Neue Förderung "Gemeinsame Energienutzung und Innovationen für eine optimierte Systemintegration“
Der Klima- und Energiefonds Österreich hat ein neues Förderprogramm für Bürgerenergie-Modelle veröffentlicht. Die Einreichung ist bis 10. März 2027 (12:00 Uhr) möglich.
Alle Informationen zur Förderung sowie der offizielle Leitfaden stehen online zur Verfügung:
Gemeinsame Energienutzung und Innovationen für eine optimierte Systemintegration 2026 - Klima- und Energiefonds
Förderung für bestehende Modelle der gemeinsamen Energienutzung
Das Förderprogramm richtet sich an bereits aktive Energiegemeinschaften bzw. Bürgerenergie-Modelle in Österreich und unterstützt deren Weiterentwicklung. Ziel ist es, die Modelle organisatorisch, sozial und technologisch zu stärken und ihre Wirkung in den Regionen auszubauen.
Gefördert werden unter anderem:
- Maßnahmen zur Erweiterung von Teilnehmergruppen und zur Einbindung neuer Teilnehmerinnen und Teilnehmer
- Aktivitäten zur Bewusstseinsbildung und Wissensvermittlung rund um Bürgerenergie-Modelle
- Digitale und technische Weiterentwicklungen, etwa zur Flexibilisierung, Automatisierung, Steuerung oder besseren Prognose von Erzeugung und Verbrauch
- Investitionen in gemeinschaftlich genutzte Energiespeicheranlagen, um erzeugte erneuerbare Energie im Nahebereich effizienter zu nutzen und die Flexibilität innerhalb der gemeinsamen Energienutzung zu erhöhen
- Innovative Forschungs- und Entwicklungsprojekte zur verbesserten Systemintegration von Bürgerenergie-Modellen, beispielsweise in den Bereichen Digitalisierung, Steuerungstechnik, Speicherbewirtschaftung oder Flexibilitätsmanagement
Förderfähig sind je nach Schwerpunkt sowohl Dienstleistungen (z. B. Beratung, Konzepte, Moderation), technische Lösungen und Investitionen als auch Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten.
Wer kann einreichen?
Einreichberechtigt sind unter anderem Gemeinden, Unternehmen, Privatpersonen und sonstige juristische Personen, sofern sie Teil eines Bürgerenergie-Modells sind. Unterstützt werden alle gängigen Modelle:
- Gemeinschaftliche Erzeugungsanlagen (GEA)
- Erneuerbare-Energie-Gemeinschaften (EEG)
- Bürgerenergiegemeinschaften (BEG)
- Peer-To-Peer-Verträge (P2P)
Die jeweiligen Mindestteilnehmerzahlen sowie weitere Voraussetzungen sind im Leitfaden detailliert beschrieben.
Förderhöhe, Budget und Vergabemodus
Für das Förderprogramm stehen insgesamt 6,9 Millionen Euro zur Verfügung. Die Fördermittel werden nach dem Prinzip „first come, first served“ vergeben. Eine frühzeitige Einreichung wird daher empfohlen.
Die Förderung umfasst vier Ausschreibungsschwerpunkte:
- Schwerpunkt 1 – Erweiterung von Teilnehmergruppen und Bewusstseinsbildung:
Fördersatz 50 Prozent, maximale Förderung 5.000 Euro - Schwerpunkt 2 – Digitalisierung und Flexibilisierung:
Fördersatz 50 Prozent, maximale Förderung 10.000 Euro - Schwerpunkt 3 – Gemeinschaftlich genutzte Energiespeicheranlagen:
Fördersatz 30 Prozent, maximale Förderung 100.000 Euro - Schwerpunkt 4 – Innovationen für eine optimierte Systemintegration:
Förderung von Forschungs- und Entwicklungsprojekten mit einer Förderhöhe zwischen 100.000 und 500.000 Euro
Bedeutung für die Energiewende
Bürgerenergie-Modelle leisten einen wichtigen Beitrag zur regionalen Energiewende. Sie ermöglichen es Bürgerinnen und Bürgern, Gemeinden und Unternehmen, erneuerbare Energie gemeinsam zu erzeugen, zu nutzen und Wertschöpfung in der Region zu halten. Mit der neuen Förderung setzt der Klima- und Energiefonds gezielt Impulse für die nachhaltige Weiterentwicklung dieser Modelle. Neben dem Ausbau von Organisation, Wissenstransfer und Digitalisierung rücken nun auch die gemeinschaftliche Nutzung von Energiespeichern sowie innovative Ansätze zur besseren Integration von Bürgerenergie-Modellen in das Energiesystem in den Fokus. Dadurch können erneuerbare Energien effizienter genutzt, Flexibilitäten erschlossen und Bürgerenergie-Modelle als wichtiger Baustein eines zukunftsfähigen Energiesystems weiter gestärkt werden.