Umsatzsteuer-AUS für PV-Anlagen
Der Sonnenstrom-Ausbau soll in den nächsten zwei Jahren weiter beschleunigt werden. Für private Haushalte soll ab 2024 die Umsatzsteuer für PV-Anlagen entfallen.

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Null Prozent USt ab 2024
Die Bundesregierung hat angekündigt, dass ab 1.1.2024 die Umsatzsteuer für Privatpersonen beim Kauf einer Photovoltaikanlage wegfällt. Die neue Regelung gilt für PV-Anlagen mit einer Leistung von bis zu 35 kWp (für größere Anlagen über 35 kWp gilt der USt-Entfall nicht - System wie bisher). Inbegriffen sind sowohl die Komponenten als auch die Montage. Die Abschaffung der Umsatzsteuer soll ab Jänner 2024 die Bundesförderung ersetzen und ist auf zwei Jahre befristet. Das Ziel ist klar: Den PV-Ausbau weiter und schneller vorantreiben, indem man bürokratische Hürden eliminiert.
Keine Förderanträge mehr
Bisher mussten Privatpersonen Förderanträge stellen, um zur Bundesförderung zu kommen. Nun soll das bisherige Fördersystem ersetzt werden: Ab dem Januar 2024 soll für den Kauf von PV-Anlagen bis 35 kWp (inkl. Zubehör, Speicher und Installation) die Umsatzsteuer für Privatpersonen fallen. Das bedeutet: Keine Anträge mehr und automatisch keine Steuern zahlen.
Wenn Sie aus einem abgegebenen Förderantrag bereits eine Förderzusage haben, erhalten Sie die genehmigte Förderung. Eine Doppelförderung (Investitionsförderung + Umsatzsteuersenkung) soll es nicht geben.
Beispielrechnungen
Wie sich die Änderungen auswirken werden, haben wir in einigen Beispielrechnungen für Sie zusammengefasst:
Beispiel 1: Errichtung einer 5 kWp-PV-Anlage um 10.000 Euro
Bundesförderung (alt): 5 kWp * 285 Euro/kWp = 1.425 Euro Förderung
Umsatzsteuerentfall (neu): 10.000 - 20% USt = 1.666 Euro
Beispiel 2: Errichtung einer 10 kWp-PV-Anlage um insgesamt 20.000 Euro
Bundesförderung (alt): 10 kWp * 285 Euro/kWp = 2.850 Euro Förderung
Umsatzsteuerentfall (neu): 20.000 - 20% USt = 3.333 Euro
Beispiel 3: Errichtung einer 10 kWp-PV-Anlage inkl. 10 kWh-Speicher um insgesamt 30.000 Euro
Bundesförderung (alt): 10 kWp * 285 Euro/kWp = 2.850 + 2.000 (200 Euro/kWh Förderung für Speicher) = 4.850 Euro Förderung
Umsatzsteuerentfall (neu): 30.000 - 20% USt = 5.000 Euro
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Weitere Informationen zur USt-Befreiung finden Sie auf der Website des BMK.