Energie- und Umweltagentur des Landes Niederösterreich
Energieberatung Niederösterreich

Steigende Energiepreise - Entlastungsmöglichkeiten jetzt nutzen!

Die Kosten für Strom und Gas sind derzeit auf einem Rekordhoch und für die Haushalte eine große Belastung. Der Bund und das Land Niederösterreich entlasten BürgerInnen nun mit umfassenden Maßnahmen. Wir haben hier die Wichtigsten für Sie zusammengestellt.

Geldscheine und Münzen

Klimabonus bzw. Anti-Teuerungsbonus

Seit September wird der Klimabonus ausbezahlt. Alle Personen mit Hauptwohnsitz in Österreich erhalten durch diese Maßnahme heuer 500 Euro, für Kinder unter 18 gibt es 250 Euro. Ab 2023 wird der Klimabonus angepasst. Mehr Informationen: klimabonus.gv.at

Wie bekomme ich meinen Klimabonus?

Für den Klimabonus ist kein Antrag notwendig, Sie erhalten Ihren Bonus automatisch. Es werden zwei Varianten der Auszahlung unterschieden:

  • Überweisung auf das Konto: Ist eine aktuelle Kontonummer in FinanzOnline hinterlegt, bekommen Sie den Bonus auf Ihr Konto überwiesen.
  • Klimabonus als Gutschein: Sind keine aktuellen Kontodaten hinterlegt oder besitzen Sie kein Konto, erhalten Sie Sodexo-Gutscheine als RSa-Brief per Post, die österreichweit in vielen Geschäften eingelöst werden können.

Strompreisbremse

Eine weitere Teuerungs-Abfederung ist die sogenannte „Strompreisbremse“. Dadurch wird für jeden Haushalt der Strompreis auf zehn Cent pro kWh gedeckelt. Das gilt bis zu einem Verbrauch von 2.900 kWh pro Jahr und bis zu einem Preis von 40 Cent pro kWh, darüber hinaus ist der Marktpreis zu bezahlen. Das heißt es werden max. 2.900 kWh pro Jahr mit max. 30 Cent pro kWh bezuschusst. Durch diese Maßnahme können Sie mit durchschnittlich 500 Euro Entlastung rechnen. Aber Vorsicht: Verbrauchsunabhängige Kosten wie Netzentgelte oder Steuern müssen für jede verbrauchte kWh bezahlt werden. Es gilt also der Grundsatz: Die nicht verbrauchte Kilowattstunde ist die günstigste. Außerdem zu beachten ist, dass die Strompreisbremse nur für Strom gilt, der vom Energieversorger bezogen wird. Sie gilt nicht für Strom, der über Stromerzeugungsanlagen innerhalb von Energiegemeinschaft bezogen wird. 

Die Strompreisbremse gilt seit Dezember 2022 und soll bis Mitte 2024 in Kraft bleiben.

Wie nutze ich die Strompreisbremse?

Eine Antragstellung wird nicht erforderlich sein. Die Strompreisbremse wird automatisch abgewickelt.

Die Strompreisbremse wird je nach vereinbartem Abrechnungszeitraum angewendet. Bei jährlicher Abrechnung wird das gesamte Kontingent der Strompreisbremse auf den Jahresverbrauch angewendet. Bei monatlicher oder quartalsweiser Abrechnung wird auf den jeweiligen Zeitraum aufgeteilt. Beispiel monatliche Abrechung: 2.900 kWh : 12 Monate = 242 kWh/Monat, für die die Strompreisbremse gilt.

Bei einem Wechsel des Energieversorgers, brauchen Sie den neuen Anbieter nicht informieren, die Strompreisbremse wird automatisch weitergeführt. Bei Ihrem neuen Anbieter beginnt die Abrechnung tagesaktuell, ein "Mitnehmen" von nicht verbrauchten Kilowattstunden ist nicht möglich.

Zusätzlich: Höherer Zuschuss für größere Haushalte

Von der zusätzlichen Strompreis-Unterstützung profitieren alle Haushalte, in denen mehr als drei Personen leben. Ab vier Personen gibt es pro Person ein Zuschuss von 105 Euro. Das bedeutet, in einem 4-Personen-Haushalt gibt es, zusätzlich zur Strompreisbremse, einen Zuschuss von 105 Euro, in einem 5-Personen Hauhalt 210 Euro usw.

Dieser ergänzende Zuschuss wird in den meisten Fällen direkt ohne Antrag ausbezahlt. Ist eine automatische Erfassung nicht möglich, wird es eine Möglichkeit zur Beantragung geben (ab ca. Mitte April). Die antragspflichtigen Personen werden informiert, dass sie einen Antrag stellen müssen.

Zusätzlich: Netzkostenzuschuss

Gemeinsam mit der „Strompreisbremse“ wurde auch ein Netzkostenzuschuss bis zu 200 Euro zur Entlastung einkommensschwacher Haushalte beschlossen. Haushalte, die von der GIS befreit sind, haben Anspruch auf den Netzkostenzuschuss. Es muss allerdings, neben der GIS-Befreiung, auch eine Befreiung von den EAG-Kosten (Kosten der Erneuerbaren-Förderpauschale) vorliegen. Ist das nicht der Fall, ist ein Antrag bei der GIS zu stellen.

Blau-gelber Strompreisrabatt

Der blau-gelbe Strompreisrabatt ist eine vom Land Niederösterreich gesetzte Maßnahme gegen die Strompreis-Teuerung. Der Rabatt gilt für alle Menschen mit Hauptwohnsitz in Niederösterreich (Stichtag 1. Juli 2022) und ist einkommensunabhängig. Die Entlastung betrifft Ihre Stromrechnung(en) im Zeitraum Oktober 2022 bis inkl. September 2023. Die Höhe des Rabatts richtet sich nach der Anzahl der Personen, die in einem Haushalt leben: zwischen 169,58 Euro (1 Person im Haushalt) und 457,07 Euro (5 Personenhaushalt) – für jede weitere Person gibt es 41,27 Euro. Einkommensschwache NiederösterreicherInnen können darüber hinaus zusätzlich einen Heizkostenzuschuss in Höhe von 150 Euro erhalten. Mehr Informationen: meinlandhilft.at

Wie bekomme ich meinen Strompreisrabatt?

Es ist eine Online-Antragstellung erforderlich. Folgende zwei Varianten werden dabei unterschieden:

  • Sie sind EVN-, Verbund- oder Wien Energie-Kunde: Die Antragstellung erfolgt direkt auf der Website von EVN, Verbund oder Wien Energie. Hinweis Wien Energie und Verbund: Antragstellung erst ab 26. September möglich
  • Sie sind Kunde bei einem anderen Stromlieferanten oder haben keinen Stromlieferungsvertrag und trotzdem anteilig Stromkosten zu tragen (Wohnheime o.Ä.): Die Antragstellung erfolgt über das Land NÖ.
  • Menschen ohne Zugang zum Internet können die Antragstellung bei Ihrer Gemeinde vornehmen.

Links und Infos: meinlandhilft.at

Energiegutschein

Der „Energiegutschein“ ist ein einmaliger Zuschuss in Höhe von 150 Euro. Die Gutscheine wurden im Zeitraum April bis Mai 2022 an alle Hauptwohnsitze versendet. Sie dürfen den Gutschein einlösen, wenn Sie an der Zustelladresse hauptgemeldet sind (im Zeitraum vom 15. März bis 30. Juni 2022), Sie einen Vertrag mit einem Stromlieferanten auf Ihren Namen haben und bestimmte Einkommensgrenzen nicht überschreiten (5.670 Euro brutto/Monat als Einpersonenhaushalt). Wollen Sie einen Gutschein nachfordern oder haben Sie Ihren Energiegutschein nicht erhalten, können Sie eine Online-Neuanforderung durchführen.

Wie löse ich den Energiegutschein ein?

Sie können den Energiegutschein online oder postalisch einlösen.

  • Online: Rufen Sie die Seite www.energiekostenausgleich.gv.at auf und reichen Sie den Gutschein elektronisch ein. Sie werden Schritt für Schritt durch den Prozess geleitet.
  • Postalisch: Verwenden Sie das dem Gutschein beiliegende Antwortkuvert.

Ihr Stromlieferant wird über Ihren eingelösten Gutschein informiert. Bei Ihrer nächsten Jahres- oder Schlussabrechnung werden die 150 Euro abgezogen. Einen neuen Gutschein können Sie bis spätestens 31. Oktober 2022 anfordern, eingelöst kann der Gutschein bis 31. Dezember 2022 werden.

Weitere Unterstützungsmaßnahmen

Neben der Abfederung der hohen Energiekosten sind weitere Maßnahmen von Bund und Land NÖ in Kraft getreten, um die Teuerungswelle auszugleichen. Z.B.: Familienbonus Plus, Sonderfamilienbeihilfe, Schulstartgeld, Kindermehrbetrag, Teuerungsausgleich für besonders Betroffene (Arbeitslose, SozialhilfebezieherInnen, Mindestsicherung), Abschaffung der kalten Progression, blau-gelbes Schulstartgeld, blau-gelbe Pendlerhilfe, blau-gelbe Wohnbeihilfe, etc.

Mehr Informationen:

In Niederösterreich steht Ihnen auch das Bürgerservicetelefon (02742/9005-9005) zur Verfügung.

Weitere Möglichkeit: Tarife mit Preisgarantie

Neben den Fördermöglichkeiten, die Bund und Land bieten, gibt es auch Einsparungspotenziale beim Energieanbieter – z.B. durch einen Tarifwechsel. Einige Energielieferanten bieten z.B. Tarife mit Preisgarantie an. Das bedeutet, dass Ihr Energieanbieter den Energiepreis für einen bestimmten Zeitraum (z.B. ein Jahr) nicht an den Marktpreis anpasst. Bei steigenden Energiekosten schützt die Fixierung vor Preisschwankungen und bietet Ihnen die Sicherheit eines fixen Preises.

Wie komme ich zum Tarif mit Preisgarantie?

Informieren Sie sich bei Ihrem Energielieferanten online (z.B. evn.at, wienenergie.at). Meist ist ein Tarifwechsel auch gleich online möglich. Mithilfe eines Online-Tarifkalkulators (z.B. Tarifkalkulator der E-Control) können Sie einen umfänglichen Vergleich sämtlicher für Sie in Frage kommender Strom- und Gasangebote erhalten.

Beste Einsparungsmaßnahme: STROMSPAREN

Immer gilt: Die garantiert günstigste Kilowattstunde ist jene, die nicht verbraucht wird. Informieren Sie sich daher gleich über die besten Stromspartipps.

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