Wirtschaftlichkeit Photovoltaik
Wie wirtschaftlich ist eine Photovoltaik-Anlage und wann zahlt sich eine Anschaffung für Ihre Immobilie aus? Dies hängt von einigen Faktoren ab, die vor der Anschaffung zu bedenken sind.

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Kosten vs. Ertrag
Die Wirtschaftlichkeit richtet sich einerseits nach den Investitionskosten und Betriebskosten oder Mietkosten und andererseits nach den durch die Photovoltaik-Anlage (PV-Anlagen) erwirtschafteten finanziellen Einkünfte und dem Eigenverbrauch (Verbrauch der elektrischen Energie der eigenen PV-Anlage; ohne Akku ist dies nur zu bestimmten Tageszeiten möglich), der im Vergleich zur gekauften elektrischen Energie („Strom“) vom Energielieferanten, beinahe gratis ist.
Die Investitionskosten richtet sich deutlich nach der Leistung der PV-Anlage und dem damit verbundenen Installationsaufwand beziehungsweise diversen Transportwegen und benötigten Material.
Die finanziellen Kosten der PV-Module sind in den vergangenen Jahren deutlich gesunken. Derzeit (Stand August 2022) haben sich die Kosten, aufgrund sehr hoher Nachfrage, wieder erhöht.
Moderate Installationskosten einer PV-Anlage sind Voraussetzung für eine wirtschaftliche Gesamtbilanz. Für eine grobe Bewertung können folgende Installationskosten für eine 5 kWp-Anlage verwendet werden, siehe nachfolgende Tabelle (Stand 2020).
Installationskosten pro kWp | Gesamtpreis 5 kWp-Anlage | Bewertung |
---|---|---|
1.000 EUR | 5.000 EUR | günstig |
1.500 EUR | 7.500 EUR | durchschnittlich |
2.000 EUR | 10.000 EUR | teuer |
Die angegebenen Kosten beziehen sich auf fertig montierten Schrägdach-PV-Anlagen, inklusive der Umsatzsteuer (USt.). Etwaige Förderungen verringern den genannten Betrag. Bei kleineren PV-Anlagen sind die spezifischen Kosten pro kWp höher und somit sind sie bei größeren PV-Anlagen geringer.
Die Betriebskosten beschränken sich hauptsächlich auf Reparaturen, weil PV-Anlagen beinahe wartungsfrei arbeiten. Eine Reinigung der PV-Module sollte regelmäßig und bei vorliegender Verschmutzung so rasch wie möglich durchgeführt werden. Die Erfahrung zeigt, dass manchmal Module und Wechselrichter defekt werden und daher nicht mehr ordnungsgemäß funktionieren. Manche PV-Anlagen-Errichter kalkulieren die Betriebskosten mit 200 Euro pro Jahr, das entspricht etwa einem Wechselrichtertausch alle 10 Jahre.
Die finanzielle Amortisationszeit der PV- Anlage hängt von verschiedenen Faktoren ab und prinzipiell gilt, dass je höher der Eigenverbrauch ist, desto eher rentiert sich eine PV-Anlage. Die finanzielle Kostenersparnis durch den Eigenverbrauch liegt im Schnitt bei ungefähr 35 bis 40 Cent pro selbst produzierter kWh elektrischer Energie (Stand August 2022). Die Erfahrung zeigt, dass der Eigenverbrauch einen hohen und im Vergleich dazu der überschüssig produzierte und verkaufte Strom einen geringen Stellenwert hat. Ein hoher Eigenverbrauch ist deshalb wirtschaftlich vorteilhaft.
Beispiel:
Eine PV-Anlage mit einer Modulspitzenleistung von 4 kWp (ergibt in etwa. 4.000 kWh Stromerzeugung pro Jahr) und einer Einspeisevergütung von 30,7 Cent/kWh (Stand ÖMAG-Vergütung, August 2022).
- Bei 20 % Eigenverbrauch (80 % werden verkauft) liegen die jährlichen finanziellen Einkünfte bei 982 EUR und die Ersparnis aus dem verminderten Strombezug bei 300 EUR. In Summe ergibt dies 1.282 EUR.
- Bei 50 % Eigenverbrauch (50 % werden verkauft) liegen die jährlichen finanziellen Einkünfte bei 614 EUR und die Ersparnis aus dem verminderten Strombezug bei 750 EUR. In Summe ergibt dies 1.364 EUR.
Die Differenz der Summen aus dem Beispiel zeigen, dass der größere Eigenverbrauch eine positive Auswirkung auf die Wirtschaftlichkeit hat.
Die Gesamtbilanz einer Photovoltaikanlage kann durch niedrige Anschaffungskosten, Nutzung von Förderungen, optimale Ausrichtung der PV-Anlage und hohen Eigenverbrauch positiv beeinflusst werden. Werden diese Punkte erfüllt, amortisieren sich die finanziellen Kosten schon nach 10 bis 12 Jahren, wodurch sich die Einkünfte in der verbleibenden Lebensdauer (bis weit über 20 Jahre) wesentlich erhöhen und dies zu einer sehr positiven Gesamtbilanz führt. Grundsätzlich gilt, dass die Ersparnisse, durch den Energiebezug über eine eigene PV-Anlage, im Vergleich zum reinen Netzbezug die Kosten für Wartung, Instandsetzung und Investition mindestens in der theoretischen Produktlebenszeit abdecken sollten (15 Jahre Wechselrichter, 30 Jahre PV-Module).
Eigenverbrauch (erhöhen)
Nicht verbrauchte elektrische Energie lässt sich in einem Akkumulator („Stromspeicher“/Akku) einspeichern, sodass zum Beispiel über „Stromspeicher“ in den Nachtstunden oder bei Stromausfall - der Wechselrichter muss dementsprechend „inselfähig“ sein - die Strahlungsenergie der Sonne genutzt werden kann.
Je mehr vom erzeugten Strom selbst verbraucht wird, desto wirtschaftlicher wird die PV-Anlage. Der Eigenverbrauch ist von mehreren Faktoren abhängig und liegt im Schnitt bei 10 bis 25 %. Durch optimale Verwendung von Elektrogeräten kann dieser Wert auf bis zu 50 % erhöht werden. Besonders ökonomisch und eine gute Ergänzung zu PV-Anlagen ist es, die Akkus der eigenen elektrisch angetriebenen Fahrzeuge (zum Beispiel e-Auto und e-Roller) bei Möglichkeit aufzuladen. Das erhöht den Eigenverbrauch und vermeidet damit auch die diesbezüglichen Netzkosten, die zusätzlich zum Energiepreis bezahlt werden müssten, wenn die elektrische Energie über das öffentliche Elektrizitätsnetz bezogen werden würde.
Zum besseren Verständnis, wie ein hoher Eigenverbrauch zustande kommen kann, ist es wichtig die Produktionszeiten einer PV-Anlage zu kennen. Strom wird nur bei Sonnenschein geliefert. Im Tagesverlauf ist das meistens um die Mittagzeit. Im Jahresverlauf werden etwa 70 % des gesamten Jahresstromes im Sommerhalbjahr von April bis September erzeugt. Beim optimierten Eigenverbrauch werden Elektrogeräte vorrangig in den Zeiten mit Sonnenschein betrieben.
Die Höhe des Eigenverbrauchs kann vorab mit dem „Sonnenklar“ – Photovoltaik Eigenverbrauchsrechner von PV-Austria abgeschätzt werden, damit die PV-Anlage nicht unwirtschaftlich ausgelegt wird.
Tipps für hohen Eigenverbrauch:
- Elektrische Haushaltsgeräte vorrangig am Tag nutzen: Wenn möglich, Kochen oder Backen bei Tageslicht. Einlagerungen in Kühlschrank und Gefriertruhe bis Mittag folglich nach dem Einkauf am Vormittag.
- Programmierbare Einschaltzeiten von Geschirrspüler, Waschmaschine oder Wäschetrockner nutzen und die Geräte nur bei Tageslicht einschalten.
- Elektrische Gartengeräte verwenden: Rasenmäher, Rasentrimmer, Vertikutierer, Holzkreissäge, Hochdruckreiniger usw. werden meist bei Sonnenschein mit hoher PV-Stromproduktion verwendet.
- Über eine Zeitschaltuhr Akkus nur am Tag laden: zum Beispiel für ein e-bike, Akku-Rasenmäher und Akku-Bohrmaschine
- Warmwasserspeicher mit Wärmepumpe installieren und die Aufheizzeiten auf den Tag verlegen zum Beispiel durch eine Zeitschaltuhr.
- Elektro-Heizstab für Warmwasserspeicher installieren und die Aufheizzeiten durch den Wechselrichter steuern (geheizt wird dann nur bei überschüssig produziertem Strom).
- Geräte zur PV-Ertragsoptimierung installieren: „Smart-Home“-Haussteuerungen oder andere Steuersysteme können Haushaltsgeräte so steuern, dass der von der PV-Anlage produzierte Strom bestmöglich verwendet wird.
- Das Verwenden von großen Stromverbrauchern (zum Beispiel Klimageräte, Kühlgeräte, Heizgeräte, Schwimmbadpumpe) sollte auf den Ertrag der PV-Anlage abgestimmt und daher nur bei Sonnenschein (automatisch) eingeschaltet werden.
- Auf ein Elektroauto umsteigen ist optimal, wenn das Elektroauto tagsüber von der PV-Anlage aufgeladen werden kann. Intelligente Regelungen zur Ertragsoptimierung für PV-Anlagen ermöglichen sogar genau jenen Stromüberschuss in den Akku vom Auto zu laden, der andernfalls ins Stromnetz geliefert werden würde.
- Elektrische (Haushaltsgeräte) mit hohem Stromverbrauch zum Beispiel Geräte die zum Waschen, Backen, Kochen, Trocknen, Bügeln oder zur Gartenarbeit verwendet werden, sollten nicht gleichzeitig betrieben werden, sondern nacheinander, damit die Leistung von der PV-Anlage möglichst ausreicht und kein Strom vom Energieversorger bezogen werden muss.
Weitere Überlegungen zu Wirtschaftlichkeit
Gemeinschaftsanlage
Anstelle der Errichtung einer privaten Photovoltaik-Anlage auf mittel- und hoch-fruchtbaren Grünflächen ist es sinnvoller, in eine Gemeinschaftsanlage zu investieren, die zum Beispiel große Dächer von öffentlichen Gebäuden oder Gewerbeanlagen nutzt. Die Investition in eine größere anstatt in eine kleinere PV-Anlage ist außerdem kostengünstiger und leistet den gleichen Beitrag zur Nutzung von erneuerbaren Energiequellen, wie die eigene PV-Anlage auf eigenem Grundstück. Auch bei der Errichtung von „Gemeinschaftsanlagen“ ist auf eine Verbrauchsoptimierung zu achten. Der etwaige überschüssig produzierte Strom könnte an andere Marktteilnehmer verkauft werden; Stichwort: Erneuerbare-Energie-Gemeinschaften
PV-Anlage rechtzeitig einplanen
Wird die PV-Anlage zusammen mit einem Neubau oder einer Sanierung geplant, finden sich diesbezüglich nutzbare Flächen einfacher beziehungsweise sind diese noch anpassbarer als bei einem bestehenden Gebäude. Die Mehr-Kosten einer möglicherweise nachträglichen Installation werden vermieden oder entfallen beziehungsweise können gebäude-integrierte PV-Module dort ihre Anwendung finden und vermeiden Investitionskosten für doppelte Hüllenelemente für Ihr Gebäude.
Inselfähige PV-Anlagen
Dort, wo der Zugang zum öffentlichen Elektrizitätsnetz nicht möglich oder sehr aufwändig wäre, wie zum Beispiel bei entlegenen Schutzhütten, sind Photovoltaikanlagen, die „inselfähig“ sind schon lange eine kostengünstige Lösung.
Steuern und Abgaben
Laut dem Einkommensteuergesetz 1988 – EStG 1988 („Besteuerung des Einkommens natürlicher Personen“) ist, seit Sommer 2022, der Verkauf von elektrischer Energie für natürliche Personen, unter bestimmten Voraussetzungen, steuerlich begünstigt.
Laut § 3. (1) Abs 39. sind Einkünfte von natürlichen Personen aus der Einspeisung von bis zu 12.500 kWh elektrischer Energie aus Photovoltaikanlagen, wenn die Engpassleistung der jeweiligen Anlage die Grenze von 25 kWp nicht überschreitet, von der Einkommensteuer befreit.
Der Steuerleitfaden der PV Austria „Steuer-Ratgeber für den Betrieb von Photovoltaikanlagen“ (PDF, 10 MB) und die Aufbereitung „Rechtlichen Rahmenbedingungen im Überblick“ bieten weitere Informationen zu rechtlichen und steuerlichen Aspekten von PV-Anlagen.
Geschäftsmodelle
Photovoltaik-Anlagen am Balkon
Es wird im Normalfall kein Einspeisevertrag vergeben und daher sind in Bezug auf die finanziellen Einkünfte ausschließlich der Eigenverbrauch für die Wirtschaftlichkeit ausschlaggebend. Sie können bei Ihrem Netzbetreiber, um einen Zählpunkt ansuchen und nach Erhalt einen Einspeisevertrag mit dem Unternehmen Ihrer Wahl abschließen.
Volleinspeisung
Die gesamte elektrische Energie, der von der PV-Anlage produziert wird, wird an einen freiwählbaren Abnehmer verkauft. Ein eigener Zähler („Smart Meter“) ist notwendig. Die Einspeisevergütung als Tarif wird über den eingespeisten Strom in kWh gelegt und abgerechnet.
Dachflächenvermietung
Die Miete für die Dachfläche kann und sollte an mindestens den durchschnittlichen Marktpreis für elektrische Energie angeglichen sein, damit sich die Vermietung für den Besitzer oder die Besitzerin der Dachfläche wirtschaftlich auszahlt. Zu berücksichtigen ist jedoch, dass die Investitions-, Betriebs-, Instandsetzungs- und Wartungskosten vom finanziellen Ertrag aus dem Verkauf der elektrischen Energie zumindest abgedeckt werden müssen. X EUR/m² pro Monat oder Jahr (bei monatlichen Abrechnungen ist eine vertraglich festgelegte Kündigung unter Umständen einfacher und damit schneller möglich).
Mieterstrom-Modell
Hilfs- und Betriebsstrom mit Eigenstrom decken
Bei diesem Modell nutzen die Mieter und Mieterinnen den von der PV-Anlage erzeugten Strom, um das Gebäude zu betreiben. Der Verbrauch und die dafür anfallenden Stromkosten werden auf die Mieter und Mieterinnen umgelegt. Grundlage dafür ist die Mietrechtsgesetz, nach der sich die Kosten der Heizungsversorgung, der Betriebsstrom für Personen‐ und Lastenaufzüge, die Beleuchtung, Gemeinschaftsantennenanlagen, Wäschepflege sowie sonstige Betriebskosten auf die Mieter und Mieterinnen umlegen lassen, sofern dies im Mietvertrag vereinbart wurde.
Aufgrund der Beschränkung auf die Hilfsenergie im Gebäude ist in diesem Modell auch die Strommenge begrenzt, die genutzt werden kann. Je mehr Hilfsstromanteil das Gebäude verzeichnet, desto besser ist dieses Modell für Mieter und Mieterinnen. Gebäude mit Aufzug, Tiefgarage und weiteren allgemeinen Anlagen sind hier deutlich im Vorteil. Allerdings birgt diese Eigenvermarktung Konfliktpotential mit sich, denn der Eigentümer/die Eigentümerin beziehungsweise Anlagenbetreiber (eine Firma) sollte natürlich trotz der günstigen Produktion von Strom Interesse daran haben, effiziente Geräte und der gleichen einzusetzen, die möglichst wenig Strom benötigen.
„Vermieter“/„Vermieterin“ verkauft Strom direkt an Mieter und Mieterinnen
Neben der oberhalb aufgezeigten Form, in der ein Vermieter/eine Vermieterin eine PV-Anlage betreibt, wird Mieterstrom vom Wohnungsunternehmen an seinen Mietern und Mieterinnen direkt vermarktet, als würde das Wohnungsunternehmen als Stromlieferant (EVU) auftreten. Das Wohnungsunternehmen errichtet die PV-Anlagen zur Stromerzeugung selbst und kümmert sich um deren Betrieb und den Stromvertrieb. Die finanziellen Einkünfte aus dem Verkauf kassiert es ein.
Jedoch trägt das Wohnungsunternehmen auch das Risiko, dass sich zu wenige Mieter und Mieterinnen in das Modell einbinden lassen, weil diese ihren Energielieferanten freiwählen können. Daher bietet es sich an, die PV-Anlage an ein Dienstleisterunternehmen zu verpachten, das sich um die Vermarktung des Stroms, von der PV-Anlage an die Mieter und Mieterinnen, kümmert.
Es besteht allerdings die Möglichkeit, die Mieter und Mieterinnen im Sinne einer Mieterbindung an den Vorteilen des Modells teilhaben zu lassen. Das setzt seitens des Wohnungsunternehmens jedoch voraus, zum Beispiel eine Genossenschaft zu gründen.
Tochtergesellschaft verkauft Strom an Mieter und Mieterinnen
Um mögliche Probleme hinsichtlich Organisation und Steuern zu umgehen, kann das Wohnungsunternehmen allein oder in Zusammenarbeit mit einem Partner(-Unternehmen) aus der Energiewirtschaft eine Tochtergesellschaft beauftragen, den Betrieb der PV-Anlagen und den Stromverkauf zu übernehmen oder aber alle Schritte von der Errichtung bis zum Stromverkauf abzuwickeln.
Mieter-Genossenschaft bzw. GbR-/ Pachtmodell
Auch im Fall, dass Mieter eine Energiegenossenschaft oder eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) gründen und die Stromproduktion im Gebäude selbst übernehmen, wäre dies als Eigenverbrauch anzusehen. Die Mieter und Mieterinnen mieten die PV-Anlage zur Stromerzeugung vom Eigentümer/von der Eigentümerin beziehungsweise vom Vermieter/von der Vermieterin, nutzen den Strom und speisen überschüssigen Strom ins öffentliche Elektrizitätsnetz ein. Wartung, Betrieb und Abrechnung kann man auch von Dritten ausführen lassen.
Stromerzeugung und Vertrieb über ein Dienstleisterunternehmen/Contractor (Energieliefer‐Contracting)
Ein externes Dienstleisterunternehmen (sogenannter Contractor) übernimmt die Errichtung der PV-Anlagen, den Betrieb, die Akquisition und die Abrechnung mit den Mietern und Mieterinnen. Das mindert den Aufwand für das Wohnungsunternehmen signifikant. Weil das Dienstleisterunternehmen mitunter differierende Gewinnziele als das Wohnungsunternehmen hat, könnte sich das Modell für Wohnungsunternehmen und Mieter sowie Mieterinnen schlechter rechnen.
Eigenversorgung in einer Genossenschaft
Da die Mieter und Mieterinnen von Wohnungseigentum einer Genossenschaft ideelle Miteigentümer (Teilhaber) sind, ist der direkte (über eine PV-Anlage) und indirekte (über einen „Stromspeicher“) Eigenverbrauch innerhalb des Gebäudes eine Form der Eigenversorgung. Die genossenschaftliche Teilhabe der Mitglieder und Mitgliederinnen ist hinsichtlich des Paragraphen (§) 16a des ElWOG definiert, wenn die Mitglieder und Mitgliederinnen innerhalb eines ausgewiesenen Grundstücks wohnen. Der § 16a definiert weiters die „Gemeinschaftliche Erzeugungsanlage“ und die Eigenversorgung beziehungsweise den Eigenverbrauch. Er besagt auch, dass Erzeuger/-in und Verbraucher/-in eine juristische oder natürliche Person sein müssen oder es eine eingetragene Personengesellschaft sein muss, siehe auch Unterkapitel "Sonderfall", um sich vertraglich entsprechend absichern zu können.
Sonderfall – Besonderheit: Gemeinschaftliche Erzeugungsanalgen (GEA)
Die Errichtung einer GEA wird einerseits durch den Paragraphen (§) 16a des ElWOG ermöglicht und ist andererseits im Wohnungseigentumsgesetz 2002 geregelt und mittels der aktuell gültigen WEG-Novelle 2022 (WEG-Nov 2022) vereinfacht. Grundsätzlich darf jede Eigentümerin und jeder Eigentümer nur über den eigenen Eigentumsanteil bestimmen. Alle Eigentümer und -innen müssen informiert werden.
- Variante 1: Mindestens 50 Prozent der Miteigentumsanteile stimmt für die Umsetzung des Projektes (und weniger dagegen). Oder
- Variante 2: Von zwei Drittel der Miteigentumsanteile kam jeweils eine Rückmeldung und mindestens ein Drittel der Eigentumsanteile stimmt für die Umsetzung des Projektes und weniger dagegen.
Das Unterbleiben der Stimmabgabe ist keine wirksame Verhinderung des Projekts.
Für weitere Details siehe die Novelle zum WEG 2002 (§24 Abs. 4) (PDF, 152 KB).
PV Austria bietet einen praxisnahen Erfahrungsbericht aus 2016 (PDF, 8,37 MB)