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Förderungen für Bauen & Sanieren

Der Neubau und die Sanierung von Gebäuden werden sowohl von der NÖ Landesregierung als auch von der Bundesregierung gefördert. Wir stellen Ihnen die verschiedenen Förderprogramme vor.

Modellhaus mit Bauplänen

Bundesförderung: Sanierungsbonus 2027 für Ein- und Zweifamilienhäuser sowie für Reihenhäuser

Die Sanierung von Gebäuden wird auch 2027 wieder aus Bundesmitteln gefördert. Im Folgenden finden Sie die wichtigsten Eckdaten dazu.

Allgemeine Rahmenbedingungen

  • Förderungshöhe maximal 30 % der förderungsfähigen Investitionskosten
  • einmaliger, nicht rückzahlbarer Investitionskostenzuschuss
  • keine Einkommensprüfung
  • kein Hauptwohnsitz am Objekt erforderlich
  • Gebäudealter mindestens 15 Jahre (Datum der Baubewilligung)
  • gefördert werden Lieferungen und Leistungen ab Antragstellung
  • spezielle Bedingungen für denkmal- und ensemblegeschützte Gebäude
  • Antragstellung ab 04.01.2027 möglich
  • Anträge können gestellt werden solange Budgetmittel zur Verfügung stehen, längstens jedoch bis 31.12.2027

Fristen

  • Endabrechnung spätestens 9 Monate nach Genehmigung bei Einzelbauteilsanierung
  • Endabrechnung spätestens 2 Jahre nach Genehmigung bei Umfassender Sanierung und Teilsanierung 40%

Einzelbauteilsanierung

Gefördert wird die Dämmung der Außenwand, der obersten Geschoßdecke/Dach, der untersten Geschoßdecke oder der Austausch von Fenstern. Pro Kalenderjahr kann nur eine Maßnahme gefördert werden.

Anforderung Außenwand

  • Dämmung von mind. 50 % der bestehenden Außenwände
  • Dämmstärke: mind. 14 cm oder max. U-Wert 0,21 W/m²K

Anforderung oberste Geschoßdecke/Dach

  • Dämmung der gesamten obersten Geschoßdecke bzw. Dachfläche
  • Dämmstärke: mind. 24 cm oder max. U-Wert 0,15 W/m²K

Anforderung unterste Geschoßdecke

  • Dämmung der gesamten untersten Geschoßdecke
  • Dämmstärke: mind. 10 cm oder max. U-Wert 0,30 W/m²K

Anforderung Fenster

  • Austausch von mind. 75 % der bestehenden Fenster(flächen)
  • maximaler Uw-Wert: 1,1 W/m²K

Höhe der Förderung

  • 30 % der förderungsfähigen Investitionskosten, maximal 4.000 Euro
  • Bonus Außenverschattungssystem (bei Einbau im Zuge des Fenstertauschs): + 1.000 Euro

Sonderregelung für denkmal- und ensemblegeschützte Gebäude

Für den Tausch der Fenster und Außentüren in denkmalgeschützten und ensemblegeschützten Gebäuden oder Gründerzeithäusern darf der Uw-Wert maximal 1,4 W/m²K betragen. Die maximale Förderung beträgt in diesem Fall 4.000 Euro bzw. maximal 30 % der förderungsfähigen Investitionskosten.

Teilsanierung 40%

Anforderung

  • Reduktion des Heizwärmebedarfs (HWB) um mindestens 40 % (Nachweis mit Energieausweis)

Höhe der Förderung

  • 30 % der förderungsfähigen Investitionskosten, maximal 10.000 Euro

Umfassende Sanierung guter Standard

Anforderung

  • Reduktion des spezifischen HWBRef, RK auf maximal 56,44 kWh/m²a bei einem A/V-Verhältnis ≥ 0,8 bzw. maximal 26,86 kWh/m²a bei einem A/V-Verhältnis ≤ 0,2 (Nachweis mit Energieausweis)

Höhe der Förderung

  • 30 % der förderungsfähigen Investitionskosten, maximal 15.000 Euro

Umfassende Sanierung klimaaktiv Standard

Anforderung

  • Reduktion des spezifischen HWBRef, RK auf maximal 44 kWh/m²a bei einem A/V-Verhältnis ≥ 0,8 bzw. maximal 28 kWh/m²a bei einem A/V-Verhältnis ≤ 0,2 (Nachweis mit Energieausweis)

Höhe der Förderung

  • 30 % der förderungsfähigen Investitionskosten, maximal 20.000 Euro

Sonderregelung für denkmal- und ensemblegeschützte Gebäude

Für die Sanierung von denkmal- und ensemblegeschützten Gebäuden oder Gründerzeithäusern ist der Heizwärmebedarf um mindestens 25 % zu reduzieren. Die maximale Förderung beträgt in diesem Fall 20.000 Euro bzw. maximal 30 % der förderungsfähigen Investitionskosten.

Antragstellung

Notwendige Unterlagen bei Einzelbauteilsanierung

  • persönliche Daten (ID Austria oder Ausweiskopie erforderlich)
  • geplante Maßnahmen samt Kosten
  • optional: unterzeichnete Vollmacht
  • Energieberatungsprotokoll des jeweiligen Bundeslandes

Notwendige Unterlagen bei Teilsanierung und umfassender Sanierung

  • persönliche Daten (ID Austria oder Ausweiskopie erforderlich)
  • geplante Maßnahmen samt Kosten
  • Formular „Technische Details Energieausweis"

Vertragsannahme

Nach Genehmigung erhalten Sie den Förderungsvertrag. Dieser ist innerhalb von 4 Wochen anzunehmen! Bei Einzelbauteilsanierung ist gemeinsam mit der Annahmeerklärung eine Auftragsbestätigung mit Unterschrift des ausführenden Unternehmens erforderlich.

Endabrechnung

Notwendige Unterlagen

  • Endabrechnungsformular Sanierungsbonus EFH (ausgefüllt und unterfertigt)
  • Bestätigungen der ausführenden Firmen
  • alle Rechnungen für die beantragten Maßnahmen
  • Zahlungsnachweise zu den übermittelten Rechnungen

Die Endabrechnung muss bei der Einzelbauteilsanierung innerhalb von 9 Monaten nach Genehmigung erfolgen. Bei Umfassender Sanierung und Teilsanierung 40% ist die Endabrechnung innerhalb von 2 Jahren nach Genehmigung durchzuführen.

Deatillierte Informationen zum Sanierungsbonus 2027 finden Sie auf der Website der Sanierungsoffensive und im entsprechenden Infoblatt.

Facharbeiter bringt eine Fassadendämmung an

Sanierung Landesförderung NÖ

(Stand 2025)

Das Land NÖ bietet im Rahmen des Förderprogrammes "NÖ Eigenheimsanierung" zwei Varianten: MIT und OHNE Energieausweis. Für beide Sanierungsvarianten wird ein 4 %iger Annuitätenzuschuss auf die förderfähigen Sanierungskosten gewährt, um die Rückzahlung Ihres Bankdarlehens über einen Zeitraum von 10 Jahren zu unterstützen.

  1. Empfohlen wird die Sanierung MIT Energieausweis bei einer geplanten thermisch-energetischen Gesamtsanierung. In diesem Fall ist eine höhere Förderung möglich. Dabei liegt der Fokus auf Maßnahmen zur Verbesserung des Wärmeschutzes und der Steigerung der Energieeffizienz. Dies führt zu einem merklichen Rückgang des Heiz- und Gesamtenergiebedarfs. Die Verbesserung des Heizwärmebedarfs muss mindestens eine 40%-ige Steigerung des Wärmedämmstandards an der Gebäudehülle bewirken.
  2. Eine Förderung OHNE Energieausweis wird für Einzelmaßnahmen wie einen Heizungstausch, eine Dachsanierung, einzelne wärmedämmende Maßnahmen, etc. beantragt. 

Förderhöhe

Die Höhe der Förderung richtet sich nach dem Maß der Verbesserung bezogen auf den Heizwärmebedarf des Gebäudes. Der Energieausweis berechnet und dokumentiert IST-Zustand und künftigen SOLL-Zustand. Resultierende anerkannte Sanierungskosten werden mit einem Punktesystem berechnet.

Aufgrund der Wohnungsgröße werden pro m² max. 600 Euro für maximal 130 m² Wohnnutzfläche anerkannt (max. 78.000 Euro).

Zusätzlich gibt es eine Ankaufsförderung um die Sanierung bestehender Gebäude zu fördern. Diese beträgt 20.000 Euro und bei Jungfamilien sogar 30.000 Euro. Der Ankauf darf höchstens drei Jahre vor Antragstellung um Förderung der Eigenheimsanierung liegen.

Links zur Förderstelle

Förderungen kombinieren

Viele Förderungen können mit einer zweiten oder sogar mit einer dritten Förderung kombiniert werden. Am häufigsten ist dies bei Kombinationen von Landes- und Bundesförderungen der Fall. Zusätzlich bieten viele Gemeinden eigene Förderungen an, die hier nicht behandelt werden. Ob eine Kombination möglich ist, hängt einerseits von den Förderbestimmungen und andererseits von Ihrer persönlichen Situation ab. Eine individuelle Beratung hilft Ihnen, alle relevanten Förderungen kennenzulernen und zu beantragen. Bei der Energieberatung NÖ erhalten Sie eine individuelle Beratung zur Umsetzung Ihres Neubau- oder Sanierungsprojekts sowie den dazu möglichen Förderungen. Die Beratung erfolgt firmenunabhängig, praxisnahe und kostenlos - nutzen Sie das Angebot!

Das Werkzeug Energieausweis

Empfehlenswert für Sanierungsvorhaben ist die Erstellung eines Energieausweises samt eines Sanierungsfahrplans. Befugte Fachleute (u.a. Baumeisterinnen und Baumeister) erstellen den Energieausweis. Das folgende kurze Video erklärt den Energieausweis, der in Sanierung und Neubau eine wichtige Kontrolle darstellt, unter anderem bei dem Kennwert Heizwärmebedarf-HWB:

Neubau Landesförderung NÖ

(Stand 2025)

Das Land Niederösterreich fördert die Neuerrichtung von Eigenheimen sowie den Ersterwerb eines Reihenhauses oder einer Wohnung. Die Förderung besteht aus einem Darlehen mit einer Laufzeit von wahlweise 27,5 ODER 34,5 Jahren und einem garantierten Zinssatz von 1 %. Die Rückzahlung ist gestaffelt, in den ersten Jahren muss weniger zurückgezahlt werden.

Förderhöhe

Die Höhe des Förder-Darlehens ergibt sich aus einem Punktesystem und hängt von mehreren Faktoren ab:

  1. Basisförderung für energieeffiziente und nachhaltige Bauweise
  2. Bonus für Haustechnik, Sicherheit und Ökologie
  3. Bonus für Lagequalität (Hausbau im Ortskern und/oder in einer Abwanderungsgemeinde)
  4. Familienförderung

Links zur Förderstelle

Hinweis:
Die genannten Inhalte stellen eine kompakte Zusammenfassung der Förderungen für Privathaushalte in NÖ dar. Aufgrund der Kurzdarstellung kann nicht auf alle Fördervoraussetzungen eingegangen werden. Die Informationen werden regelmäßig aktualisiert. Bitte beachten Sie jedoch, dass sich Förderungen kurzfristig ändern können. Letztgültige Informationen erhalten Sie bei den Förderstellen.

Lassen Sie sich beraten!

Energieberatung NÖ
+43 2742 22 144
Montag bis Freitag, 9 bis 15 Uhr
energieberatung@enu.at

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Hinweis: Sie interagieren mit einer künstlichen Intelligenz. Die Auskünfte dienen der orientierenden Energieberatung (z. B. zu Heizung, Dämmung, Förderungen) und ersetzen keine individuelle Fach- oder Rechtsberatung. Angaben zu Förderungen, Preisen und gesetzlichen Vorgaben können sich ändern; maßgeblich sind die aktuellen Bedingungen der jeweiligen Stellen.

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