Zum Inhalt Zum Hauptmenü
Energie- und Umweltagentur des Landes Niederösterreich
Energieberatung Niederösterreich

Das neue Elektrizitäts­wirtschafts­gesetz ("ElWG"): Was sich für Sie ändert

Das neue Gesetz soll Österreichs Strom­versorgung moderner, transparenter und erneuerbar machen und gleichzeitig die Rechte der Kundinnen und Kunden stärken bzw. diese aktiver in den Strommarkt einbinden. Wir stellen Ihnen die wichtigsten Inhalte vor. 

Photovoltaikanlage, Strommasten und Windräder

Allgemeine Informationen zum ElWG

Österreichs Energiesystem verändert sich – und mit dem neuen Elektrizitäts­wirtschafts­gesetz (ElWG) bekommt diese Entwicklung einen modernen und zukunftssicheren Rechtsrahmen. Das bisherige Gesetz (ElWOG 2010) stammt aus dem Jahr 2010, einer Zeit, in der Photovoltaik, e-Mobilität, Batteriespeicher und digitale Messsysteme noch nicht so weit verbreitet waren. Heute prägen sie unseren Alltag und das neue ElWG passt die rechtlichen Rahmenbedingungen für das Stromsystem genau an diese Realität an. Gleichzeitig setzt es die aktuellen EU-Vorgaben um und verfolgt folgende zentrale Ziele: Strom soll langfristig leistbar sein, insbesondere auch für einkommensschwache Menschen. Er soll verlässlich zur Verfügung stehen und die Energie­wende soll weiter vorangetrieben werden.

Mit dem neuen Gesetz sollen auch die Rechte der Kundinnen und Kunden gestärkt werden, Informationen zu Strompreisen sollen verständlicher und Rechnungen übersichtlicher werden. Das Stromnetz soll durch flexible Lösungen und moderne Messtechnik effizienter genutzt werden. Die bisher bekannten Modelle der Energiegemeinschaften werden erweitert und Bürgerenergie bekommt einen größeren Stellenwert. Damit unterstützt das ElWG auch den Ausbau der Erneuerbaren und hilft dabei, dass Österreich seinen Strombedarf bis 2030 bilanziell zu 100 Prozent aus erneuerbaren Quellen decken kann.

Der Gesetzesbeschluss ist aber erst der Startpunkt einer schrittweisen Umstellung des gesamten Strommarkts. Viele neue Bestimmungen treten erst in den kommenden Monaten beziehungsweise Jahren in Kraft, damit Unternehmen, Netzbetreiber, Gemeinden und Haushalte ausreichend Zeit für die Anpassung haben. Die meisten Regelungen im Bereich Bürgerenergie treten mit 1. Oktober 2026 in Kraft, die neuen System­nutzungs­entgelte mit 31. Dezember 2026. So wird ein reibungsloser Übergang in ein modernes und zukunftssicheres Energiesystem gewährleistet.

Im folgenden Video geht unser Experte Bernd Rajal, Partner bei Schönherr Rechtsanwälte, auf die wichtigsten Begriffe zum Elektrizitätswirtschaftgesetz (ElWG), Vorschriften für die Genehmigung von PV-Anlagen, Netzanschluss & Netznutzung (Smart Meter etc.), Netztarife, Verbraucherschutzvorschriften (Stromlieferverträge, Strompreise) und Bürgerenergie: GEA, Energiegemeinschaften etc. ein.

Neuerungen für Stromkunden

Für Haushalte bringt das neue ElWG mehr Transparenz und Wahlfreiheit. Strom­lieferanten müssen sowohl fixe als auch dynamische Tarife anbieten, wobei Kundinnen und Kunden vor Vertrags­abschluss umfassend über Chancen und Risiken informiert werden. Energierechnungen werden klarer strukturiert, sodass Energiepreis, Netzentgelte sowie Steuern und Abgaben leichter nachvollziehbar sind. Bei Verwendung eines Smart Meters ist zudem eine monatliche statt einer jährlichen Abrechnung möglich.

Einkommensschwache Haushalte profitieren vom neuen Sozialtarif, der bis zu einem Jahresverbrauch von 2.900 kWh einen gedeckelten Preis von 6 Cent pro Kilowattstunde garantiert. Für einen besseren Marktüberblick stellt die E-Control ein kostenloses Vergleichstool zur Verfügung, das alle verfügbaren Stromtarife gegenüberstellt und Haushalte bei der Auswahl eines passenden Angebots unterstützt.

Im nachstehend Video werden die wichtigsten Inhalte des Elektrizitätswirtschaftsgesetzes für Stromkunden, insbesondere Haushalte, erklärt. Besonders auf folgende Schwerpunkte wird näher eingegangen: freie Versorgerwahl (Versorgerwechsel), fixe und dynamische Tarife, Sozialtarife (plus Neuerungen bei Netzentgelten für Haushalte – Thema Leistungsmessung und Leistungspreis), Messgeräte und Datenverwaltung, Preisänderungsklauseln, Anforderungen an Stromrechnungen. 

Neue Vorgaben für Stromerzeuger

Für Betreiber von Erzeugungsanlagen bringt das neue ElWG klare technische Vorgaben. Neue Anlagen, ab einer netzwirksamen Leistung von 3,68 kW, müssen künftig so ausgestattet sein, dass der Netzbetreiber sie bei Bedarf steuern kann. Das hilft, Engpässe im Stromnetz zu vermeiden. Bei neuen Photovoltaik- und Wind­kraft­anlagen, mit einer netzwirksamen Leistung über 7 kW, kann die Einspeisung bei Netzengpässen außerdem vorübergehend durch den Netzbetreiber reduziert werden, jedoch nur in geringem Ausmaß, damit möglichst wenig Energie verloren geht.

Größere Erzeugungsanlagen müssen ab 2027 für den Strom, der eingespeist wird, einen fixen Versorgungsinfrastrukturbeitrag in Höhe von 0,05 Cent pro kWh leisten. Einspeiser mit einer netzwirksamen Leistung bis inklusive 20 kW können weiterhin kostenfrei in das Stromnetz einspeisen. Energiespeicheranlagen, die systemdienlich betrieben werden, profitieren von Beitragsbefreiungen. Zusätzlich dürfen Erzeuger eigene Direktleitungen errichten, um Strom direkt an Kundinnen und Kunden zu liefern oder selbst zu nutzen. Wenn das Netz an einem Standort für eine neue Stromerzeugungsanlage noch nicht vollständig ausgebaut ist, ermöglicht der flexible Netz­zugang eine vorübergehend reduzierte, sichere Einspeisung.

Nähere Informationen zu den neuen Vorgaben für Stromerzeuger erhalten Sie von Bernd Rajal, Partner bei Schönherr Rechtsanwälte, im nachstehenden Video. Darin wird speziell auf Genehmigungsvorschriften, wichtige Informationen zu Netzanschluss & Netzzugang (Kosten), Ansteuerbarkeit, Spitzenkappungen, Netzzutrittskosten sowie laufende Netzentgelte insb. Einspeiseentgelte und kombinierte Speicheranlagen eingegangen.

Neue Möglichkeiten in der Bürgerenergie

Energiegemeinschaften werden im neuen ElWG deutlich erweitert und modernisiert. Bestehende Modelle wie regionale und lokale Energiegemeinschaften oder Bürger­energie­gemeinschaften bleiben bestehen, erhalten jedoch klarere Regeln und mehr Handlungsspielräume. Neu ist die gemeinsame Energie­nutzung, die es mehreren Teilnehmenden ermöglicht, erzeugten Strom gemeinsam zu nutzen, ohne dafür zum Beispiel einen Verein gründen zu müssen. Zusätzlich ermöglichen Peer-to-Peer-Modelle künftig den direkten Stromhandel zwischen einzelnen Personen oder Betrieben. In Zukunft müssen Haushalte mit Anlagen ab 30 kW Leistung bzw. alle sonstigen Teilnehmenden an der gemeinsamen Energienutzung mit Anlagen ab 100 kW Leistung bestimmte Lieferantenverpflichtungen erfüllen. 

Gemeinden und andere Gebietskörperschaften, die mit Erzeugungs­anlagen an der gemeinsamen Energienutzung teilnehmen, sind künftig verpflichtet, mindestens zehn Prozent der gemeinschaftlich bereitgestellten Strommenge für schutzbedürftige Haushalte bzw. karitative und soziale Einrichtungen vorzusehen – ein wichtiger Beitrag zu einer sozial gerechten Energiewende.

In folgendem Video wird auf die wichtigsten Änderungen im Elektrizitätswirtschaftsgesetz (ElWG) für Energiegemeinschaften besonders mit Augenmerk auf Peer 2 Peer Konzepte, Aggregatoren: Welche Aufgaben und Funktionen hat ein Aggregator, Vermarktungsmöglichkeiten und Gebietskörperschaften in Energiegemeinschaften eingegangen. 

Meilenstein für die Energiewende

Das neue Elektrizitätswirtschafts­gesetz bringt technische, organisatorische und soziale Aspekte der Energiewirtschaft in Einklang. Es stärkt die Rechte der Kundinnen und Kunden, schafft mehr Transparenz, integriert moderne Technologien und eröffnet neue Möglichkeiten in der Bürger­energie. Gleichzeitig sorgt es dafür, dass das Netz auch bei stark wachsender Einspeise­leistung stabil bleibt und erneuerbare Energie optimal genutzt werden kann.

Damit bildet das Elektrizitäts­wirtschafts­gesetz einen wichtigen Grundpfeiler für eine sichere, klimafreundliche und zukunftsfähige Strom­versorgung in ganz Österreich.

Möchten Sie mehr Information?

Aktuelle Informationen, Tipps und Veranstaltungshinweise - mit dem Energie in NÖ - Newsletter bleiben Sie auf dem Laufenden.

Newsletter Anmelden
JUNE - Jederzeit UNabhängige Energieberatung

Hinweis: Sie interagieren mit einer künstlichen Intelligenz. Die Auskünfte dienen der orientierenden Energieberatung (z. B. zu Heizung, Dämmung, Förderungen) und ersetzen keine individuelle Fach- oder Rechtsberatung. Angaben zu Förderungen, Preisen und gesetzlichen Vorgaben können sich ändern; maßgeblich sind die aktuellen Bedingungen der jeweiligen Stellen.

Datenschutz: Wir verarbeiten Ihre Eingaben, um Ihre Anfrage zu beantworten. Bitte keine sensiblen Daten (z. B. Gesundheitsdaten, Kontonummern) eingeben.