Förderungen für Heizung und thermische Solaranlagen
Heizen mit fossilen Brennstoffen hat einen erheblichen Anteil an den ausgestoßenen Treibhausgasen eines Haushalts. Der Umstieg auf klimafreundliche Heizsysteme hilft, die Umwelt zu schützen und Geld zu sparen. Bund und Land unterstützen den Heizungstausch mit attraktiven Förderungen. Auch der Tausch von bestehenden erneuerbaren Heizsystemen wird gefördert!
Beratung und Protokoll für Ihre Förderung
Wenn Sie eine Beratung oder ein Protokoll der Energieberatung NÖ für die unten stehenden Förderungen benötigen, melden Sie sich bitte hier an:
"Raus aus Öl und Gas" - Bundesförderung
(Stand 2024)
Unter dem Motto „Raus aus Öl und Gas“ fördert der Bund den Umstieg von Öl- und Gasheizungen auf klimafreundliche Heizsysteme bis zu 75 Prozent. Als klimafreundlich gelten Nah- und Fernwärme, Wärmepumpen und Holzheizungen. Umstiegswillige erhalten bis zu 75 % der förderungsfähigen Investitionskosten. Die tatsächliche Förderhöhe hängt von der installierten Technologie ab. Folgende Pauschalen werden maximal vergeben:
Ersatz einer fossilen Heizung durch | max. Förderung |
Nah-/Fernwärme | 15.000 Euro |
Pellets- oder Hackgutheizung | 18.000 Euro |
Scheitholz-Zentralheizung | 16.000 Euro |
Luft-Wasser-Wärmepumpe (je nach Kältemittel Reduktion der Förderung bis - 20 % möglich) |
16.000 Euro |
Wasser-Wasser- oder Sole-Wasser-Wärmepumpe (je nach Kältemittel Reduktion der Förderung bis - 20 % möglich) |
23.000 Euro |
Zuschlagsmöglichkeiten/Bonus | |
Ersatz Gas-Herd durch Elektro-Herd | + 1.200 Euro |
Bohrbonus bei Wasser-Wasser oder Sole-Wasser-Wärmepumpe | + 5.000 Euro |
Umstieg auf Niedertemperatur-Wärmeverteilsystem | + 4.000 Euro |
Gesamtsanierungskonzept | + 500 Euro |
Solarbonus bei zeitgleicher Installation einer thermischen Solaranlage (mind. 6 m2) | + 2.500 Euro |
Förderungsberechtigt sind Eigentümerinnen und Eigentümer, Bauberechtigte oder Mieterinnen und Mieter von Einfamilien-, Zweifamilien- oder Reihenhäusern. Pro neuem Heizsystem ist nur ein Förderantrag möglich. Einreichen können nur Privatpersonen.
Um die „Raus aus Öl und Gas“-Förderung beantragen zu können, nutzen Sie die unabhängige Heizungs-Empfehlung der Energieberatung NÖ und erhalten Sie zeitnah das für die Förderung verpflichtende Beratungsprotokoll.
Links
- Ihr Weg zur neuen Heizung
- Raus aus dem Öl, rein in die Energiewende
- KPC: Heizkesseltausch
- KPC: Infoblatt "Raus aus Öl und Gas" für Private
- KPC: Häufig gestellte Fragen zum Heizkesseltausch
- KPC: Nachschau Onlinevortrag Förderungen Kesseltausch
- Bundesförderung: Raus aus Öl und Gas
- Präsentation Online-Infovortrag
Tausch von erneuerbaren Heizungssystemen - Bundesförderung
(Stand 2024)
30 % bzw. bis zu 5.000 Euro kann man ab 1. Juli 2024 auch für den Tausch eines mindestens 15 Jahre alten erneuerbaren Heizsystems auf ein neues erlangen. (Hinweis: Für vom Hochwasser im September 2024 betroffene Haushalte entfällt die Beschränkung des Mindestalters (15 Jahre) der ersetzten Heizungsanlage.) Bei gleichzeitiger Installation einer thermischen Solaranlage mit mindestens 6 m² Bruttokollektorfläche gibt es auch einen Solarbonus von 30 % bzw. bis zu 2.500 Euro. In Summe darf die Fördersumme nicht mehr als 30 % der Gesamtkosten betragen. Gefördert werden Material, Montage, Planung, Demontage, Entsorgung und die gleichzeitige Umstellung auf ein Niedertemperaturwärmeabgabesystem.
Pro neuem Heizsystem bzw. pro alter Heizanlage kann nur ein Förderantrag gestellt werden. Registrierungen sind bis 31.12.2025 möglich. Die Antragstellung muss bis 12 Monate nach der Registrierung erfolgen.
Auch der Tausch von Einzelöfen auf ein erneuerbares, wassergeführtes Zentralheizungssystem wird gefördert. Diese Förderung betrifft aber nicht den Geschoßwohnbau! Bei Wärmepumpen wird nur der Umstieg auf neue Wärmepumpen gefördert, bei Biomasseheizungen wird bevorzugt der Fernwärmanschluss gefördert. Wenn kein Fernwärmeanschluss vorhanden ist, kann auch auf eine neue Biomasseheizung oder Wärmepumpe umgestiegen werden.
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„Sauber Heizen für Alle“
(Stand 2024)
Einkommensschwache Haushalte werden beim Heizungstausch besonders unterstützt. Sie haben im Rahmen der „Sauber heizen für alle“-Förderaktion sogar Anspruch auf Investitionszuschüsse bis zu 100 %. Antragsberechtigt sind Privatpersonen, die Eigentümer eines Einfamilien-, Zweifamilien- oder Reihenhauses und dort hauptgemeldet sind (seit mind. 31.12.2022). Je nach Familiensituation darf ein gewisses Monatsnettoeinkommen nicht überschritten werden.
Gefördert werden alle umweltrelevanten Kosten für die Anlage sowie deren Planung und Montage. Voraussetzung ist, dass das Heizsystem von einer befugten Fachkraft installiert wird.
Antragsberechtigt sind alle natürlichen Personen, die
- Eigentümer oder Eigentümerinnen eines Ein-, Zweifamilien- oder Reihenhauses sind,
- am Projektstandort hauptgemeldet sind und
- deren Monatsnettoeinkommen, bzw. das des besagten Haushaltes, eine bestimmte Summe nicht übersteigt.
Die Kriterien zum maximalen Monatseinkommen finden Sie auch im Informationsblatt der KPC (PDF, 340 KB).
Für den Erhalt dieser Förderung ist ein Beratungsprotokoll verpflichtend. Das Team der Energieberatung NÖ begleitet Sie während des gesamten Prozesses der Antragstellung.
Mit der Energieberatung NÖ Schritt für Schritt zum sauberen Heizen
- Registrierung
Zu Beginn ist eine Registrierung bei der KPC notwendig, die Wohnbauförderung NÖ überprüft die angegeben Daten. Nach positiver Durchsicht informiert Sie die Servicestelle der Energieberatung NÖ automatisch über die erfolgreiche Registrierung und die weiteren Schritte. - Energieberatung
Nach erfolgreicher Registrierung muss eine umfassende Energieberatung am Standort durchgeführt werden (kostenlos). Dabei wird das passende klimafreundliche Heizsystem ermittelt (nur bestimmte Heizungssysteme sind förderfähig). - Angebotseinholung
Steht das zukünftige Heizsystem fest, ist es an der Zeit, Angebote der entsprechenden Fachbetriebe einzuholen. Die Energieberatung NÖ unterstützt Sie dabei und überprüft die Ergebnisse auf Vollständigkeit und Förderfähigkeit. Senden Sie Ihr Angebot dafür an sauberheizen@enu.at - Förderantrag
Sobald alle Angebote eingeholt sind, die Projektplanung abgeschlossen und der ausführende Fachbetrieb ausgewählt ist, ist der Förderungsantrag von Ihnen an die KPC zu übermitteln. - Projektumsetzung und Förderung
Wurde die Förderung für das Projekt genehmigt, muss dieses innerhalb der nächsten 12 Monate realisiert werden. Nach erfolgreicher Projektumsetzung unterstützt die Energieberatung NÖ abschließend bei der Einreichung der Endabrechnung und die Auszahlung der Förderung erfolgt.
Links
- KPC: Förderung "Sauber Heizen für Alle"
- KPC: Infoblatt "Sauber Heizen für Alle" (PDF, 340 KB)
- KPC: Häufig gestellte Fragen zu "Sauber Heizen für Alle"
- Einkommensrechner zur Überprüfung der Fördervoraussetzung für „Sauber heizen für Alle“
Landesförderung für den Heizungstausch
Zusätzlich fördert das Land Niederösterreich alle Niederösterreicherinnen und Niederösterreicher, die von einer fossilen Heizung auf ein klimafreundliches System umsteigen mit der "Förderung Eigenheimsanierung". Im Rahmen der Förderung wird ein Annuitätenzuschuss von 4 % gewährt. Bei der "Förderung Eigenheimsanierung" legt das Land Niederösterreich den Fokus auf Annuitätenzuschüsse, um all jene zu unterstützen, die für eine Sanierung auf ein Bankdarlehen angewiesen sind.
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Förderung hydraulischer Abgleich für Wohnungen
(Stand 2024)
Zusätzlich zum Sanierungsbonus wird nun erstmals neu seit Mai 2023 auch der hydraulische Abgleich für Wohnungen in Wohnhausanlagen mit zumindest 6 Wohneinheiten gefördert. Der hydraulische Abgleich macht sich bezahlt: mehr Komfort durch eine gleichmäßige Wärmeverteilung und angenehme Wärme in allen Räumen werden dadurch erreicht. Durch das Senken der Vorlauftemperatur können weiters bis zu 15 % Heizkosten gespart werden. Im Zuge des hydraulischen Abgleichs können alle Heizkörperventile auf voreinstellbare Thermostatventile ausgetauscht werden. Zusätzliches Einsparpotenzial bietet der Tausch einer Heizkörperpumpe auf eine hocheffiziente Pumpe.
Gefördert wird eine Beratung zur Vorbereitung eines hydraulischen Abgleichs, die Durchführung samt den erforderlichen Investitionen und abschließende Digitalisierungsmaßnahmen. Es werden nur Projekte gefördert, bei denen sowohl eine Beratung als auch Investitionsmaßnahmen durchgeführt wurden. Die Förderhöhe beträgt jeweils 50 % der Planungs- und Investitionskosten bzw. 300 Euro (in Summe 600 Euro/Wohneinheit).
Eine Registrierung ist seit 03.05.2023 möglich. Gefördert werden Leistungen, die ab 01.04.2023 erbracht wurden.
Links
- KPC-Informationsblatt: Heizungsoptimierung im mehrgeschoßigen Wohnbau (PDF, 230 KB)
- KPC: Förderung Heizungsoptimierung im mehrgeschoßigen Wohnbau
- klimaaktiv: Leitfaden Leitfaden hydraulischer Abgleich (PDF, 1,6 MB)
- Heizungsoptimierung: Steigern Sie die Effizienz Ihres Heizsystems
Förderung für thermische Solaranlagen
(Stand 2024)
Bundesförderung
Bei gleichzeitigem Tausch des Heizsystems und Errichtung einer thermischen Solaranlage kann man bei der Bundesförderung Heizkesseltausch einen Solarbonus für die thermische Solaranlage (mind. 6 m² Kollektorfläche) erhalten. Dieser beträgt bis zu 2.500 Euro.
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Landesförderung
Im Rahmen der Wohnbauförderung für Eigenheimsanierung und Neubau kann man Punkte für die thermische Solaranlage sammeln.
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Förderungen kombinieren
Förderungen werden oft kombiniert. Am häufigsten ist dies bei Kombinationen von Landes- und Bundesförderungen der Fall. Zusätzlich bieten viele Gemeinden eigene Förderungen an, die hier nicht behandelt werden. Ob eine Kombination möglich ist, hängt einerseits von den Förderbestimmungen und andererseits von Ihrer persönlichen Situation ab. Eine individuelle Beratung hilft Ihnen, alle relevanten Förderungen kennenzulernen und zu beantragen.
Hinweis:
Die genannten Inhalte stellen eine kompakte Zusammenfassung der Förderungen für Privathaushalte in NÖ dar. Aufgrund der Kurzdarstellung kann nicht auf alle Fördervoraussetzungen eingegangen werden. Die Informationen werden regelmäßig aktualisiert. Bitte beachten Sie jedoch, dass sich Förderungen kurzfristig ändern können. Letztgültige Informationen erhalten Sie bei den Förderstellen.