Förderung und e-Prämie für Elektroauto, Ladeinfrastruktur und Zweiräder
Besitzerinnen und Besitzer eines Elektroautos profitieren von einer e-Prämie. Für Ladeinfrastruktur gibt es eine Förderung, bei e-Dienstfahrzeugen entfällt zudem die Besteuerung des Sachbezugs. Ebenso werden elektrische Motorräder, Mopeds und Falt- sowie Transporträder gefördert. Gemeinden können bei der Ersatzanschaffung eines e-Fahrzeuges die Sonderbedarfszuweisung des Landes NÖ in Anspruch nehmen.
e-Quote für CO2-Einsparung
Was ist die "e-Prämie"?
Unter e-Quote (auch e-Prämie oder THG-Prämie) wird der Emissionshandel von CO2-Zertifikaten verstanden. Diese e-Quote bietet die Möglichkeit, die ökologischen Vorteile des eigenen e-Autos in finanzielle Vorteile umzuwandeln.
Treibstoffverkäufer müssen per Gesetz ihre Treibhausgasemissionen laufend reduzieren. Dies kann durch Beimischung von Biotreibstoffen erreicht werden, durch den eigenen Verkauf von Ökostrom über e-Ladestationen oder eben auch durch den Erwerb von CO2-Zertifikaten von e-Autofahrerinnen und -fahrern. Solche Unternehmen kaufen diese Quoten von einem Zwischenhändler, welcher die e-Quoten von den einzelnen e-Auto-Besitzenden erwirbt, bündelt und zertifiziert. Die e-Auto-Besitzenden bekommen dies in Form einer e-Prämie vergütet. In Österreich können somit seit 2023 Privathaushalte, aber auch Gemeinden und Firmen, Einnahmen aus den Ladevorgängen mit erneuerbaren Energien generieren.
Wie hoch ist die e-Prämie?
Die Höhe der e-Prämie richtet sich nach der Art der e-Prämie und dem Zahlungszeitpunkt. Die e-Prämie kann fix oder variabel vereinbart sowie im Vorhinein oder im Nachhinein ausbezahlt werden. Die Prämie kann als Pauschale (1.500 kWh) ausbezahlt oder mittels Nachweises geladener Energiemenge berechnet werden.
Eine fixe Prämie hat den Vorteil, dass der ausbezahlte Betrag im Vorhinein feststeht. Die variable Prämie entsteht im Nachhinein, sobald der Zwischenhändler den Preis kennt, den dieser für den Verkauf der e-Quoten erhält.
Der variable Tarif birgt für Zwischenhändler nicht das Risiko, die Quoten unterhalb der e-Prämie zu verkaufen. Die Höhe der e-Prämie wird für 2025 vermutlich im Bereich von ca. hundert Euro pro Jahr liegen.
- Fixe e-Prämie: Betrag ist fixiert, dafür aber etwas geringer, Auszahlung im Vorhinein
- Variable e-Prämie: Betrag ist variabel, kann dafür etwas höher sein, Auszahlung im Nachhinein
Wie kommt man zur e-Prämie?
Voraussetzung für den Erhalt der e-Prämie ist, dass Sie einen Großteil der Ladevorgänge zuhause vornehmen.
Sie erhalten Ihre Prämie, indem Sie sich bei einem der Anbieter (Zwischenhändler) anmelden. Der Anbieter ist das Verbindungsstück zwischen e-Autofahrerinnen und -fahrern und e-Quoten-Käufern und übernimmt die Prozesse dazwischen.
Für die Anmeldung benötigen Sie Ihren Zulassungsschein und Ihre Bankdaten. Die Registrierung kann online durchgeführt werden. Nach positiver Prüfung Ihrer Angaben durch den Anbieter erhalten Sie die Prämie ausbezahlt. Die Auszahlung erfolgt, je nach Anbieter bzw. Ihrer Wahl, sofort oder nach Jahresende, wenn der tatsächliche Preis feststeht.
Förderung von e-Ladeinfrastruktur bei Privaten
Für die Installation bzw. den Ankauf von intelligenter kommunikationsfähiger Ladeinfrastruktur gibt es eine Bundesförderung. Die Förderhöhe ist mit 50 % der Anschaffungskosten begrenzt bzw. mit den Höchstsätzen:
- 400 Euro für intelligente Ladekabel oder Ladestation/Wallbox im Ein-/Zweifamilienhaus
- 800 Euro für Ladestation im Mehrparteienhaus als Einzelanlage
- 1.500 Euro für Ladestation mit Lastmanagement im Mehrparteienhaus als Teil einer Gemeinschaftsanlage.
Der Einsatz von Strom aus erneuerbaren Energieträgern ist Voraussetzung. Die Registrierung für die Förderung ist in Abhängigkeit des zur Verfügung stehenden Budgets bis längstens 31.03.2026 möglich.
Förderung von elektrischen Zweirädern bei Privaten
Die Förderung setzt sich zusammen aus einer Bundesförderung und einem e-Mobilitätsbonus des Fahrzeughändlers (Importeursanteil). Dieser Bonus und ein entsprechender Informationstext müssen auf der Rechnung ausgewiesen sein. Die Förderung ist mit 50 % der Anschaffungskosten bzw. mit folgenden Pauschalsätzen begrenzt:
| Förderungsgegenstand | e-Mobilitätsbonus Importeursanteil | e-Mobilitätsbonus Bundesförderung |
|---|---|---|
| e-Moped L1e | 350 Euro | 600 Euro |
| e-Motorrad L3e A1 (<11 kW Leistung) | 500 Euro | 1.200 Euro |
| e-Motorrad L3e A2 & A3 (>11 kW Leistung) | 500 Euro | 1.800 Euro |
Der Einsatz von Strom aus erneuerbaren Energieträgern ist Voraussetzung. Die Registrierung für die Förderung ist in Abhängigkeit des zur Verfügung stehenden Budgets bis längstens 31.03.2026 möglich.
Förderung von (elektrischen) Transport- und Falträdern bei Privaten
Der Bund fördert maximal 50 % der förderungsfähigen Kosten bzw. bis zu 900 Euro bei (e-)Transporträdern sowie 500 Euro bei (e-)Falträdern, nur bei Nachweis einer gültigen ÖV-Jahresnetzkarte. Ebenso ist in beiden Kategorien notwendig, dass seitens des Fahrzeughandels ein großes Fahrradservice gewährt wird und auf der Rechnung mit 0 Euro ausgewiesen ist.
Der Einsatz von Strom aus erneuerbaren Energieträgern ist bei elektrischen Fahrrädern Voraussetzung. Die Registrierung für die Förderung ist in Abhängigkeit des zur Verfügung stehenden Budgets bis längstens 27.02.2026 möglich.
Sachbezugsbefreiung
Die Privatnutzung eines Firmen-PKW ist als Sachbezug zu versteuern. Je nach CO2-Ausstoß des Fahrzeugs unterliegen 1,5 oder 2 % des Fahrzeugneuwerts der Einkommenssteuer. Für e-Autos entfällt der Sachbezug zur Gänze.
Zum Beispiel: Für ein Fahrzeug mit einem Listenpreis von 40.000 Euro und einem CO2-Ausstoß von über 126 g sind 2 % (d. h. 800 Euro) zu besteuern. Bei einem Einkommenssteuersatz von 40 % entspricht das einem jährlichen Steuerbetrag in der Höhe von 3.840 Euro. Für ein e-Auto beträgt die diesbezügliche Steuerbelastung 0 Euro.
Förderung für Betriebe
Beim Bund gibt es verschiedene Förderungen im Bereich der Elektromobilität für Betriebe. Unter anderem werden e-Ladeinfrastruktur und e-Zweiräder gefördert, aber auch nachhaltige Mobilität in der Praxis und Radabstellanlagen. Nähere Informationen finden Sie auf der KPC-Website.
Förderung für Gemeinden
Wenn eine Gemeinde ein fossil betriebenes durch ein elektrisches Fahrzeug ersetzt, fördert das Land NÖ beruhend auf der Bedarfszuweisungsrichtlinie die Ersatzanschaffung von e-Kommunalfahrzeugen. Die Förderhöhe beträgt 30 % vom Kaufpreis bzw. maximal 5.000 Euro pro Fahrzeug.
Des Weiteren gibt es Förderungen für e-Zweiräder, e-Ladeinfrastruktur, Radabstellanlagen, Mobilitätsmanagement usw. Nutzen Sie zur Unterstützung das Service des Kommunalen Förderzentrums Niederösterreich.
Für die Anschaffung von Elektrofahrzeugen kann das Beschaffungsservice der NÖ Dorf- und Stadterneuerung genutzt werden. Es werden für unterschiedliche Fahrzeugkategorien attraktive Rabattsätze angeboten.
Hinweis: Die genannten Inhalte stellen eine kompakte Zusammenfassung von Förderungen im Bereich der e-Mobilität dar. Aufgrund der Kurzdarstellung kann nicht auf alle Fördervoraussetzungen eingegangen werden, es ist auch keine vollständige Auflistung aller Fördermöglichkeiten. Die Informationen werden regelmäßig aktualisiert. Bitte beachten Sie jedoch, dass sich Förderungen kurzfristig ändern können. Letztgültige Informationen erhalten Sie bei den Förderstellen.