Förderungen für Heizung und thermische Solaranlagen
Heizen mit fossilen Brennstoffen hat einen erheblichen Anteil an den ausgestoßenen Treibhausgasen eines Haushalts. Der Umstieg auf klimafreundliche Heizsysteme hilft, die Umwelt zu schützen und Geld zu sparen. Informieren Sie sich hier über die aktuellen Fördermöglichkeiten.

Bundesförderung: Kesseltausch für Ein- und Zweifamilienhäuser sowie für Reihenhäuser
(Stand Okt. 2025)
Der Austausch von fossilen Heizungssystemen (Öl, Gas, Kohle/Koks-Allesbrenner, Elektrospeicherofen) durch klimafreundliche Alternativen (Nah-/Fernwärme, Holzzentralheizungen mit Hackgut, Stückholz oder Pellets, Wärmepumpen) wird ab 2026 aus Bundesmitteln gefördert. Die wichtigsten Eckdaten sind:
- Förderungshöhe maximal 30 % der förderungsfähigen Investitionskosten
- einmaliger, nicht rückzahlbarer Investitionskostenzuschuss
- keine Einkommensprüfung
- kein Hauptwohnsitz am Standort des Heizungstausches erforderlich
- kein Mindestalter der fossilen Bestandsheizung
- gefördert werden Lieferungen und Leistungen, die ab 03.10.2025 erbracht wurden
- Registrierung ab November 2025
- Registrierung möglich, solange Budgetmittel zur Verfügung stehen
- Endabrechnung spätestens 9 Monate nach Registrierung
Anforderungen
Gefördert wird ein neues Zentralheizungssystem, das eine fossile Heizungsanlagen (insbesondere Öl, Gas, Kohle oder Koks) ersetzt. Sämtliche fossile Heizsysteme sind außer Betrieb zu nehmen. Für die verschiedenen Systeme gelten die nachfolgenden Bedingungen:
Klimafreundlicher oder hocheffizienter Nah-/Fernwärmeanschluss
- zumindest 50 % der Energie aus erneuerbaren Quellen beziehungsweise 75 % der Wärme aus Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen oder 50 % einer Kombination dieser Energien/Wärmen
- 90 % der Energie aus erneuerbaren Quellen, aus hocheffizienten Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen, sonstiger Abwärme, oder einer Kombination daraus
Der Anschluss an Nah-/Fernwärmenetze hat Vorrang. Holzheizungen und Wärmepumpen werden nur gefördert, wenn
- keine Anschlussmöglichkeit an ein Fern/Nahwärmenetz vorhanden ist oder
- der Anschluss aus technischen Gründen nicht möglich oder
- aus wirtschaftlichen Gründen nicht zumutbar ist.
Holzzentralheizungsgerät (Hackgut, Stückholz, Pellets)
- Einhaltung der Emissionsgrenzwerte der Umweltzeichenrichtlinie UZ37 (2025) – siehe Liste der förderungsfähigen Holzheizungen (noch nicht verfügbar)
- bei Holzheizungen, die ausschließlich die Emissionsgrenzwerte der UZ37 (2021) einhalten, reduziert sich die Förderung um 20 %
Wärmepumpe
- Einhaltung der EHPA-Gütesiegelkriterien
- das eingesetzte Kältemittel darf den GWP-Wert 150 nicht überschreiten
- maximale Vorlauftemperatur des Wärmeabgabesystems von 55 °C
- siehe Liste der förderungsfähigen Wärmepumpen (noch nicht verfügbar)
Thermische Solaranlage
- Errichtung gleichzeitig mit Heizsystem
- Bruttokollektorfläche mindestens 6 m²
- Lieferant der Kollektoren mit Gütesiegel (Verband Austria Solar, Umweltzeichen, „Solar Keymark“-Richtlinie)
Tiefenbohrung/Brunnen
- Neuerrichtung einer Erdsonde (Tiefenbohrung) oder eines Brunnens bei gleichzeitigem Einbau einer zentralen Sole-Wasser- oder Wasser-Wasser-Wärmepumpe
Förderungshöhe
Nah-/Fernwärme | 6.500 Euro |
Wärmepumpe | 7.500 Euro |
Holzzentralheizung | 8.500 Euro |
Bonus Thermische Solaranlage | + 2.500 Euro |
Bonus Tiefenbohrung / Brunnen | + 5.000 Euro |
Die Förderung ist mit maximal 30 % der förderungsfähigen Investitionskosten begrenzt.
Registrierung
Notwendige Unterlagen:
- persönliche Daten
- geplante Maßnahmen samt Kosten
- Energieberatungsprotokoll
- Angabe des ausführenden Unternehmens (vorläufig, Änderungen vorbehalten)
- Identifizierung mit aktiver ID Austria oder Kopie eines amtlichen Lichtbildausweises
Die Registrierung ist ab November 2025 möglich. Registrierungen können so lange durchgeführt werden, wie Budgetmittel zur Verfügung stehen, längstens jedoch bis 31.12.2026. Auf der Seite Sanierungsoffensive 2026 können Sie ein Info-Mail zum Start der Registrierung anfordern.
Endabrechnung
Notwendige Unterlagen:
- Endabrechnungsformular
- Bestätigungen der ausführenden Firmen (bei Teilsanierung und umfassender Sanierung)
- alle Rechnungen für die beantragten Maßnahmen
Die Endabrechnung muss innerhalb von 9 Monaten nach Registrierung erfolgen.
Kesseltausch 2024
Die Registrierung war bis Dezember 2024 möglich. Für die Endabrechnung, die spätestens ein Jahr nach Registrierung erfolgen muss, ist ein Beratungsprotokoll der Energieberatung erforderlich. Sollten Sie eine aufrechte Registrierung aus 2024 haben und ein Energieberatungsprotokoll benötigen, melden Sie sich rechtzeitig an, um ein Protokoll zu erhalten.
Weitere Informationen
"Sauber Heizen für Alle"
(Stand 2025)
Einkommensschwache Haushalte werden beim Heizungstausch besonders unterstützt. Sie haben im Rahmen der "Sauber heizen für alle"-Förderaktion sogar Anspruch auf Investitionszuschüsse bis zu 100 %. Antragsberechtigt sind Privatpersonen, die Eigentümer eines Einfamilien-, Zweifamilien- oder Reihenhauses und dort hauptgemeldet sind (seit mind. 31.12.2023). Je nach Familiensituation darf ein gewisses Monatsnettoeinkommen nicht überschritten werden.
Gefördert werden alle umweltrelevanten Kosten für die Anlage sowie deren Planung und Montage. Voraussetzung ist, dass das Heizsystem von einer befugten Fachkraft installiert wird.
Antragsberechtigt sind alle natürlichen Personen, die
- Eigentümer oder Eigentümerinnen eines Ein-, Zweifamilien- oder Reihenhauses sind,
- am Projektstandort hauptgemeldet sind und
- deren Monatsnettoeinkommen, bzw. das des besagten Haushaltes, eine bestimmte Summe nicht übersteigt.
Die Kriterien zum maximalen Monatseinkommen finden Sie auch im Informationsblatt der KPC (PDF, 340 KB).
Für den Erhalt dieser Förderung ist ein Beratungsprotokoll verpflichtend. Das Team der Energieberatung NÖ begleitet Sie während des gesamten Prozesses der Antragstellung.
Mit der Energieberatung NÖ Schritt für Schritt zum sauberen Heizen
Achten Sie vor allem auf die Förderfähigkeit des Heizsystems, kontrollierbar unter www.umweltfoerderung.at/uebersicht-foerderungsfaehige-heizungssysteme.
Nähere Details entnehmen Sie bitte den Infoblättern der Förderstelle KPC unter www.sauberheizen.at
- Registrierung
Zu Beginn ist eine Registrierung bei der KPC notwendig, die Wohnbauförderung NÖ überprüft die angegebenen Daten. Nach positiver Durchsicht informiert Sie die Servicestelle der Energieberatung NÖ automatisch über die erfolgreiche Registrierung und die weiteren Schritte. - Energieberatung
Nach erfolgreicher Registrierung muss eine umfassende Energieberatung am Standort durchgeführt werden (kostenlos). Dabei wird das passende klimafreundliche Heizsystem ermittelt (nur bestimmte Heizungssysteme sind förderfähig). - Angebotseinholung
Steht das zukünftige Heizsystem fest, ist es an der Zeit, Angebote der entsprechenden Fachbetriebe einzuholen. Die Energieberatung NÖ unterstützt Sie dabei und überprüft die Ergebnisse auf Vollständigkeit und Förderfähigkeit. Senden Sie Ihr Angebot dafür an sauberheizen@enu.at. - Förderantrag
Sobald alle Angebote eingeholt sind, die Projektplanung abgeschlossen und der ausführende Fachbetrieb ausgewählt ist, ist der Förderungsantrag von Ihnen an die KPC zu übermitteln. - Projektumsetzung und Förderung
Wurde die Förderung für das Projekt genehmigt, muss dieses innerhalb der nächsten 12 Monate realisiert werden. Nach erfolgreicher Projektumsetzung unterstützt die Energieberatung NÖ abschließend bei der Einreichung der Endabrechnung und die Auszahlung der Förderung erfolgt.
Links
- KPC: Förderung "Sauber Heizen für Alle"
- KPC: Infoblatt "Sauber Heizen für Alle" (PDF, 340 KB)
- KPC: Häufig gestellte Fragen zu "Sauber Heizen für Alle" (PDF, 250 KB)
- Einkommensrechner zur Überprüfung der Fördervoraussetzung für „Sauber heizen für Alle“
Landesförderung für den Heizungstausch und für thermische Solaranlagen
Im Rahmen der Förderung Eigenheimsanierung wird für Sanierungsmaßnahmen ein Annuitätenzuschuss von 4 % der förderungsfähigen Kosten als Zuschuss zu einem Sanierungsdarlehen gewährt.
Für die Umstellung auf hocheffiziente alternative Heiz- und Warmwassersysteme und die Errichtung von thermischen Solaranlagen werden Zusatzpunkte vergeben, die die förderungsfähigen Kosten und damit die Förderung des gesamten Sanierungsprojektes erhöhen.
Folgende Punkte werden vergeben:
Punkte | |
---|---|
Pelletsheizung | 15 |
Hackgutzentralheizung | 15 |
Stückholzkessel | 15 |
Heizeinsatz mit Pufferspeicher | 15 |
Anschluss an biogene Fernwärme | 15 |
Sole/Wasser-Wärmepumpe | 15 |
Wasser/Wasser-Wärmepumpe | 15 |
Luft/Wasser-Wärmepumpe | 15 |
Direktverdampfer | 15 |
Umstieg von dezentralen auf zentrale Anlagen | 5 |
Umstieg von fossiler auf erneuerbare Energie | 5 |
Solaranlage > 4 m² | 10 |
Solaranlage > 10 m² | 15 |
Links
Förderung Kesseltausch Mehrgeschossiger Wohnbau/Reihenhausanlage
Details zur Förderungen finden Sie unter folgendem Link:
Förderungen kombinieren
Förderungen werden oft kombiniert. Am häufigsten ist dies bei Kombinationen von Landes- und Bundesförderungen der Fall. Zusätzlich bieten viele Gemeinden eigene Förderungen an, die hier nicht behandelt werden. Ob eine Kombination möglich ist, hängt einerseits von den Förderbestimmungen und andererseits von Ihrer persönlichen Situation ab. Eine individuelle Beratung hilft Ihnen, alle relevanten Förderungen kennenzulernen und zu beantragen.
Hinweis:
Die genannten Inhalte stellen eine kompakte Zusammenfassung der Förderungen für Privathaushalte in NÖ dar. Aufgrund der Kurzdarstellung kann nicht auf alle Fördervoraussetzungen eingegangen werden. Die Informationen werden regelmäßig aktualisiert. Bitte beachten Sie jedoch, dass sich Förderungen kurzfristig ändern können. Letztgültige Informationen erhalten Sie bei den Förderstellen.