Förderungen für Elektrofahrzeuge
Die Spitzenförderung für Privatpersonen beträgt 5.000 Euro beim Kauf eines Elektroautos (e-Auto) zuzüglich allfälliger Fördersummen für die Ladeinfrastruktur.

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Bundesförderung e-Fahrzeuge
Die Förderung setzt sich zusammen aus Bundesförderung und Händlerrabatt. Der Händlerrabatt muss auf der Rechnung ausgewiesen sein.
Es gibt in Summe:
- 5.000 Euro für Elektro- und Brennstoffzellenfahrzeuge unter 2,5 t Gesamtgewicht
- 2.500 Euro für Plug-In-Hybrid, sowie Range Extender und Reichweitenverlängerer
- € 1.000,- für (e-)Transporträder
- € 800,- für e-Zweiräder L1e (Elektromopeds)
- € 1.200,- für e-Zweiräder L3e (Elektromotorräder)
- € 1.300,- für e-Leichtfahrzeuge L2e, L5e, L6e, L7e
- € 600,- für e-Ladestation oder intelligentes Ladekabel
- € 900 bis 1.800,- Ladeinfrastruktur im Mehrparteienhaus
Die Förderung ist mit 30 % der Anschaffungskosten begrenzt und wird ausschließlich bei Beladung der Batterien mit Strom aus 100 % erneuerbarer Energie gewährt.
Link zur Förderstelle
Förderung für Gemeinden, Vereine und Betriebe
Neben der dargestellten Förderung beim Kauf von e-Fahrzeugen für Privatpersonen gibt es auch Förderungen für Gemeinden, Vereine und Betriebe. Die Fördersummen unterscheiden sich zum Teil von jenen für Private. Zudem besteht auch die Vorsteuer-Abzugsmöglichkeit beim Ankauf – wenn man ein umsatzsteuerpflichtiges Unternehmen ist.
Links
Bundesförderung für Fahrzeuge zur Personen- und Güterbeförderung
Weitere Förderungen für Betriebe, Gemeinden, Vereine für andere e-Fahrzeuge und Ladeinfrastruktur (unter dem Punkt Fahrzeuge):
KPC-Website (Kommunalkredit Public Consulting GmbH)
NÖ Landesförderung für Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sowie der Tourismus- und Freizeitwirtschaft:
Hinweis:
Die genannten Inhalte stellen eine kompakte Zusammenfassung der Förderungen für Privathaushalte in NÖ dar. Aufgrund der Kurzdarstellung kann nicht auf alle Fördervoraussetzungen eingegangen werden. Die Informationen werden regelmäßig aktualisiert. Bitte beachten Sie jedoch, dass sich Förderungen kurzfristig ändern können. Letztgültige Informationen erhalten Sie bei den Förderstellen.