Der neue klimaaktiv Kriterienkatalog 2026: Gebäude als Treiber der Energie- und Mobilitätswende
Mehr Eigenstrom, intelligente e-Mobilität und eine stärkere Integration erneuerbarer Energien. Der klimaaktiv Kriterienkatalog 2026 setzt neue Schwerpunkte und macht Gebäude fit für die Energie- und Mobilitätswende.
Gebäude werden zu aktiven Energiezentren
Die wohl bedeutendste Neuerung des klimaaktiv Kriterienkatalogs 2026 ist die stärkere Verknüpfung von Gebäuden, Energieerzeugung und Mobilität. Photovoltaikanlagen, Eigenstromnutzung und die intelligente Integration von e-Mobilität werden deutlich höher bewertet als bisher.
Ein klimaaktiv Gebäude soll künftig nicht nur besonders energieeffizient sein, sondern aktiv zur Energiewende beitragen. Im Mittelpunkt steht daher die Frage, wie viel erneuerbare Energie direkt vor Ort erzeugt, genutzt und möglichst intelligent in das Energiesystem eingebunden wird.
Erneuerbare Energien gelten nicht mehr als Zusatzmaßnahme, sondern sind ein zentraler Bestandteil der Gesamtbewertung. Damit verschiebt sich der Fokus von der Frage „Wie wenig Energie verbraucht ein Gebäude?" hin zu „Wie viel erneuerbare Energie wird vor Ort erzeugt und selbst genutzt?".
Um diesen Ansatz zu stärken, wurde die Punkteanzahl für die Eigenstromversorgung verdoppelt. Erstmals können auch thermische Solaranlagen in die Solarbewertung einbezogen werden.
Intelligente Ladeinfrastruktur für die Mobilitätswende
Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf der Förderung der e-Mobilität. Neue Anforderungen an Ladeinfrastruktur und Lastmanagement unterstützen die Nutzung von selbst erzeugtem Solarstrom für Elektrofahrzeuge.
Ladestationen müssen künftig über standardisierte Schnittstellen verfügen, die ein aktives Lastmanagement und die Einbindung in Energiemanagementsysteme ermöglichen. Dadurch kann die verfügbare Ladeleistung flexibel auf mehrere Fahrzeuge verteilt und der Eigenverbrauch von PV-Strom erhöht werden. Gleichzeitig werden Netzanschlüsse entlastet und Lastspitzen reduziert.
Im mehrgeschoßigen Wohnbau muss zudem sichergestellt werden, dass künftig alle Stellplätze mit Ladepunkten ausgestattet werden können. Diese vorausschauende Planung vermeidet spätere Umbauarbeiten, spart Kosten und Ressourcen und erhöht die Zukunftsfähigkeit von Gebäuden.
Auch wenn diese Neuerungen auf den ersten Blick weniger spektakulär erscheinen, sind sie strategisch besonders relevant. Entwicklungen wie der erwartete Anstieg der e-Mobilität werden bereits heute in die Gebäudeplanung und -bewertung integriert.
Nachhaltige Gebäude gehen über gesetzliche Mindestanforderungen hinaus
Umfassend überarbeitet wurde auch das Kapitel „Energie und Versorgung". Die Anforderungen wurden vollständig an die neue OIB-Richtlinie 6 (2025) angepasst, die in mehreren Bundesländern bereits gesetzlich wirksam ist.
Die Grenzwerte für den Heizwärmebedarf wurden zwar verschärft, bleiben jedoch in ihrer Wirkung mit den bisherigen Anforderungen vergleichbar. Grund dafür sind geänderte Berechnungsgrundlagen im Energieausweis, insbesondere niedrigere Standardwerte für die Innenraumtemperatur.
Der wichtigste Unterschied liegt jedoch in der Bewertungsmethodik. Statt Primärenergiebedarf und CO₂-Emissionen steht künftig der Endenergiebedarf im Mittelpunkt der Bewertung. Dieser wird direkt mit den bauordnungsrechtlichen Grenzwerten verglichen.
Klimaaktiv Gebäude müssen künftig mindestens 10 Prozent besser sein als die gesetzlichen Mindestanforderungen. Die höchste Punkteanzahl wird erreicht, wenn der Endenergiebedarf 30 Prozent unter den Grenzwerten der Bauordnung liegt.
Bewährte Struktur konsequent weiterentwickelt
Mit dem Kriterienkatalog 2026 modernisiert klimaaktiv insbesondere den Bereich Energie und Versorgung, stärkt Photovoltaik und e-Mobilität und integriert die Anforderungen der neuen OIB-Richtlinie 6. Gleichzeitig wird der Gebäudestandard noch stärker an europäische Vorgaben angepasst.
Die bewährte Grundstruktur des Gebäudestandards bleibt dabei erhalten. In den Bereichen Ressourcen und Kreislaufwirtschaft, Klimawandelanpassung sowie Komfort und Gesundheit wurden lediglich punktuelle Anpassungen vorgenommen. Diese basieren vor allem auf Rückmeldungen aus der Praxis und dienen der Vereinfachung der Deklaration.