Gemeinsam Wohnen bietet viele Vorteile. Niedrige Betriebskosten und ein günstiger Kaufpreis sind starke Argumente für das Wohnen im Mehrfamilienhaus. Der geringere Energieverbrauch spiegelt sich in der Energiekennzahl wider.
Besitzerinnen und Besitzer eines Elektroautos profitieren von einer e-Prämie! Für Nutzerinnen und Nutzer von elektrischen Dienstfahrzeugen entfällt außerdem die Besteuerung des Sachbezugs. Gemeinden können bei der Ersatzanschaffung eines e-Fahrzeuges die Sonderbedarfszuweisung des Landes NÖ in Anspruch nehmen.
Heizen mit fossilen Brennstoffen hat einen erheblichen Anteil an den ausgestoßenen Treibhausgasen eines Haushalts. Der Umstieg auf klimafreundliche Heizsysteme hilft, die Umwelt zu schützen und Geld zu sparen. Bund und Land unterstützen den Heizungstausch mit attraktiven Förderungen. Auch der Tausch von bestehenden erneuerbaren Heizsystemen wird gefördert!
Beratung und Protokoll für Ihre Förderung
Wenn Sie eine Beratung oder ein Protokoll der Energieberatung NÖ für die unten stehenden Förderungen benötigen, melden Sie sich bitte hier an:
Eine ausführliche Liste der förderungsfähigen und nicht förderungsfähigen Kosten finden Sie auf der Website Sanierungsbonus Ein-Zweifamilienhaus und Reihenhaus 2023/2024.
Die Bundesfördermittel sind derzeit ausgeschöpft!
Es werden keine rechtlichen Genehmigungen benötigt, um eine PV-Anlage zu installieren, deren Engpassleistung maximal 1.000 kWp ist. Für die Nutzung von Freiflächen und denkmalgeschützten Gebäuden und Objekten müssen Genehmigungen eingeholt werden. Ab einer Engpassleistung von mehr als 1.000 kWp wird eine elektrizitätsrechtliche Genehmigung erforderlich, um den Anschluss an das Elektrizitätsnetz zu ermöglichen, siehe § 5 (2) 3. NÖ ElWG 2005 i.d.g.F. Der Anschluss an das Elektrizitätsnetz muss mit dem Netzbetreiber abgestimmt werden und diesbezügliche Kriterien müssen erfüllt werden, aber das betrifft vorwiegend die Arbeiten eines konzessionierten Elektrikerbetriebes.
Stromspeicher werden immer günstiger und immer wichtiger in ihrer netzdienlichen Funktion zur Abpufferung von Einspeisspitzen in das Netz. Ein Stromspeicher rechnet sich jedenfalls innerhalb seiner Lebensdauer. Dynamische Stromtarife werden ihn in Zukunft noch lukrativer machen. Details zu Speichern und deren Wirtschaftlichkeit finden Sie hier.
Sofern Sie nicht Eigentümerin / Eigentümer der Wohnung sind, empfehlen wir Ihnen mit Ihrer Vermieterin / Ihrem Vermieter zu sprechen. Als Eigentümerin / Eigentümer können Sie eine Förderung unter dem Titel „Zentralisierung des Heizsystems“ erhalten, falls Sie Ihre dezentrale fossile Heizung auf eine dezentrale erneuerbare umstellen.
Carsharing - man teilt ein Auto bzw. nutzt es gemeinsam. Unter optimalen Umständen ersetzt das 8 bis 15 Autos. Insbesondere selten verwendete Zweitwagen eignen sich dafür bestens. Die finanzielle Einsparung jeder einzelnen Person ist sehr hoch. Nutzt man für das Carsharing ein Elektroauto (e-Carsharing), ist die ökologische Wirkung noch größer.
Die Energie- und Umweltagentur NÖ informiert gemeinsam mit der Wirtschaftskammer Niederösterreich über Unterstützungsmöglichkeiten und Angebote für Hochwasserbetroffene.
Erdwärme aus der Tiefe wird noch kaum genutzt, obwohl sie praktisch unerschöpflich ist. Mit Erdwärme kann man effizient und günstig heizen, aber überraschenderweise auch kühlen. Wärmepumpen ermöglichen die Nutzung der Erdwärme und ersetzen im Rahmen der Energiewende fossile Energieträger.
Eine moderne Warmwasserbereitung liefert jederzeit hygienisch einwandfreies Warmwasser, das klimaschonend und kostengünstig erzeugt wird. Wir zeigen, welche Systeme diese Anforderungen erfüllen.
Die Energie- und Umweltagentur NÖ und die Wirtschaftskammer NÖ lieferten in diesem Seminar die neuesten Informationen zur Heizungstausch-Förderung "Raus aus Öl und Gas". Hier können Sie das Seminar nachschauen.
Neue Heizungen erzielen durch die moderne Technik hohe Wirkungsgrade. Dies gilt besonders für Heizsysteme mit niedrigen Vorlauftemperaturen. Durch sorgfältiges Einstellen der Heizkurve, einen hydraulischen Abgleich und weitere Maßnahmen können Sie Ihre Heizung hocheffizient betreiben. Kompetente Installationsbetriebe beraten Sie und bieten diese Leistungen gemeinsam mit dem Heizungstausch an.
Komfortlüftungen (Wohnraumlüftungen) versorgen uns ständig mit frischer Luft und führen gleichzeitig Schadstoffe, Gerüche und überschüssige Feuchtigkeit nach außen ab. Das geschieht bei jeder Witterung und ohne lästiges Fenster öffnen. Durch die eingebaute Wärmerückgewinnung sind sie auch ein wichtiger Baustein für energieeffizientes Bauen und Sanieren.
Dies kann man einerseits über die Heizlast des Gebäudes und die Leistung der Wärmeabgabeflächen berechnen, andererseits kann man aus der Regelung die Heizkurve auslesen. Wenn diese unter 0,4 liegt kann eine Wärmepumpe eingesetzt werden.
Stimmen Sie sich vor der Installation mit der Hausverwaltung ab. PV-Anlagen, die bis zu 800 Wp Leistung haben, sind melde- und genehmigungsfrei. Es gibt dennoch einige Hinweise, die es zu beachten gilt, wenn Sie sich für eine Kleinsterzeugungsanlage entscheiden.
Wir empfehlen, dass immer entsprechend qualifiziertes Fachpersonal jeden dieser Schritt übernehmen sollte: Planung: FachberaterIn, Verkauf: Produzent (PV-Module + Wechselrichter), Montage: Fachpersonal und/oder ElektrikerIn.
Es besteht die Möglichkeit, den finanziellen Wert der PV-Anlage mit oder ohne Stromspeicher, in Ihre Haushaltsversicherung mit aufzunehmen. Photovoltaikanlagen sind in der Eigenheimversicherung nicht automatisch versichert. Wenn Sie die Stromversorgung Ihres Einfamilienhauses also durch Installation einer Photovoltaikanlage unterstützen, sollten Sie unbedingt Ihre Eigenheimversicherung aktualisieren, damit Sie im Schadenfall (insbesondere Unwetterschäden) keine bösen Überraschungen erleben.
Ja, über die Steckdose oder über eine sogenannte „Wallbox“ kann der Strom aus der PV-Anlage direkt genutzt werden. Sie müssen nur darauf achten, dass Ihr Auto dann geladen wird, wenn die PV-Anlage Strom liefert. Sie können entweder den Ladevorgang manuell starten, wenn die Sonne scheint. Oder Sie verbinden die Ladestation mit dem Wechselrichter. Die Ladestation erhält dann ein Signal so bald Strom der eigenen PV-Anlage vorhanden ist und startet den Ladevorgang. Sie sollten auch immer darauf achten, welche Ladeleistung Ihre Ladestation im Vergleich zur Produktionsleistung Ihrer Anlage hat. Diese Details besprechen Sie am besten mit dem Elektrounternehmen.
Ja, beides ist möglich. Wenn Sie mindestens eine zweite Privat- oder Rechtsperson, Gemeinde, lokale Behörde oder auch ein Unternehmen (KMU) mit ins Boot holen, dann können Sie eine EEG gründen.
Das ist von der Anlagengröße und vom Energiehändler abhängig und kann pauschal nicht beantwortet werden. Die OeMAG nimmt Ihren Strom zum Marktpreis ab, dieser wird quartalsweise errechnet. Der historische Verlauf und der aktuelle Marktpreis können online abgerufen werden.
Ja, zu bedenken ist nur, dass die Wärmepumpe vor allem im Winter (bei niedrigen Außentemperaturen) viel Strom benötigt und das jene Jahreszeit ist, in der die Photovoltaik-Anlage weniger Strom bereitstellen kann. Folglich können Sie nicht unbedingt davon ausgehen, dass Sie einen signifikanten Anteil des Stromverbrauchs der Wärmepume über die PV-Anlage decken können. Sie sollten auf jeden Fall prüfen, ob es möglich ist Ihre Wärmepumpe so zu regeln, dass diese in Betrieb geht, wenn Ihre PV-Anlage Strom erzeugt. Dazu können Sie zum Beispiel die Speicherfähigkeit Ihres Pufferspeichers nutzen.
Der Netzbetreiber schließt dazu die PV-Anlage über einen Zähler (mittlerweile „Smart Meter“), der eine eindeutige Zählpunktnummer hat, ans öffentliche Elektrizitätsnetz an. Sie sind verpflichtet einen Abnahmevertrag für ihren Überschussstrom anzuschließen. Mögliche Abnehmer sind entweder Energielieferanten (z.B. ihr Stromlieferant) oder die OeMAG die ihren Strom zum Marktpreis abnimmt. Es gibt auch noch weitere Informationen zu den Einspeisetarifen für Photovoltaik.
Ja, aber nicht direkt. Falls Sie planen die PV-Anlage so zu verwenden, benötigen Sie eine Regelung, die den Heizstab für die Warmwasser-Bereitstellung nur dann einschaltet, wenn die PV-Anlage gerade Strom produziert. Effizienter als die Nutzung des Heizstabs, ist die Nutzung einer Wärmepumpe.
Solarpaneele sind Kollektoren die, Sonnenenergie in technisch nutzbare Wärme (thermische Energie) für Heizzwecke umwandeln. Diese wird im Normalfall über Wärmetrager für die Heizung oder Warmwasseraufbereitung genutzt. Photovoltaik hingegen wandelt die Sonnenenergie direkt in elektrische Energie um.
Die Größe ist von Speichervermögen und Typ (verwendete Zelltechnologie) abhängig und die Aufstellung bleibt Ihnen überlassen. Zu bedenken ist die Belastung des Untergrundes des Aufstellungsortes.
Thermischer Energiespeicher: z.B.: Für eine Warmwasserspeicher mit rund 320 Liter müssen zum Beispiel 65 cm Durchmesser, 1,57 m Höhe und im ungefüllten Zustand mit 134 kg berücksichtigt werden. Für eine Warmwasserspeicher mit rund 520 Liter müssen zum Beispiel 75 cm Durchmesser, 1,8 m Höhe und im ungefüllten Zustand mit 185 kg berücksichtigt werden.
Elektrischer Energiespeicher: z.B.: Für einen Akkumulator („Stromspeicher“) mit einer Speicherkapazität von 11 kWh können Maße von Höhe 190, Breite 70 und Tiefe 30 cm angenommen werden.
* Die Angaben sind produktspezifisch und sind nur als grobe Richtwerte zu sehen!
Wenn Fernwärme und Holzzentralheizung keine Option sind, ist in der Regel eine Wärmepumpenlösung in Kombination mit einer thermischen Sanierung (Wärmedämmung, Fenstertausch) oder einem Kachelofen zu empfehlen.
Grundsätzlich sollte der Installation nichts im Wege stehen. Wir empfehlen aber, sich mit der Hausverwaltung abzustimmen. PV-Anlagen, die bis zu 800 Wp haben, können (nach dem Wechselrichter) direkt an die Steckdose angesteckt werden und sind genehmigungsfrei. Es gibt einige Hinweise zu beachten, wenn Sie sich für eine solche Kleinsterzeugungsanlage entscheiden.
Wenn Sie nicht alle Daten im Erhebungsformular Heizungstausch angegeben haben oder die EnergieberaterInnen bei den übermittelten Daten Probleme mit der Plausibilität feststellen, wird Ihr Antrag natürlich trotzdem bearbeitet. Allerdings kommt es zu telefonischen Nachfragen und dadurch zu einer Verlängerung der Bearbeitungszeit.
Die Förderung für den Ölheizungstausch wurde weder vom Land NÖ noch von Bund ausbezahlt, sondern von der Mineralölwirtschaft. Eine Behaltepflicht besteht lt. telefonischer Auskunft nicht, sehen Sie aber zur Sicherheit in Ihrem Vertrag nach, ob es eine entsprechende Klausel gibt.
Ich möchte einen Energieausweis für mein Haus. An wen wende ich mich?
Energieausweise werden von Installationsunternehmen, BaumeisterInnen, ElektrotechnikerInnen, ArchitektInnen, Heizungstechnikunternehmen, technischen Büros einschlägiger Fachrichtungen, Zivilingenieurbüros einschlägiger Fachrichtungen,... erstellt.