Marktpreis abnimmt. Zusätzlich können Sie Ihren Überschussstrom auch über eine Energiegemeinschaft vermarkten.

Schritte zur Betriebserlaubnis

  1. Sie stellen einen Antrag für den Netzzugang über das Kundenportal der Netz NÖ. Ihr Elektrikerin oder Ihr Elektriker kann Sie unterstützen.
  2. Sie erhalten Ihr Netzzugang-Vertragsangebot und nehmen das Angebot an.
  3. Sie erhalten die Vertragsbestätigung bzw. eine Netzzugangsvereinbarung, abhängig von der Größe der PV-Anlage. Dieses Dokument enthält wichtige Informationen, wie z.B. den Zählpunkt für Ihre PV-Anlage. Sie benötigen es z.B. für einen Förderantrag.
  4. Falls Sie Förderungen in Anspruch nehmen möchten, müssen Sie einen Antrag bei der zuständigen Förderstelle stellen (z.B. Investitionszuschuss gemäß Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz). Die dafür notwendigen Daten finden Sie im Netzvertragsdokument.
  5. Vor der Inbetriebnahme der PV-Anlage benötigen Sie einen Energie-Abnahmevertrag für die nicht selbst verbrauchte Energie. Fordern Sie diesen rechtzeitig (in der Errichtungsphase) bei einem Energiehändler Ihrer Wahl an. Der Energiehändler benötigt die Vertragsbestätigung bzw. die Netzzugangsvereinbarung.
  6. Ihr Energiehändler übermittelt die Anmeldung für Ihren Einspeise-Zählpunkt an uns. Wichtig: Der Zählpunkt und die Kundendaten müssen mit den Daten des Netzzugangs-Vertragsangebots bzw. der Netzzugangs-Vereinbarung übereinstimmen.
  7. Die Rechnung für den Netzzutritt wurde bezahlt.
  8. Die Photovoltaikanlage wurde von einem konzessionierten Elektrounternehmen fertig errichtet.
  9. Die Fertigstellungsmeldung der PV-Anlage wurde vom Elektrounternehmen im Netzpartner-Portal abgegeben. Die angesuchte Leistung der Einspeiseanlage muss mit der tatsächlichen Leistung der PV-Anlage, die in der Fertigstellungsmeldung angegeben ist, übereinstimmen. Hinweis: Übermitteln Sie auch den Namen von Ihrem Energiehändler, wenn nicht schon im Erstantrag erledigt.

Nach positivem Abschluss des Betriebserlaubnisverfahrens wird Ihnen vom Netzbetreiber die Betriebserlaubnis für Ihre Erzeugungsanlage erteilt.

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