Energie- und Umweltagentur des Landes Niederösterreich
Energieberatung Niederösterreich

Energiebuch­haltungs-Vorbild­gemeinden

Energiebuchhaltung optimieren, Energieeffizienz steigern, Gemeinde vor den Vorhang holen. Energiebuchhaltungs-Vorbildgemeinden sind Vorreiter in Sachen Energieeffizienz.

Person arbeitet mit Laptop und Klammbrett

Die Erhebung der Energieverbräuche aller gemeindeeigenen Gebäuden, deren Eintragung in das Online-Energiebuchhaltungssystem Siemens Navigator sowie die Erstellung eines Energieberichtes mit abschließender Präsentation im Gemeinderat zeichnet die Energiebuchhaltungs-Vorbildgemeinden aus.

Vorteile für Vorbildgemeinden

Gemeinden, die sich an der Serviceoffensive Energiebuchhaltungs-Vorbildgemeinde beteiligen, profitieren von individueller und kostenloser Beratung ebenso wie von einer Positionierung als Vorreitergemeinde in Sachen Energieeffizienz durch Unterstützung bei der medialen Kommunikation. Zudem erhalten die Energiebeauftragten der Vorbildgemeinden exklusiven Zugang zu einer Reihe von hilfreichen Tools für die tägliche Arbeit in der Gemeinde.

  • Individuelle Beratung und Unterstützung bei der Erstellung des Gemeinde-Energieberichts
  • Auf den Energiebericht abgestimmte Beratungen durch die Energieberatung NÖ für die Umsetzung von Sanierungsmaßnahmen
  • Voraussetzung um als Gemeinde am Spitzenprogramm e5 teilzunehmen

Rahmenbedingungen der Energiebuchhaltungs-Vorbildgemeinden 2024

Für die Serviceoffensive Energiebuchhaltungs-Vorbildgemeinde ist die Erfassung der Energiedaten mit dem Siemens-Navigator erforderlich. Eine jährliche Dokumentation von Wärme und Strom bei allen gemeindeeigenen Gebäuden bzw. eine monatliche Ablesung und Erfassung bei wichtigen Gebäuden sind Voraussetzung.

Das Angebot zur „Energiebuchhaltungs-Vorbildgemeinde“ wird mit der Berichtslegung an die Energie- und Umweltagentur des Landes NÖ (eNu) in Anspruch genommen. Die Gemeinde gestattet der eNu und der Energieberaterin oder dem -berater der Energieberatung NÖ im Rahmen der Betreuung, in die Energiebuchhaltungs-Daten einzusehen. Mit der Zusendung des Energieberichts an die eNu stimmt die Gemeinde zu, dass die Daten anonymisiert für Analysezwecke, Bewusstseinsbildung und gezielten Informationsaussendungen an die teilnehmende Gemeinde genutzt werden dürfen (z.B.: für das Benchmark-Tool, Förderinformationen). Die Daten werden hierbei nicht an Dritte weitergegeben. Ausgenommen sind jene Daten, die seitens der Gemeinde selbst publiziert wurden (z.B.: Gemeinde-Energie-Bericht auf der Gemeindewebsite).

Die Energie- und Umweltagentur des Landes NÖ GmbH und die Energieberaterin oder der -berater der Energieberatung NÖ sind dabei nur beratend tätig und ersetzen nicht operative Tätigkeiten wie das Ablesen von Zählerdaten oder die Eingabe von Energieverbräuchen in den Siemens-Navigator. Die Ernennung als Energiebuchhaltungs-Vorbildgemeinde erfolgt nach Fertigstellung, Übermittlung und positiver Begutachtung des Gemeinde-Energie-Berichts für das vergangene Kalenderjahr (oder das Jahr davor). Die Gemeinde hat das Recht jederzeit in schriftlicher Form zurückzutreten.

Für die Energiebuchhaltungs-Vorbildgemeinde gelten folgende Kriterien:

1. Nutzung des Siemens-Navigator

Um sich an der Serviceoffensive Energiebuchhaltungs-Vorbildgemeinde beteiligen zu können, muss die Erfassung der Energiedaten mit dem Siemens-Navigator durchgeführt werden, welches vom Land NÖ kostenlos zur Verfügung gestellt wird. Die Berichtslegung mit dem EBN-Tool (ebenfalls kostenlos) wird empfohlen, ist aber nicht verpflichtend, wenn ein anderes Berichtstool - in entsprechender Qualität und Aussagekraft (z.B: Möglichkeit der Heizgradtagbereinigung, Ausweisung erneuerbarer Energieanteile, CO2 Emissionen, etc.) in der Gemeinde verwendet wird.

2. Jährliche Erfassung aller Gebäude

Die Erfassung von zumindest jährlichen Energiedaten (Wärme und Strom) von allen gemeindeeigenen Gebäuden entspricht der gesetzlichen Vorgabe und ist als Mindestkriterium anzusehen. Empfohlen wird zusätzlich die Erfassung der Wasserdaten und der Energieverbrauchsdaten der gemeindeeigenen Anlagen, da diese einen großen Energieverbrauch aufweisen und hier das Einsparpotenzial enorm hoch sein kann. Auch die Erfassung des Fuhrparks (km-Leistung und Verbräuche nach Fahrzeugen) wird empfohlen.

3. Monatliche Ablesung bei wichtigen Gebäuden

Für den Status als Energiebuchhaltungs-Vorbildgemeinde ist die Qualität der erfassten Daten von großer Bedeutung. Durch die Kenntnis der monatlichen Energiedaten ist es der/dem Energiebeauftragten möglich, Ursachen von erhöhten Energieverbräuchen rasch aufzudecken und sofort Gegenmaßnahmen einzuleiten. Daher ist eine monatliche Ablesung und Erfassung im Siemens Navigator bei wichtigen Gebäuden (z.B. Gemeindeämtern, Kindergärten oder Schulen) durchzuführen.

4. Erstellung eines Gemeinde-Energie-Berichts

Die teilnehmende Gemeinde erklärt sich bereit, einen Gemeinde-Energie-Bericht für das vergangene Kalenderjahr (oder das Jahr davor) zu erstellen und den fertigen Bericht an energiebuchhaltung@enu.at zu übermitteln. Der Bericht muss folgende Kriterien erfüllen:

  • Energieverbräuche müssen ein gesamtes Kalenderjahr umfassen (vom 1.1. bis 31.12., keine unterjährigen Berichte)
  • Zumindest eine gesamte Interpretation der Daten und Auflistung von konkreten Handlungsempfehlungen durch die Energiebeauftragte oder den -beauftragten (in den Kapiteln 3 und 4 im EBN Tool) des Energie-Berichtes
  • Übermittlung des Berichtes bis 31.7. an energiebuchhaltung@enu.at

Vorbildgemeinden in NÖ 

Über 220 Gemeinden sind Teil des Qualitätsprogrammes und profitieren von der Serviceoffensive für Energiebeauftragte.

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Information und Kontakt

Servicestelle Energiebuchhaltung
Olivia Rechberger & Ralph Zulehner
T: +43 2742 22 14 42 (ab 1. Juli 2024)
energiebuchhaltung@enu.at

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