Energie- und Umweltagentur des Landes Niederösterreich
Energieberatung Niederösterreich

Energiebuchhaltung in der Gemeinde

Die Erfassung der kommunalen Energieverbrauchsdaten schafft Transparenz und zeigt Einsparpotenziale in Ihrer Gemeinde auf. 

Mann betrachtet Diagramme und Tabellen auf einem Tablet

Mit Beschluss des NÖ Energieeffizienzgesetz 2012 hat jede niederösterreichische Gemeinde eine Energiebeauftragte oder einen Energiebeautragten zu bestellen. Die Kernaufgaben sind die regelmäßige Erfassung der Energieverbräuche aller Gebäude, die sich im Besitz der Gemeinde befinden, und die Erstellung eines jährlichen Energieberichts zu den zentralen Aufgaben der Energiebeauftragten. Grundvoraussetzung hierfür ist die Führung einer Energiebuchhaltung.

Erste Schritte zur Energiebuchhaltung 

1. Erfassen der Gebäude & Anlagen

Gemäß dem NÖ Energieeffizienzgesetz sind alle gemeindeeigenen Objekte, die beheizt und/oder gekühlt werden, zu erfassen. Das beinhaltet die Erfassung von Grunddaten wie Brutto- und Nettoflächen, -volumen sowie den energetischen Gesamtzustand der Gebäude. Die erfassten Energieverbräuche dienen zur Berechnung einer Energiekennzahl (EKZ), die das Verhältnis von Energieverbrauch zur Fläche darstellt. 

2. Erfassen der Verbrauchszähler

Nach der Erhebung der Gebäude und Anlagen ist es notwendig, die entsprechenden Verbrauchszähler zu erfassen. Dies umfasst hauptsächlich Zähler der eingesetzten Energieträger wie Strom für Heizung, Beleuchtung, Lüftung und Antriebe/Produktionsprozesse, als auch Erdgas, Heizöl, Stückholz, Hackgut, Pellets und Wasserverbrauch (idealerweise in Kalt- und Warmwasser unterteilt). 

3. Energiebuchhaltungssystem verwenden

Die erfassten Gebäude, Anlagen und Verbrauchszähler werden in einem Energiebuchhaltungssystem angelegt. Das kostenlose Online-Energiebuchhaltungssystem Siemens Navigator, bereitgestellt vom Land NÖ für alle Gemeinden in Niederösterreich, ermöglicht unter anderem eine automatisierte Klimabereinigung der erfassten Verbrauchsdaten. Dadurch ist eine Vergleichbarkeit erst sinnvoll möglich.

4. Regelmäßige Erhebung der Energieverbrauchsdaten

Laufend ist es wichtig, die Energieverbräuche regelmäßig zu messen. Die Qualität der Daten beeinflusst die Aussagekraft des darauf basierenden Jahresenergieberichts. Als Faustregel gilt, dass vor allem bei Anlagen und Gebäuden mit hohem Energieverbrauch die Zähler idealerweise monatlich abgelesen und die Daten anschließend ins Energiebuchhaltungssystem übertragen werden sollten.

Energiebuchhaltungsprogramm: Siemens Navigator 

Das Land NÖ stellt allen niederösterreichischen Gemeinden ein Online-Programm für die Energiebuchhaltung und die Erstellung des Energieberichts zur Verfügung. Eine Installation ist nicht notwendig, da es über das Internet zugänglich ist. Es ergänzt automatisch eingegebene Verbrauchsdaten mit Klimadaten, sodass die Daten trotz Witterungseinflüssen vergleichbar sind. Durch den Vergleich von Gebäudedaten gleichen Typs oder gleicher Nutzung können potenzielle Mängel erkannt und der energetische Zustand analysiert werden, was als Grundlage für Sanierungsentscheidungen dient.

Nach kostenloser Anmeldung für die Nutzung des Online-Energiebuchhaltungssystems erhalten Sie Zugangsdaten und eine Vor-Ort-Einschulung. Diese beinhaltet auch die Erfassung der gemeindeeigenen Gebäude, Anlagen und zugehörigen Zähler. Anschließend müssen die erhobenen Energieverbrauchsdaten in die Energiebuchhaltung eingetragen werden.

Energieberichts-Tool: EBN

Dieses Auswertetool ermöglicht die einfache Erstellung des gemäß NÖ EEG 2012 geforderten Jahresenergieberichts für Nutzer des kostenfreien Energiebuchhaltungstools Siemens Navigator (ehemals EMC) in Gemeinden. Die Nutzer erhalten über das EBN eine benutzerfreundliche Oberfläche, um auf speziell für das Land NÖ erstellte Berichte zuzugreifen.

Die Aussagekraft der Verbrauchsdaten ergibt sich erst durch den Vergleich mit Vorjahresdaten und deren Relation zu relevanten Größen. Das kostenlose Online-Tool des Landes NÖ zur Energieberichtslegung greift automatisch auf die im Energiebuchhaltungssystem Siemens Navigator hinterlegten Energiedaten von Gebäuden, Anlagen, Fuhrparks und Zählern zurück. Im EBN-Tool werden Auswertungen der im Siemens Navigator vorhandenen Werte dargestellt; es können keine Daten verändert werden. Der Abschluss des Energieberichts erfordert lediglich die Ergänzung von individuellen Kommentaren und Empfehlungen durch die Energiebeauftragten.

Zählerautomatisierung im Siemens Navigator

Mit der Einführung der Smart Meter durch die Stromnetzbetreiber sind Stromverbrauchsdaten erstmals vollelektronisch verfügbar. Diese Daten sollen auch für die Energiebuchhaltung genutzt werden. Alle NÖ Gemeinden, die den Siemens Navigator verwenden, können zukünftig die Smart Meter-Daten automatisch in die Energiebuchhaltung übertragen lassen.

Zunächst werden Pilotgemeinden begleitet um den Umstellungsprozess zu optimieren. Danach erfolgt der Rollout in mehreren Wellen. Die Servicestelle Energiebuchhaltung der eNu unterstützt die Gemeinden bei der Umstellung.

Voraussetzungen für die Teilnahme

  • Die Gemeinde nutzt bereits den Siemens Navigator, d.h. die Gemeinde ist zur Nutzung angemeldet und hat die Nutzungsvereinbarung mit dem Land NÖ abgeschlossen (Infos zur Nutzung des Siemens Navigator: Franz Patzl, 02742/9005/14787, post.ru3-ek@noel.gv.at).
  • Alle Objekte und Eintrafizähler sind im Siemens Navigator vollständig und korrekt lt. Handbuch angelegt.
    • weiters sind alte Stromzähler inaktiv zu setzten (zur Bearbeitung sperren)
    • Mehrtarifzähler sind durch Eintarifzähler zu ersetzt
    • Zählernummern oder Zählpunktnummern sind unter Datenpunktnummer im Navigator einzugeben
  • Die Smart Meter-Umstellung ist in den Gemeindeobjekten bereits abgeschlossen.
  • Die Gemeinde ist im Netzportal des jeweiligen Stromnetzbetreibers registriert (Infos dazu bei Ihrem Strom-Netzbetreiber).

Die Stromzähler müssen im Netzportal aufscheinen und Daten enthalten. Jede Gemeinde kann eine oder mehrere Kundennummern beim Netzbetreiber haben. Sollten mehrere Kundennummern vorhanden sein, können diese zu einem Netzportal-Account zusammengeschlossen werden (Infos bei Ihrem Strom-Netzbetreiber: Netz NÖ: Smart Meter-Registrierung, Netz NÖ: Kundennummer, Wiener Netze: Kundennummer)

Aufgaben der Gemeinde

1. Die Gemeinde meldet sich mit einem formlosen Email an post.ru3-ek@noel.gv.at oder energiebuchhaltung@enu.at mit dem Betreff "EBH-Zählerautomatisierung" an und bestätigt, dass sie einen Zugang zum Kundenportal des Netzbetreibers hat, alle relevanten Strom-Zähler im Portal aufscheinen und Daten enthalten sind. Anzugeben sind:

  • Gemeindekennziffer (GKZ)
  • Ansprechperson
  • Tel-Nummer
  • Mail-Adresse

2. Die Gemeinde gibt bekannt, ob sie die „OPT-in“-Variante (Übertragung von ¼-Stundenwerten) gewählt hat oder die Zähler auf „Standard“ (Übertragung von Tageswerten) gelassen hat. Es kann auch sein, dass nur einige Zähler auf „OPT-in“ umgestellt wurden. Diese Information ist für die Einrichtung der Zählerautomatisierung essentiell. Nach Bekanntgabe der Variante, darf diese nicht mehr ohne Abstimmung mit der Servicestelle Energiebuchhaltung geändert werden! Hinweis: mit Umstellung der Zähler auf „OPT-in“-Variante, kann es sein, dass die Verrechnung auf Monatsrechnung umgestellt wird, was einen Mehraufwand in der Buchhaltung nach sich ziehen kann. Nähere Details bei Ihrem Strom-Netzbetreiber bzw. Energielieferanten.

3. Die Gemeinde übermittelt an das Land ein Dokument, auf dem die Zählpunktnummern der einzelnen Stromverbrauchsstellen und die Gerätenummern (Zählernummern) der Stromzähler zusammengefasst und gegenübergestellt sind (z.B. den letzten EVN-Energiebericht).

4. Sobald die Gemeinde für die Zählerautomatisierung an der Reihe ist, erfolgt eine entsprechende Information und die Gemeinde bestätigt nach Aufforderung durch die eNu im Onlineportal des Stromnetzbetreibers den Freigabeprozess durch Setzen eines Häkchens (zur Erklärung: um die Stromverbrauchsdaten von den Smart-Metern abholen zu können, muss die Gemeinde der Fa. Siemens den Zugriff auf die Daten freigeben).

Umstellung von Zählerstand auf Verbrauchsdaten

Mit der Benachrichtigung der Gemeinde über den Beginn der Umstellung hat die Gemeinde bei den Stromzählern 1.8.0 oder 1.8.1 UND 2.8.0 oder 2.8.1 (nicht unbedingt bei 1.8.2 und bei 2.8.2) einen aktuellen Ablesewert (letzter verfügbarer Zählerstand) einzugeben (zur Erklärung: Da automatisch nur Verbrauchsdaten und keine Zählerstände eingespielt werden können, ist es erforderlich, dass eine Art „Endablesewert“ vor Umstellung eingetragen wird).
ACHTUNG, WICHTIG: Und zwar ist der Endablesewert der Summenzählwerke 1.8.0 und 2.8.0 im Navigator beim Zähler 1.8.0 (wenn im Navigator vorhanden), sonst im Zähler 1.8.1 bzw. beim Zähler 2.8.0 (wenn im Navigator vorhanden), sonst im Zähler 2.8.1 einzutragen (künftig werden nur mehr die Summen-Werte 1.8.0 und 2.8.0 übertragen). Hinweis: die erste Ziffer der OBIS-Kennung gibt die Strom-Flussrichtung an; 1.X.X gibt den Strombezug an, 2.X.X gibt die Stromeinspeisung an.

Es ist hier von der Gemeinde sonst keine Aktion zu setzen, sondern lediglich je Zähler der entsprechende Ablesewert einzutragen.

Nachschau zum Online-Seminar "Servicestelle Energiebuchhaltung"

Am 14.06.2024 präsentierte sich die Servicestelle Energiebuchhaltung als erste Anlaufstelle für die Gemeinden zum Thema Energiebuchhaltung und widmete sich besonders der Automatisierung der Stromzähler im Siemens Navigator.

Präsentationen zum Download

 

Information und Kontakt

Servicestelle Energiebuchhaltung
Olivia Rechberger & Ralph Zulehner
T: +43 2742 22 14 42 (ab 1. Juli 2024)
energiebuchhaltung@enu.at

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