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Energie- und Umweltagentur des Landes Niederösterreich
Energieberatung Niederösterreich

Förderungen für Bauen & Sanieren

Der Neubau und die Sanierung von Gebäuden wird sowohl von der NÖ Landesregierung als auch von der Bundesregierung gefördert. Wir stellen Ihnen die verschiedenen Förderprogramme vor.

Beratung und Protokoll für Ihre Förderung

Wenn Sie eine Beratung oder ein Protokoll der Energieberatung NÖ für den Sanierungsbonus benötigen, melden Sie sich bitte hier an:

Rohbau mit Plänen

Bundesförderung: Sanierungsbonus für Private 2023/24

(Stand 2024)

Die Bundesregierung fördert thermische Sanierungen im privaten Wohnbau für Gebäude, die älter als 15 Jahre sind. Förderungsfähig sind umfassende Sanierungen sowie Teilsanierungen, die den Heizwärmebedarf um mind. 40 % senken. Einzelbauteilsanierung wird ebenso gefördert. Zu beachten ist, dass pro Standort und Kalenderjahr nur ein Antrag möglich ist.

Folgende Maßnahmen werden gefördert: 

  • Dämmung der Außenwände
  • Dämmung der obersten Geschoßdecke bzw. des Daches
  • Dämmung der untersten Geschoßdecke bzw. des Kellerbodens
  • Sanierung bzw. Austausch der Fenster und Außentüren 

Anträge können bis zur Ausschöpfung des Förderkontingents gestellt werden, längstens bis 31.12.2024. Eine Förderung ist nur für Bestandsgebäude im Inland möglich. Förderfähig sind Leistungen, die ab 01.01.2023 erbracht wurden. Einreichen können nur Privatpersonen. 

Bei umfassenden Sanierung oder Teilsanierung mind. 40 % muss der energetische Zustand des Gebäudes durch einen Energieausweis mit der Berechnung des Heizwärmebedarfs nachgewiesen werden. Bei einer Einzelbauteilsanierung ist ein Energieberatungsprotokoll der Energieberatung NÖ oder ein gültiger Energieausweises (max. 10 Jahre alt) oder ein Gesamtsanierungskonzept vorzulegen.

Förderhöhe

Die Förderung variiert je nach Art der Sanierung. Für Genehmigungen ab dem 01.01.2024 liegt die Förderung zwischen 9.000 Euro und 42.000 Euro. Wird Dämmmaterial aus nachwachsenden Rohstoffen verwendet, ist ein Zuschlag möglich. Für umfassende Sanierungen nach den Kriterien des klimaaktiv Gebäudestandards ist die Höchst-Förderung möglich. Die Förderung kann für max. 50 % der gesamten, förderungsfähigen Kosten gewährt werden. 

Links zur Förderstelle

Facharbeiter bringt eine Fassadendämmung an

Sanierung Landesförderung NÖ

(Stand 2024)

Das Land NÖ bietet im Rahmen des Förderprogrammes "NÖ Eigenheimsanierung" zwei Varianten: MIT und OHNE Energieausweis. Für beide Sanierungsvarianten wird ein 4 %iger Annuitätenzuschuss auf die förderfähigen Sanierungskosten gewährt, um die Rückzahlung Ihres Bankdarlehens über einen Zeitraum von 10 Jahren zu unterstützen.

  1. Empfohlen wird die Sanierung MIT Energieausweis bei einer geplanten thermisch-energetischen Gesamtsanierung. In diesem Fall ist eine höhere Förderung möglich. Dabei liegt der Fokus auf Maßnahmen zur Verbesserung des Wärmeschutzes und der Steigerung der Energieeffizienz. Dies führt zu einem merklichen Rückgang des Heiz- und Gesamtenergiebedarfs. Die Verbesserung des Heizwärmebedarfs muss mindestens eine 40%-ige Steigerung des Wärmedämmstandards an der Gebäudehülle bewirken.
  2. Eine Förderung OHNE Energieausweis wird für Einzelmaßnahmen wie einen Heizungstausch, eine Dachsanierung, einzelne wärmedämmende Maßnahmen, etc. beantragt. 

Förderhöhe

Die Höhe der Förderung richtet sich nach dem Maß der Verbesserung bezogen auf den Heizwärmebedarf des Gebäudes. Der Energieausweis berechnet und dokumentiert IST-Zustand und künftigen SOLL-Zustand. Resultierende anerkannte Sanierungskosten werden mit einem Punktesystem berechnet.

Aufgrund der Wohnungsgröße werden pro m² max. 600 Euro für maximal 130 m² Wohnnutzfläche anerkannt (max. € 78.000,-).

Zusätzlich gibt es eine Ankaufsförderung um die Sanierung bestehender Gebäuden zu fördern. Diese beträgt  € 20.000,- und bei Jungfamilien sogar € 30.000,- . Der Ankauf darf höchstens drei Jahre vor Antragstellung um Förderung der Eigenheimsanierung liegen.

Annuitätenzuschuss Geschoßwohnbau auf 6% erhöht

Am 18. Juni 2024 wurden die Wohnbauförderungrichtlinien überarbeitet und die Erhöhung des Annuitätenzuschusses für Mehrfamilienhäuser auf 6 % erhöht. Außerdem wurden für gemeinnützige Bauvereinigungen Zweckzuschüsse für Mietwohnungen beschlossen.

Auch im Sanierungsbonus des Bundes werden gemeinnützige Bauträger bevorzugt, indem 60 % (statt 30 %) der förderbaren Sanierungskosten anerkannt werden.

Links zur Förderstelle

Dämmen der oberen Geschossdecke

Sanierungsbonus für Private (mehrgeschoßiger Wohnbau) 

(Stand 2024)

Auch im mehrgeschoßigen Wohnbau und in Reihenhausanlagen sind Förderungen für thermische Sanierungen möglich. Voraussetzung ist, dass die Anlagen älter als 15 Jahre sind.

Förderungsfähig sind umfassende Sanierungen nach klimaaktiv-Standard des kompletten Gebäudes bzw. der Reihenhäuser und der Fenstertausch einer Wohnung im mehrgeschoßigen Wohnbau. 

Antragsteller bei einer umfassenden Sanierung ist der/die Gebäudeeigentümer bzw. Gebäudeeigentümerin oder die bevollmächtigte Vertretung (z.B. die Hausverwaltung). Für die Einzelbauteilmaßnahme Fenstertausch können nur Privatpersonen einen Antrag stellen, wenn sie die Kosten übernehmen. Folgende Maßnahmen sind förderungsfähig:

  • Dämmung der Außenwände
  • Dämmung der obersten Geschoßdecke bzw. des Daches
  • Dämmung der untersten Geschoßdecke bzw. des Kellerbodens
  • Sanierung bzw. Austausch der Fenster und Außentüren

Anträge und Registrierungen können so lange gestellt werden, wie Budget verfügbar ist, längstens jedoch bis zum 31.12.2024. Im Rahmen des Sanierungsbonus kann pro Wohnobjekt und Kalenderjahr nur ein Förderungsantrag gestellt werden. Eine Förderung wird nur für Bestandsgebäude im Inland gewährt.

Förderhöhe

Die Förderung beträgt bis zu 300 Euro/m² Wohnnutzfläche für Genehmigungen ab 01.01.2024. Bei Verwendung von Dämmstoffen aus nachwachsenden Rohstoffen (mind. 25 % aller gedämmten Flächen) steigt die Förderung auf bis zu 525 Euro/m². Bei der Einzelbaumaßnahme Fenstertausch beträgt die Förderung für Genehmigungen ab 01.01.2024 bis zu 9.000 Euro.

Links zur Förderstelle:

Förderungen kombinieren

Viele Förderungen können mit einer zweiten oder sogar mit einer dritten Förderung kombiniert werden. Am häufigsten ist dies bei Kombinationen von Landes- und Bundesförderungen der Fall. Zusätzlich bieten viele Gemeinden eigene Förderungen an, die hier nicht behandelt werden. Ob eine Kombination möglich ist, hängt einerseits von den Förderbestimmungen und andererseits von Ihrer persönlichen Situation ab. Eine individuelle Beratung hilft Ihnen, alle relevanten Förderungen kennenzulernen und zu beantragen. Bei der Energieberatung NÖ erhalten Sie eine individuelle Beratung zur Umsetzung Ihres Neubau- oder Sanierungsprojekts sowie den dazu möglichen Förderungen. Die Beratung erfolgt firmenunabhängig, praxisnahe und kostenlos - nutzen Sie das Angebot!

Das Werkzeug Energieausweis

Empfehlenswert für Sanierungsvorhaben ist die Erstellung eines Energieausweises samt eines Sanierungsfahrplans. Befugte Fachleute (u.a. BaumeisterInnen) erstellen den Energieausweis. Das folgende kurze Video erklärt den Energieausweis, der in Sanierung und Neubau eine wichtige Kontrolle darstellt, unter anderem bei dem Kennwert Heizwärmebedarf-HWB:

Neubau Landesförderung NÖ

(Stand 2024)

Das Land Niederösterreich fördert die Neuerrichtung von Eigenheimen sowie den Ersterwerb eines Reihenhauses oder einer Wohnung. Die Förderung besteht aus einem Darlehen mit einer Laufzeit von wahlweise 27,5 ODER 34,5 Jahren und einem garantierten Zinssatz von 1 %. Die Rückzahlung ist gestaffelt, in den ersten Jahren muss weniger zurückgezahlt werden.

Förderhöhe

Die Höhe des Förder-Darlehens ergibt sich aus einem Punktesystem und hängt von mehreren Faktoren ab:

  1. energieeffiziente und nachhaltige Bauweise
  2. Bonus für Lagequalität (Hausbau im Ortskern und/oder in einer Abwanderungsgemeinde)
  3. Familienförderung

Bei der Familiensituation einer Jungfamilie mit zwei Kindern und einer unselbstständigen Erwerbstätigkeit eines Elternteils ergibt sich beispielhaft ein Gesamtförderdarlehensbetrag von bis zu 75.000 Euro.

Links zur Förderstelle

Hinweis:
Die genannten Inhalte stellen eine kompakte Zusammenfassung der Förderungen für Privathaushalte in NÖ dar. Aufgrund der Kurzdarstellung kann nicht auf alle Fördervoraussetzungen eingegangen werden. Die Informationen werden regelmäßig aktualisiert. Bitte beachten Sie jedoch, dass sich Förderungen kurzfristig ändern können. Letztgültige Informationen erhalten Sie bei den Förderstellen.

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