Jetzt Strom verkaufen oder verschenken
Ihre Photovoltaikanlage produziert mehr Strom, als Sie gerade verbrauchen? Bisher blieb oft nur der Verkauf an die ÖMAG oder einen Energieversorger. Mit den neuen Peer-to-Peer-Verträgen (P2P) eröffnet das Elektrizitätswirtschaftsgesetz (ElWG) nun eine neue Möglichkeit, ohne eine Energiegemeinschaft gründen zu müssen.
Peer-to-Peer-Verträge kurz erklärt
Peer-to-Peer ist vereinfacht gesagt ein Vertrag zwischen Stromerzeugern und Verbraucherinnen und Verbrauchern.
Damit wird ermöglicht:
- Direkter Austausch von selbst erzeugtem Strom
- Stromverkauf zwischen Privatpersonen, Familienmitgliedern, Unternehmen oder Gemeinden ohne, dass die Gründung einer Energiegemeinschaft notwendig ist
- Unentgeltliche Weitergabe des Stroms
Welche Möglichkeiten eröffnen Peer-to-Peer-Verträge?
Mit einem Peer-to-Peer-Vertrag kann Strom abseits von Energiegemeinschaften weitergegeben oder gehandelt werden. Die gemeinsame Nutzung des erzeugten Solarstroms wird vertraglich zwischen den Beteiligten, wie z. B. Familienmitgliedern, Nachbarn, Unternehmen oder Vereinen, geregelt. Für die Weitergabe benötigt man im Gegensatz zu einer Energiegemeinschaft keine eigene juristische Person. Der Strom kann verschenkt oder zu einem vereinbarten Preis weitergegeben werden. Das eröffnet Haushalten mit und ohne PV-Anlage neue Chancen, um bei der Stromrechnung zu sparen.
Wie funktioniert das in der Praxis?
Der Strom fließt nicht physisch vom Hausdach zum Nachbarn. Die Zuordnung erfolgt rechnerisch über das Stromnetz und die Smart-Meter-Daten. Voraussetzung für den P2P-Stromhandel ist daher ein Smart Meter mit aktivierten Viertelstundenwerten. Mehr dazu in diesem Video.
Der Strom fließt nach wie vor über das bestehende öffentliche Netz und es fallen Netzgebühren an.
Überschüssiger Strom, der nicht selbst und auch nicht von P2P-Vertragspartnern verbraucht wird, kann an die ÖMAG oder einen Energieversorger verkauft werden.
Brauche ich weiterhin einen Stromlieferanten?
Ja, ein P2P-Vertrag ersetzt keinen Stromliefervertrag mit einem Energieversorger. Der Stromliefervertrag greift bei geringer Eigenerzeugung und sorgt dafür, dass Sie zu jedem Zeitpunkt mit Strom versorgt sind.
Peer-to-Peer-Vertrag oder Energiegemeinschaft?
Der Vorteil von P2P-Verträgen ist die flexible Vertragsgestaltung ohne Rechtsform. Der Tarif kann individuell mit dem Erzeuger verhandelt werden, wobei dieser auch eine Gewinnerzielung beabsichtigen kann. Ein Vertrag kann zustande kommen, sofern die Teilnehmenden den gleichen Netzbetreiber (z. B. Netz NÖ) haben (Stand Oktober 2026). Die Nutzung von P2P-Verträgen ist vor allem dann zu empfehlen, wenn die Anzahl der Teilnehmenden gering ist und nur eine Erzeugungsanlage dabei ist.
Energiegemeinschaften sind juristische Personen (Vereine, Genossenschaften). Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer profitieren von stabilen Energiekosten und weiteren Vorteilen, die die Energiegemeinschaft bietet. Bei Energiegemeinschaften können mehrer Inhaberinnen und Inhaber von Erzeugungsanlagen mitmachen, da die Abrechnung über die juristische Person einfacher ist.
Während Erneuerbare Energiegemeinschaften bereits heute reduzierte Netzentgelte zahlen sowie weitere steuerliche Vorteile genießen, ist dies für Peer-to-Peer Modelle im Lokal- (Trafostation) und Regionalbereich (Umspannwerk) erst mit 1.1.2027 der Fall.
Die beiden Modelle schließen einander nicht aus. Haushalte können gleichzeitig an bis zu fünf verschiedenen Bürgerenergie-Modellen (Energiegemeinschaft, Peer-to-Peer-Vertrag, Eigenversorgungsanlagen, etc.) beteiligt sein.
Aktuelle Einschränkungen
Zum Start gilt eine wichtige Einschränkung: Die beteiligten Zählpunkte müssen beim selben Netzbetreiber liegen. Eine Umsetzung über mehrere Netzgebiete hinweg soll ab April 2027 möglich sein. Auch beim Netzpreis gibt es eine Übergangsphase: Die neuen vergünstigten Netzentgelte für P2P-Modelle kommen nach aktuellem Stand erst ab 1. Jänner 2027 zur Anwendung.
Vier Schritte zum Peer-to-Peer-Vertrag
1. PV-Anlage mit Netzzugang
Die Anlage muss ordnungsgemäß beim Netzbetreiber angeschlossen sein. Als Stromabnehmerin oder Stromabnehmer im P2P-Vertrag benötigen Sie keine PV-Anlage.
2. Smart Meter bzw. geeignete Messung
Für die Abrechnung muss der Strom zeitlich entsprechend gemessen werden können. Wie bei Energiegemeinschaften, ist die aktivierte Viertelstundenmessung (Opt-in) eine zentrale Voraussetzung.
3. Vertrag zwischen Erzeuger und Abnehmer
Vereinbart wird beispielsweise:
- Preis pro kWh
- Laufzeit/Kündigung
- Abrechnung
Detaillierte Erklärung und Musterverträge zum Download
4. Das Modell beim Netzbetreiber anmelden/technisch umsetzen
Die Anmeldung erfolgt über das Kundenportal des Netzbetreibers. Als Hilfestellung zur Gründung finden Sie unter www.energiegemeinschaften.gv.at einen Online-Guide.
Eigenversorgungsanlagen
Das ElWG ermöglicht auch eine standortübergreifende Eigenstromversorgung. Wer eine PV-Anlage auf einem seiner Wohnsitze hat und einen weiteren Wohnsitz oder ein anderes Gebäude besitzt, kann den selbst erzeugten Strom künftig auch dorthin weitergeben. So kann der eigene Solarstrom dort genutzt werden, wo er gebraucht wird. Ein Smart Meter mit aktivierten Viertelstundenwerten ist an jedem Standort Voraussetzung. Ein aktiver Stromliefervertrag ist weiterhin an allen Standorten notwendig und überschüssiger Strom kann verkauft oder in eine Form der gemeinsamen Energienutzung (P2P, EEG, BEG) eingebracht werden.
Details zur Eigenversorgungsanlage
Auch für die Gründung einer Eigenversorgungsanlage finden Sie unter www.energiegemeinschaften.gv.at einen Online-Guide.