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Förderungen für Bauen & Sanieren

Der Neubau und die Sanierung von Gebäuden werden sowohl von der NÖ Landesregierung als auch von der Bundesregierung gefördert. Wir stellen Ihnen die verschiedenen Förderprogramme vor.

Modellhaus mit Bauplänen

Bundesförderung: Sanierungsbonus

(Stand Juli 2026)

Die Förderung für den Sanierungsbonus für das Jahr 2026 wurde mit Ende Jänner beendet. Eine neue Registrierung ist nicht mehr möglich. Bereits eingereichte Anträge sowie bestehende Registrierungen bleiben weiterhin gültig und werden entsprechend den geltenden Förderbestimmungen bearbeitet.

Details zu den aktuellen Förderbedingungen finden Sie unter www.sanierungsoffensive.gv.at.

Für das Jahr 2027 ist nach aktuellem Informationsstand eine Fortsetzung des Förderprogramms geplant. Die konkreten Förderbedingungen, förderfähigen Maßnahmen sowie die Höhe der Förderung wurden von der Förderstelle bislang noch nicht veröffentlicht.

Nicht bekannt ist aktuell auch der Zeitpunkt, ab dem Registrierungen für die Förderung 2027 möglich sein werden. Nutzen Sie die Zeit bis dahin, um sich umfassend über mögliche Sanierungsmaßnahmen zu informieren – am besten im Zuge einer Energieberatung. Unsere Expertinnen und Experten der Energieberatung NÖ unterstützen Sie online, telefonisch oder vor Ort.

Sobald detaillierte Informationen zum Sanierungsbonus 2027 vorliegen, werden diese hier ergänzt.

Facharbeiter bringt eine Fassadendämmung an

Sanierung Landesförderung NÖ

(Stand 2025)

Das Land NÖ bietet im Rahmen des Förderprogrammes "NÖ Eigenheimsanierung" zwei Varianten: MIT und OHNE Energieausweis. Für beide Sanierungsvarianten wird ein 4 %iger Annuitätenzuschuss auf die förderfähigen Sanierungskosten gewährt, um die Rückzahlung Ihres Bankdarlehens über einen Zeitraum von 10 Jahren zu unterstützen.

  1. Empfohlen wird die Sanierung MIT Energieausweis bei einer geplanten thermisch-energetischen Gesamtsanierung. In diesem Fall ist eine höhere Förderung möglich. Dabei liegt der Fokus auf Maßnahmen zur Verbesserung des Wärmeschutzes und der Steigerung der Energieeffizienz. Dies führt zu einem merklichen Rückgang des Heiz- und Gesamtenergiebedarfs. Die Verbesserung des Heizwärmebedarfs muss mindestens eine 40%-ige Steigerung des Wärmedämmstandards an der Gebäudehülle bewirken.
  2. Eine Förderung OHNE Energieausweis wird für Einzelmaßnahmen wie einen Heizungstausch, eine Dachsanierung, einzelne wärmedämmende Maßnahmen, etc. beantragt. 

Förderhöhe

Die Höhe der Förderung richtet sich nach dem Maß der Verbesserung bezogen auf den Heizwärmebedarf des Gebäudes. Der Energieausweis berechnet und dokumentiert IST-Zustand und künftigen SOLL-Zustand. Resultierende anerkannte Sanierungskosten werden mit einem Punktesystem berechnet.

Aufgrund der Wohnungsgröße werden pro m² max. 600 Euro für maximal 130 m² Wohnnutzfläche anerkannt (max. 78.000 Euro).

Zusätzlich gibt es eine Ankaufsförderung um die Sanierung bestehender Gebäude zu fördern. Diese beträgt 20.000 Euro und bei Jungfamilien sogar 30.000 Euro. Der Ankauf darf höchstens drei Jahre vor Antragstellung um Förderung der Eigenheimsanierung liegen.

Links zur Förderstelle

Förderungen kombinieren

Viele Förderungen können mit einer zweiten oder sogar mit einer dritten Förderung kombiniert werden. Am häufigsten ist dies bei Kombinationen von Landes- und Bundesförderungen der Fall. Zusätzlich bieten viele Gemeinden eigene Förderungen an, die hier nicht behandelt werden. Ob eine Kombination möglich ist, hängt einerseits von den Förderbestimmungen und andererseits von Ihrer persönlichen Situation ab. Eine individuelle Beratung hilft Ihnen, alle relevanten Förderungen kennenzulernen und zu beantragen. Bei der Energieberatung NÖ erhalten Sie eine individuelle Beratung zur Umsetzung Ihres Neubau- oder Sanierungsprojekts sowie den dazu möglichen Förderungen. Die Beratung erfolgt firmenunabhängig, praxisnahe und kostenlos - nutzen Sie das Angebot!

Das Werkzeug Energieausweis

Empfehlenswert für Sanierungsvorhaben ist die Erstellung eines Energieausweises samt eines Sanierungsfahrplans. Befugte Fachleute (u.a. Baumeisterinnen und Baumeister) erstellen den Energieausweis. Das folgende kurze Video erklärt den Energieausweis, der in Sanierung und Neubau eine wichtige Kontrolle darstellt, unter anderem bei dem Kennwert Heizwärmebedarf-HWB:

Neubau Landesförderung NÖ

(Stand 2025)

Das Land Niederösterreich fördert die Neuerrichtung von Eigenheimen sowie den Ersterwerb eines Reihenhauses oder einer Wohnung. Die Förderung besteht aus einem Darlehen mit einer Laufzeit von wahlweise 27,5 ODER 34,5 Jahren und einem garantierten Zinssatz von 1 %. Die Rückzahlung ist gestaffelt, in den ersten Jahren muss weniger zurückgezahlt werden.

Förderhöhe

Die Höhe des Förder-Darlehens ergibt sich aus einem Punktesystem und hängt von mehreren Faktoren ab:

  1. Basisförderung für energieeffiziente und nachhaltige Bauweise
  2. Bonus für Haustechnik, Sicherheit und Ökologie
  3. Bonus für Lagequalität (Hausbau im Ortskern und/oder in einer Abwanderungsgemeinde)
  4. Familienförderung

Links zur Förderstelle

Hinweis:
Die genannten Inhalte stellen eine kompakte Zusammenfassung der Förderungen für Privathaushalte in NÖ dar. Aufgrund der Kurzdarstellung kann nicht auf alle Fördervoraussetzungen eingegangen werden. Die Informationen werden regelmäßig aktualisiert. Bitte beachten Sie jedoch, dass sich Förderungen kurzfristig ändern können. Letztgültige Informationen erhalten Sie bei den Förderstellen.

Lassen Sie sich beraten!

Energieberatung NÖ
+43 2742 22 144
Montag bis Freitag, 9 bis 15 Uhr
energieberatung@enu.at

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Hinweis: Sie interagieren mit einer künstlichen Intelligenz. Die Auskünfte dienen der orientierenden Energieberatung (z. B. zu Heizung, Dämmung, Förderungen) und ersetzen keine individuelle Fach- oder Rechtsberatung. Angaben zu Förderungen, Preisen und gesetzlichen Vorgaben können sich ändern; maßgeblich sind die aktuellen Bedingungen der jeweiligen Stellen.

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