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Energie- und Umweltagentur des Landes Niederösterreich
Energieberatung Niederösterreich

Neue Förderung „Energiegemeinschaften 2025“

Der Klima- und Energiefonds Österreich hat ein neues Förderprogramm für Energiegemeinschaften veröffentlicht. Die Einreichung ist bis 16. Juli 2026 (12:00 Uhr) möglich.

Sparschwein auf einem Photovoltaik-Modul

Alle Informationen zur Förderung sowie der offizielle Leitfaden stehen online zur Verfügung:
Energiegemeinschaften 2025 - Klima- und Energiefonds

Förderung für bestehende Energiegemeinschaften

Das Förderprogramm richtet sich an bereits aktive Energiegemeinschaften in Österreich und unterstützt deren Weiterentwicklung. Ziel ist es, Energiegemeinschaften organisatorisch, sozial und technologisch zu stärken und ihre Wirkung in den Regionen auszubauen.

Gefördert werden unter anderem:

  • Maßnahmen zur Erweiterung von Energiegemeinschaften und zur Einbindung neuer Teilnehmerinnen und Teilnehmer
  • Aktivitäten zur Bewusstseinsbildung und Wissensvermittlung rund um Energiegemeinschaften
  • Digitale und technische Weiterentwicklungen, etwa zur Flexibilisierung, Automatisierung, Steuerung oder besseren Prognose von Erzeugung und Verbrauch

Förderfähig sind sowohl Dienstleistungen (z. B. Beratung, Konzepte, Moderation) als auch unterstützende technische Lösungen.

Wer kann einreichen?

Einreichberechtigt sind unter anderem Gemeinden, Unternehmen, Privatpersonen und sonstige juristische Personen, sofern sie Teil einer Energiegemeinschaft sind. Unterstützt werden alle gängigen Modelle:

  • Gemeinschaftliche Erzeugungsanlagen (GEA)
  • Erneuerbare-Energie-Gemeinschaften (EEG)
  • Bürgerenergiegemeinschaften (BEG)

Die jeweiligen Mindestteilnehmerzahlen sowie weitere Voraussetzungen sind im Leitfaden detailliert beschrieben.

Förderhöhe, Budget und Vergabemodus

Für das Förderprogramm stehen insgesamt 5,3 Millionen Euro zur Verfügung. Die Fördermittel werden nach dem Prinzip „first come, first served“ vergeben. Eine frühzeitige Einreichung wird daher empfohlen.

Der Fördersatz beträgt 50 Prozent der anerkennbaren Kosten. Diese sind im Ausschreibungs­schwerpunkt 1 mit maximal 10.000 Euro netto und im Ausschreibungs­schwerpunkt 2 mit maximal 20.000 Euro netto begrenzt.

Bedeutung für die Energiewende

Energiegemeinschaften leisten einen wichtigen Beitrag zur regionalen Energiewende. Sie ermöglichen es Bürgerinnen und Bürgern, Gemeinden und Unternehmen, erneuerbare Energie gemeinsam zu erzeugen, zu nutzen und Wertschöpfung in der Region zu halten. Mit der neuen Förderung setzt der Klima- und Energiefonds gezielt Impulse für die nachhaltige Weiterentwicklung dieser Modelle.

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