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Energie- und Umweltagentur des Landes Niederösterreich
Energieberatung Niederösterreich

Förderungen für Bauen & Sanieren

Der Neubau und die Sanierung von Gebäuden wird sowohl von der NÖ Landesregierung als auch von der Bundesregierung gefördert. Wir stellen Ihnen die verschiedenen Förderprogramme vor.

Rohbau mit Plänen

Bundesförderung: Sanierungsbonus für Ein- und Zweifamilienhäuser sowie für Reihenhäuser

(Stand Okt. 2025)

Die Sanierung von Gebäuden wird ab 2026 aus Bundesmitteln gefördert. Die wichtigsten Eckdaten sind:

  • Förderungshöhe maximal 30 % der förderungsfähigen Investitionskosten
  • einmaliger, nicht rückzahlbarer Investitionskostenzuschuss
  • keine Einkommensprüfung
  • kein Hauptwohnsitz am Objekt erforderlich
  • Gebäudealter mindestens 15 Jahre
  • gefördert werden Lieferungen und Leistungen, die ab 03.10.2025 erbracht wurden
  • spezielle Bedingungen für denkmal- und ensemblegeschützte Gebäude
  • Registrierung ab November 2025
  • Registrierung möglich, solange Budgetmittel zur Verfügung stehen
  • bei der Registrierung ist ein Energieberatungsprotokoll bzw. ein Energieausweis erforderlich
  • Endabrechnung spätestens 9 Monate nach Registrierung bei Einzelbauteilsanierung
  • Endabrechnung bis spätestens 30.09.2028 bei Umfassender Sanierung und Teilsanierung 40%

Einzelbauteilsanierung

Gefördert wird die Dämmung der Außenwand oder der Fenstertausch (die Dämmung der obersten Geschoßdecke wird nicht mehr gefördert).

Anforderung Außenwand

  • Dämmung von mind. 50 % der bestehenden Außenwände
  • Dämmstärke: mind. 14 cm oder U-Wert <= 0,21 W/m²K

Anforderung Fenster

  • Austausch von mind. 75 % der bestehenden Fenster(flächen)
  • maximaler Uw-Wert: 1,1 W/m²K

Höhe der Förderung

  • 30 % der förderungsfähigen Investitionskosten, maximal € 5.000,-

Teilsanierung

Anforderung

  • Reduktion der Energiekennzahl um mindestens 40 % (Nachweis mit Energieausweis)

Höhe der Förderung

  • 30 % der förderungsfähigen Investitionskosten, maximal € 10.000,-

Umfassende Sanierung guter Standard

Anforderung 

  • Energiekennzahl nach Sanierung 27 - 56 kWh/m² (abhängig von der Gebäudegeometrie, Nachweis mit Energieausweis)

Höhe der Förderung

  • 30 % der förderungsfähigen Investitionskosten, maximal € 15.000,-

Umfassende Sanierung klimaaktiv Standard

Anforderung

  • Energiekennzahl nach Sanierung 28 - 44 kWh/m² (abhängig von der Gebäudegeometrie, Nachweis mit Energieausweis)

Höhe der Förderung

  • 30 % der förderungsfähigen Investitionskosten, maximal € 20.000,-

Registrierung

Notwendige Unterlagen:

  • persönliche Daten
  • geplante Maßnahmen samt Kosten
  • Energieberatungsprotokoll (bei Einzelbauteilsanierung)
  • Formular „Technische Details Energieausweis“ (bei Teilsanierung und umfassender Sanierung)
  • Identifizierung mit aktiver ID Austria oder Kopie eines amtlichen Lichtbildausweises

Die Registrierung ist ab November 2025 möglich. Registrierungen können so lange durchgeführt werden, wie Budgetmittel zur Verfügung stehen, längstens jedoch bis 31.12.2026. Auf der Seite Sanierungsoffensive 2026 können Sie ein Info-Mail zum Start der Registrierung anfordern.

Endabrechnung

Notwendige Unterlagen:

  • Endabrechnungsformular
  • Bestätigungen der ausführenden Firmen (bei Teilsanierung und umfassender Sanierung)
  • alle Rechnungen für die beantragten Maßnahmen

Die Endabrechnung muss bei der Einzelbauteilsanierung innerhalb von 9 Monaten nach Registrierung erfolgen. Bei Umfassender Sanierung und Teilsanierung 40% ist die Endabrechnung bis spätestens 30.09.2028 durchzuführen.

Sanierungsbonus 2024

Die Registrierung war bis Dezember 2024 möglich. Für die Endabrechnung, die spätestens ein Jahr nach Registrierung erfolgen muss, ist ein gültiger Energieausweis oder ein Beratungsprotokoll der Energieberatung erforderlich. Sollten Sie eine aufrechte Registrierung aus 2024 haben und ein Energieberatungsprotokoll benötigen, melden Sie sich rechtzeitig an, um ein Protokoll zu erhalten.

Weitere Informationen

Facharbeiter bringt eine Fassadendämmung an

Sanierung Landesförderung NÖ

(Stand 2025)

Das Land NÖ bietet im Rahmen des Förderprogrammes "NÖ Eigenheimsanierung" zwei Varianten: MIT und OHNE Energieausweis. Für beide Sanierungsvarianten wird ein 4 %iger Annuitätenzuschuss auf die förderfähigen Sanierungskosten gewährt, um die Rückzahlung Ihres Bankdarlehens über einen Zeitraum von 10 Jahren zu unterstützen.

  1. Empfohlen wird die Sanierung MIT Energieausweis bei einer geplanten thermisch-energetischen Gesamtsanierung. In diesem Fall ist eine höhere Förderung möglich. Dabei liegt der Fokus auf Maßnahmen zur Verbesserung des Wärmeschutzes und der Steigerung der Energieeffizienz. Dies führt zu einem merklichen Rückgang des Heiz- und Gesamtenergiebedarfs. Die Verbesserung des Heizwärmebedarfs muss mindestens eine 40%-ige Steigerung des Wärmedämmstandards an der Gebäudehülle bewirken.
  2. Eine Förderung OHNE Energieausweis wird für Einzelmaßnahmen wie einen Heizungstausch, eine Dachsanierung, einzelne wärmedämmende Maßnahmen, etc. beantragt. 

Förderhöhe

Die Höhe der Förderung richtet sich nach dem Maß der Verbesserung bezogen auf den Heizwärmebedarf des Gebäudes. Der Energieausweis berechnet und dokumentiert IST-Zustand und künftigen SOLL-Zustand. Resultierende anerkannte Sanierungskosten werden mit einem Punktesystem berechnet.

Aufgrund der Wohnungsgröße werden pro m² max. 600 Euro für maximal 130 m² Wohnnutzfläche anerkannt (max. € 78.000,-).

Zusätzlich gibt es eine Ankaufsförderung um die Sanierung bestehender Gebäuden zu fördern. Diese beträgt  € 20.000,- und bei Jungfamilien sogar € 30.000,- . Der Ankauf darf höchstens drei Jahre vor Antragstellung um Förderung der Eigenheimsanierung liegen.

Links zur Förderstelle

Dämmen der oberen Geschossdecke

Sanierungsbonus Mehrgeschossiger Wohnbau/Reihenhausanlage

Details zur Förderungen finden Sie unter folgendem Link:

Förderungen kombinieren

Viele Förderungen können mit einer zweiten oder sogar mit einer dritten Förderung kombiniert werden. Am häufigsten ist dies bei Kombinationen von Landes- und Bundesförderungen der Fall. Zusätzlich bieten viele Gemeinden eigene Förderungen an, die hier nicht behandelt werden. Ob eine Kombination möglich ist, hängt einerseits von den Förderbestimmungen und andererseits von Ihrer persönlichen Situation ab. Eine individuelle Beratung hilft Ihnen, alle relevanten Förderungen kennenzulernen und zu beantragen. Bei der Energieberatung NÖ erhalten Sie eine individuelle Beratung zur Umsetzung Ihres Neubau- oder Sanierungsprojekts sowie den dazu möglichen Förderungen. Die Beratung erfolgt firmenunabhängig, praxisnahe und kostenlos - nutzen Sie das Angebot!

Das Werkzeug Energieausweis

Empfehlenswert für Sanierungsvorhaben ist die Erstellung eines Energieausweises samt eines Sanierungsfahrplans. Befugte Fachleute (u.a. BaumeisterInnen) erstellen den Energieausweis. Das folgende kurze Video erklärt den Energieausweis, der in Sanierung und Neubau eine wichtige Kontrolle darstellt, unter anderem bei dem Kennwert Heizwärmebedarf-HWB:

Neubau Landesförderung NÖ

(Stand 2025)

Das Land Niederösterreich fördert die Neuerrichtung von Eigenheimen sowie den Ersterwerb eines Reihenhauses oder einer Wohnung. Die Förderung besteht aus einem Darlehen mit einer Laufzeit von wahlweise 27,5 ODER 34,5 Jahren und einem garantierten Zinssatz von 1 %. Die Rückzahlung ist gestaffelt, in den ersten Jahren muss weniger zurückgezahlt werden.

Förderhöhe

Die Höhe des Förder-Darlehens ergibt sich aus einem Punktesystem und hängt von mehreren Faktoren ab:

  1. Basisförderung für energieeffiziente und nachhaltige Bauweise
  2. Bonus für Haustechnik, Sicherheit und Ökologie
  3. Bonus für Lagequalität (Hausbau im Ortskern und/oder in einer Abwanderungsgemeinde)
  4. Familienförderung

Links zur Förderstelle

Hinweis:
Die genannten Inhalte stellen eine kompakte Zusammenfassung der Förderungen für Privathaushalte in NÖ dar. Aufgrund der Kurzdarstellung kann nicht auf alle Fördervoraussetzungen eingegangen werden. Die Informationen werden regelmäßig aktualisiert. Bitte beachten Sie jedoch, dass sich Förderungen kurzfristig ändern können. Letztgültige Informationen erhalten Sie bei den Förderstellen.

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Hinweis: Sie interagieren mit einer künstlichen Intelligenz. Die Auskünfte dienen der orientierenden Energieberatung (z. B. zu Heizung, Dämmung, Förderungen) und ersetzen keine individuelle Fach- oder Rechtsberatung. Angaben zu Förderungen, Preisen und gesetzlichen Vorgaben können sich ändern; maßgeblich sind die aktuellen Bedingungen der jeweiligen Stellen.

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